Was ist der Unterschied zwischen weichen und harten Drogen?
Im Opiumgesetz sind alle Straftaten aufgeführt, die mit Betäubungsmitteln, auch Drogen genannt, zu tun haben. Die Drogen, die nach dem Opiumgesetz verboten sind, sind in zwei Listen aufgeführt: Liste I und Liste II. Auf diese Weise wird juristisch zwischen weichen und harten Drogen unterschieden. Auf Liste I des Opiumgesetzes stehen die harten Drogen. Denken Sie beispielsweise an Heroin, Kokain, Amphetamin, Ecstasy (xtc) und GHB. Harte Drogen bergen nach Ansicht der niederländischen Regierung unvertretbare Gesundheitsrisiken. Auf Liste II des Opiumgesetzes stehen die weichen Drogen. Denken Sie beispielsweise an Haschisch und Gras, aber auch an halluzinogene Pilze. Die Risiken von weichen Drogen werden von der niederländischen Regierung als geringer eingeschätzt als bei harten Drogen. Durch die Verwendung von zwei Listen wird nicht nur ein Unterschied im Strafmaß gemacht. Es wird auch möglich, unterschiedliche Regeln für weiche und harte Drogen aufzustellen. Das Tolerieren des Verkaufs von Gras und Haschisch in Coffeeshops (die sogenannte Toleranzpolitik) ist ein Beispiel dafür.
Ist der Anbau von Hanf strafbar?
Der Anbau von Cannabispflanzen ist strafbar. Die niederländische Toleranzpolitik bringt mit sich, dass der Cannabisanbau in kleinem Maßstab für den Eigengebrauch grundsätzlich keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Bei maximal fünf Cannabispflanzen oder Stecklingen wird die Polizei diese lediglich beschlagnahmen. Bei mehr als fünf Cannabispflanzen oder Stecklingen wird grundsätzlich zur Strafverfolgung übergegangen. Hat die Polizei eine Cannabiszucht bei Ihnen zu Hause gefunden oder werden Sie des großflächigen Cannabisanbaus verdächtigt? Nehmen Sie so früh wie möglich Kontakt mit uns auf.
Ist die Vorbereitung und Erleichterung des illegalen Cannabisanbaus strafbar?
Um den großflächigen Cannabisanbau effektiver zu bekämpfen, ist die Vorbereitung und Förderung des illegalen Cannabisanbaus seit dem 1. März 2015 verboten. Dies bedeutet, dass es strafbar ist, mit der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen für den illegalen Cannabisanbau Geld zu verdienen. Diese Strafbarkeit bezieht sich auf Personen und Unternehmen, die (noch) nicht selbst anbauen. Denken Sie beispielsweise an Growshops, Vermieter von Anbaustandorten, Erbauer von Anbaukästen und Elektriker, die illegale Elektroinstallationen anlegen.
Ist eine kleine Menge Drogenbesitz für den Eigengebrauch strafbar?
Drogenbesitz ist das Vorhandensein von Betäubungsmitteln. Das ist strafbar, unabhängig davon, ob es sich um harte oder weiche Drogen handelt. Die niederländische Toleranzpolitik bringt mit sich, dass der Besitz einer kleinen („geringen“) Menge Drogen für den Eigengebrauch grundsätzlich keine strafrechtlichen Konsequenzen hat. Im Falle von harten Drogen handelt es sich dann um eine durchschnittliche Gebrauchsmenge (1 Pille XTC, 0,5 Gramm Kokain/Heroin, 5 ml GHB). Im Falle von weichen Drogen (Hanf, Haschisch) dürfen Sie 5 Gramm bei sich haben. Obwohl Sie für diese geringe Menge nicht wegen Drogenbesitzes verfolgt werden, werden die gefundenen Drogen beschlagnahmt. Bei einer größeren Menge Drogen wird darüber hinaus grundsätzlich zur Strafverfolgung übergegangen.
Dürfen Sie unter Drogeneinfluss Auto fahren?
Fahren unter Drogeneinfluss ist strafbar. Wenn die Polizei vermutet, dass Sie nicht mehr geeignet sind, ein Kraftfahrzeug zu führen, kann Ihr Führerschein eingezogen werden. Dieser Verdacht kann beispielsweise entstehen, wenn Sie eine konkrete und ernste Gefahr für die Sicherheit auf der Straße verursachen, beispielsweise durch das Machen von Schlangenlinien. Für das Fahren unter Einfluss können Sie außerdem eine Vorladung erhalten oder zu einer sogenannten OM-Anhörung eingeladen werden. Neben der Strafverhängung können sowohl der Staatsanwalt als auch der Richter zur Entziehung der Fahrerlaubnis übergehen. Werden Sie des Fahrens unter Einfluss verdächtigt? Nehmen Sie dann so früh wie möglich Kontakt mit uns auf. Wir beraten Sie gerne.
