Was ist Detentionsphasen?
Detentionsphasen bedeutet, dass Gefangene gegen Ende ihrer Haft schrittweise mehr Freiheiten erhalten können. Diese Phaseneinteilung geht der bedingten Freilassung (VI) voraus, falls diese zutrifft. Dieses „Phasieren“ erfolgt in der Praxis durch die Verlegung von Gefangenen von einer geschlossenen Anstalt in eine Anstalt mit einem niedrigeren Sicherheitsniveau. Wenn Sie als Gefangener alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, können Sie schrittweise in eine Einrichtung mit begrenzter Sicherheit (BBI) und eine Einrichtung mit sehr begrenzter Sicherheit (ZBBI) verlegt werden. Im Volksmund wird die BBI auch als „halb offenes Lager“ bezeichnet. Die ZBBI wird auch als „offenes Lager“ bezeichnet. Neben dem Urlaub zu festen Zeiten (sogenannter regimesgebundener Urlaub) gelten in diesen Einrichtungen weniger strenge Regeln als in einem „gewöhnlichen“ Gefängnis, beispielsweise über die Nutzung eines Mobiltelefons.
Was sind die Voraussetzungen für Detentionsphasen?
Der Selektionsbeamte entscheidet nicht nur über Ihre Platzierung und Verlegung von und zu einer PI (Justizvollzugsanstalt), sondern auch über Ihre Detentionsphasen. Um als Gefangener für Detentionsphasen in Frage zu kommen, müssen Sie in jedem Fall eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Zunächst müssen Sie jederzeit in das Plusprogramm aufgestiegen sein. Darüber hinaus dürfen Sie nur ein begrenztes Flucht- und gesellschaftliches Risiko darstellen und Ihre Urlaubsadresse muss genehmigt werden.
Ab welchem Zeitpunkt können Sie mit der Detentionsphasen beginnen?
Sie können als Gefangener in einer BBI untergebracht werden, wenn Ihre Reststrafe höchstens achtzehn Monate beträgt. Für die Unterbringung in einer ZBBI muss eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten verhängt worden sein, von der Sie mindestens die Hälfte verbüßt haben (oder in Untersuchungshaft verbracht haben). Darüber hinaus müssen Sie eine „Brutto“-Reststrafe zwischen sechs Wochen und sechs Monaten haben.
Können Sie den Selektionsbeamten selbst um Detentionsphasen bitten?
Als Gefangener haben Sie das Recht, den Selektionsbeamten um Teilnahme an Detentionsphasen zu bitten. Sie müssen dann einen sogenannten „begründeten“ Antrag einreichen. Sie müssen also gut begründen können, warum Sie für Detentionsphasen in Frage kommen sollten. Wenn der Selektionsbeamte Ihren Antrag auf Detentionsphasen ablehnt, können Sie gegen diese Entscheidung beim RSJ Berufung einlegen. Unsere Anwälte haben Erfahrung in diesen Berufungsverfahren und wissen, wie sie Ihre Interessen optimal vertreten können. Wenn Sie Berufung beim RSJ einlegen möchten, können Sie jederzeit unverbindlich Kontakt aufnehmen.
Können Sie Einspruch oder Berufung gegen die Beendigung Ihrer Detentionsphasen durch den Selektionsbeamten einlegen?
Der Selektionsbeamte kann die Beendigung Ihrer Detentionsphasen beschließen. Wenn Sie mit dieser Entscheidung nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb von sieben Tagen einen Einspruch einlegen. Das Gesetz schreibt vor, dass Sie diesen Einspruch mit Argumenten untermauern. Der Selektionsbeamte trifft dann eine neue Entscheidung über Ihren Einspruch. Wenn das Ergebnis Ihres Einspruchsverfahrens nicht zum gewünschten Ergebnis führt, können Sie beim RSJ Berufung einlegen. Unsere erfahrenen Anwälte können Sie in diesen Verfahren unterstützen.
Warum ist es ratsam, bei einer Entscheidung über Ihre Detentionsphasen einen Anwalt einzuschalten?
Das Gesetz stellt sowohl an die Berufungsschrift als auch an die Einspruchsschrift gesetzliche Anforderungen. So müssen Sie gut begründen, warum Sie mit der Entscheidung über Ihre Detentionsphasen nicht einverstanden sind. Darüber hinaus müssen Sie eine gesetzliche Frist von sieben Tagen einhalten. Wenn Sie mit einer Entscheidung über Ihre Detentionsphasen nicht einverstanden sind, sollten Sie sich umgehend mit einem unserer Spezialisten in Verbindung setzen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann Sie über die Möglichkeiten beraten. Darüber hinaus helfen wir Ihnen bei der Einreichung eines Einspruchs oder einer Berufungsschrift. Durch jahrelange Erfahrung wissen unsere Anwälte, wie sie Ihre Erfolgschancen in diesen Verfahren erheblich verbessern können. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.