Was ist Verkehrsstrafrecht?
Das Verkehrsstrafrecht ist ein Sammelbegriff für verkehrsbezogene Strafsachen. In den meisten Fällen führt ein Verstoß gegen die Verkehrsregeln zu einer Geldstrafe. Denken Sie dabei an häufige Verstöße wie geringe Geschwindigkeitsüberschreitungen oder das Nichtbeachten der Vorfahrt. Diese Verstöße werden auf administrativem Wege über das Gesetz über die administrative Ahndung von Verkehrsverstößen (WAHV) geahndet, auch bekannt als das Mulder-Gesetz. Diese Verstöße werden nicht in Ihrem Strafregister (Justizdokumentation) vermerkt. Schwerwiegendere Verkehrsdelikte werden dagegen strafrechtlich geahndet. Diese Verkehrsdelikte werden in Ihrem Strafregister vermerkt. Denken Sie dabei an grobe Geschwindigkeitsüberschreitungen (mehr als 30 km/h oder 40 km/h auf Autobahnen). Einige andere Beispiele für solche Verkehrsdelikte sind:
- Gefährliches Fahrverhalten
- Rücksichtsloses Fahrverhalten
- Das Verursachen eines Unfalls mit Todesfolge oder Verletzungen
- Das Weiterfahren nach einem Unfall
- Fahren unter Einfluss
- Strassenrennen
- Joyriding
- Unbefugtes Fahren
Wie funktioniert die strafrechtliche Verfolgung von Verkehrsdelikten?
Wenn Sie eines Verkehrsdelikts verdächtigt werden, das zu schwerwiegend ist, um es auf administrativem Wege zu ahnden, wird die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen Sie einleiten. In vielen Fällen wird die Polizei Sie dazu während einer polizeilichen Vernehmung befragen wollen. Nach Abschluss der Untersuchung kann der Staatsanwalt entscheiden, ob er Sie verfolgen wird. Es gibt dann verschiedene Möglichkeiten der Erledigung. Zunächst kann die Staatsanwaltschaft eine Strafverfügung erlassen. Meistens werden Sie dann zu einer Anhörung bei der Staatsanwaltschaft eingeladen. Der Staatsanwalt kann Ihren Straffall auch direkt dem Richter vorlegen. Abhängig von der Schwere des Delikts, dessen Sie verdächtigt werden, wird die Sache beim Amtsrichter, dem Strafrichter oder der großen Strafkammer angebracht. Sie erhalten dann eine Vorladung. Wenn Sie eines Verkehrsdelikts verdächtigt werden, ist es ratsam, sich so schnell wie möglich mit Ihrem Strafverteidiger in Verbindung zu setzen.
Welche Strafe können Sie für ein Verkehrsdelikt erhalten?
Abhängig von der Schwere des Verkehrsdelikts riskieren Sie möglicherweise eine Freiheitsstrafe. Wenn erschwerende Umstände hinzukommen, wie z. B. rücksichtsloses Fahrverhalten mit Verletzungen oder Todesfolge, kann die Freiheitsstrafe bis zu neun Jahren betragen. Die Strafe, die Ihnen auferlegt werden kann, hängt sehr von den Umständen des Falles ab. Wenn Sie beispielsweise bereits früher wegen ähnlicher Taten verurteilt wurden, werden Sie wahrscheinlich härter bestraft. Wir können Sie darüber informieren, welche Strafe Sie möglicherweise erwartet.
Kann eine Verurteilung wegen eines Verkehrsdelikts Folgen für Ihren Führerschein haben?
Wenn Sie wegen eines schweren Verkehrsdelikts verurteilt werden, kann die Fahrerlaubnis entzogen werden. Sie dürfen dann für einen bestimmten Zeitraum keine Kraftfahrzeuge führen. Ein solcher Führerscheinentzug kann nicht nur vom Richter angeordnet werden. Auch der Staatsanwalt ist befugt, dies selbstständig zu tun, ohne dass ein Richter eingeschaltet wird. Sie werden dann zu einer Anhörung bei der Staatsanwaltschaft eingeladen. Nehmen Sie diese Einladung niemals an, ohne den Rat eines Strafverteidigers eingeholt zu haben. Auch wenn Sie eine Vorladung erhalten haben, ist es ratsam, sich so schnell wie möglich mit Ihrem Anwalt in Verbindung zu setzen. So können wir beispielsweise für Sie herausfinden, ob in Ihrem Strafverfahren besondere Umstände vorliegen. Möglicherweise können wir Ihnen helfen, einen Führerscheinentzug zu verhindern.
Warum ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie eines Verkehrsdelikts verdächtigt werden?
Eine Verurteilung wegen eines Verkehrsdelikts kann unangenehme Folgen haben. So ist es denkbar, dass die Fahrerlaubnis entzogen wird, was sich auf Ihr Berufs- und Privatleben auswirken kann. Darüber hinaus riskieren Sie möglicherweise eine Freiheitsstrafe. Außerdem können Sie auch nach der Haft noch nachteilige Folgen Ihres Strafverfahrens erfahren, beispielsweise beim Erhalt einer Bescheinigung über das Führungszeugnis (VOG). Unsere Anwälte können Ihnen helfen, die nachteiligen Folgen so weit wie möglich zu begrenzen. Ein erfahrener Strafverteidiger weiß, worauf der Richter achtet. Wir beleuchten die Umstände Ihres Falles auf eine Weise, die die Erfolgschancen maximiert. Unsere Anwälte bereiten Sie auf die Sitzung vor und stehen Ihnen während der Verhandlung Ihres Strafverfahrens zur Seite. Wenn Sie neugierig sind, was wir für Sie tun können, können Sie unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.
Hat die Polizei Ihren Führerschein beschlagnahmt?
Wenn Sie sich eines Verkehrsdelikts schuldig machen, kann die Polizei in bestimmten Fällen Ihren Führerschein direkt beschlagnahmen. Dies ist beispielsweise der Fall bei einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 50 km/h. Wenn Ihr Führerschein beschlagnahmt wurde, dürfen Sie keine Fahrzeuge mehr fahren, für die Ihr Führerschein ausgestellt wurde. Benötigen Sie Ihren Führerschein dringend, beispielsweise für Ihre Arbeit? Nehmen Sie so schnell wie möglich Kontakt mit einem unserer erfahrenen Strafverteidiger auf. Wir helfen Ihnen, Ihren beschlagnahmten Führerschein zurückzubekommen.
Haben Sie eine Strafverfügung oder einen Vergleichsvorschlag erhalten?
Wenn der Staatsanwalt der Ansicht ist, dass Sie sich einer Straftat schuldig gemacht haben, kann er in bestimmten Fällen selbst eine Strafe verhängen. Sie erhalten dann einen Vergleichsvorschlag oder eine Strafverfügung. Möglicherweise werden Sie sogar zu einer Anhörung bei der Staatsanwaltschaft eingeladen. Wenn der Staatsanwalt beispielsweise beabsichtigt, Ihnen einen Führerscheinentzug aufzuerlegen, ist er gesetzlich verpflichtet, Sie persönlich zu „hören“. Während dieser Anhörung bei der Staatsanwaltschaft kann Ihnen die Staatsanwaltschaft eine Strafverfügung vorschlagen. Sowohl die Annahme eines Vergleichsvorschlags als auch einer Strafverfügung wird in Ihrem Strafregister (Justizdokumentation) vermerkt. Akzeptieren Sie daher niemals eine Strafverfügung oder einen Vergleichsvorschlag, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Unsere Strafverteidiger sind auf diesem Gebiet erfahren und können Sie beraten.