Wann liegt Drogenhandel vor?
Der Handel mit Drogen, auch Dealen genannt, ist strafbar. Wenn Sie mehr als eine geringe Menge Drogen für den Eigengebrauch besitzen (mehr als 0,5 Gramm harte Drogen oder 5 Gramm weiche Drogen), wird dies als Handelsmenge angesehen. Mit anderen Worten wird angenommen, dass diese Drogen für den Handel bestimmt sind. In vielen Fällen ist dies unberechtigt. Wenn Sie mit einer Handelsmenge Drogen erwischt werden, beispielsweise auf einem Festival, tun Sie gut daran, sich von einem Strafverteidiger fachkundig beraten zu lassen. Unsere Spezialisten helfen Ihnen gerne.
Wann kann der Bürgermeister zur Schließung meines Geschäfts oder meiner Wohnung übergehen?
Wenn in Ihrem Geschäft oder Ihrer Wohnung mehr als 0,5 Gramm harte Drogen oder mehr als 5 Gramm weiche Drogen oder 5 Cannabispflanzen gefunden werden, wird dies als Handelsmenge betrachtet. Mit anderen Worten wird davon ausgegangen, dass die gefundenen Drogen für den Drogenhandel bestimmt sind. In diesem Fall ist der Bürgermeister grundsätzlich befugt, Ihr Geschäft oder Ihre Wohnung zu schließen. Ob Sie von der Anwesenheit der Drogen wussten, spielt keine Rolle. Auch wenn Sie das betreffende Geschäft oder die Wohnung nur vermieten und Sie nichts mit den Drogen zu tun haben, kann der Bürgermeister zur Schließung übergehen. Diese Schließung kann von einem Monat bis zu unbestimmter Zeit variieren. Wenn Sie einen Brief von Ihrer Gemeinde erhalten haben, dass der Bürgermeister beabsichtigt, zur Schließung überzugehen, empfehlen wir Ihnen, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen. Direktes Handeln ist oft notwendig, um eine Schließung zu verhindern.
Welche Strafe können Sie für ein Drogendelikt erhalten?
Drogendelikte gibt es in vielen Arten und Größenordnungen. Denken Sie beispielsweise an Drogenbesitz auf einem Festival, großflächigen Drogenhandel oder sogar Drogenschmuggel aus dem Ausland. Auch die Produktion von Drogen variiert von einer Cannabispflanzung im eigenen Haus bis zu einem professionell eingerichteten Drogenlabor. Welche Strafe Sie erwarten können, wenn Sie für ein Drogendelikt verurteilt werden, lässt sich daher nicht in allgemeinen Begriffen beantworten. Es hängt nicht nur davon ab, welchen Drogendelikts Sie verdächtigt werden, sondern auch, ob es sich um harte oder weiche Drogen handelt. Darüber hinaus wird auf das Gewicht der Betäubungsmittel geachtet und ob Sie bereits zuvor für ähnliche Taten verurteilt wurden. Wir können Sie darüber informieren, welche Strafe Sie möglicherweise erwarten können. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt auf.
Warum einen Anwalt nehmen, wenn Sie eines Drogendelikts verdächtigt werden?
Eine Verurteilung wegen Besitzes, Produktion oder Handels von Drogen kann sich auf Ihre Zukunft auswirken. Möglicherweise riskieren Sie nicht nur eine Gefängnisstrafe. Auch können Sie in der Zukunft Probleme bei der Erlangung eines Führungszeugnisses (VOG) haben. Ihr Anwalt hilft Ihnen, diese unangenehmen Folgen zu vermeiden. Unsere Strafverteidiger haben viel Erfahrung mit dieser Art von Strafsachen. Auf der Grundlage Ihrer Prozessakte suchen sie nach der besten Verteidigungsstrategie in Ihrem Strafverfahren. Ihr Anwalt findet für Sie heraus, ob möglicherweise ein Freispruch in Ihrem Strafverfahren steckt. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, um gemeinsam die Möglichkeiten zu besprechen.
Haben Sie einen Transaktionsvorschlag oder einen Strafbefehl erhalten?
Wenn Sie eines Drogendelikts verdächtigt werden, kann die Staatsanwaltschaft in einigen Fällen entscheiden, Sie nicht einem Strafrichter vorzulegen, sondern die Sache selbst zu erledigen. Das kann dann durch einen Transaktionsvorschlag oder einen Strafbefehl geschehen. Es ist auch möglich, dass Sie zu einer OM-Anhörung eingeladen werden. Sie laufen in all diesen Fällen Gefahr, eine Vorstrafe zu bekommen. Gehen Sie daher niemals darauf ein, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben. Wir helfen Ihnen, diese nachteiligen Folgen zu vermeiden.