In welchen Fällen können Sie Berufung beim RSJ einlegen?
Als Inhaftierter können Sie gegen bestimmte Entscheidungen Berufung beim RSJ einlegen. Dies ist eine Berufungskommission aus dem Rat für Strafrechtspflege und Jugendschutz. Sie haben beispielsweise eine Beschwerde gegen eine Entscheidung des Gefängnisdirektors eingereicht und sind mit dem Urteil der Beschwerdekommission nicht einverstanden. Es ist auch möglich, dass Sie mit der Entscheidung des Selektionsbeamten über Ihren Antrag auf (Ver-)Platzierung oder Haftphasierung nicht einverstanden sind. Berufung beim RSJ steht Ihnen außerdem offen, wenn Sie Einspruch gegen eine Entscheidung des Selektionsbeamten erhoben haben, aber mit dem Ergebnis dieses Einspruchsverfahrens nicht zufrieden sind. Weiterhin ist Berufung beim RSJ unter anderem möglich, wenn Sie mit der Entscheidung über Ihren Urlaub oder Ihre Strafunterbrechung nicht einverstanden sind.
Wie können Sie Berufung beim RSJ einlegen?
Wenn Sie beim RSJ Berufung einlegen möchten, müssen Sie eine Berufungsschrift aufsetzen. Diese Berufungsschrift muss spätestens sieben Kalendertage, nachdem Sie von der Entscheidung in Kenntnis gesetzt wurden, eingereicht werden. Dies bedeutet, dass Sie schnell handeln müssen. Wenn Ihre Berufungsschrift zu spät eingereicht wird, werden Sie fast immer für unzulässig erklärt. Darüber hinaus verlangt das Gesetz, dass Ihre Berufungsschrift „begründet“ ist. Dies bedeutet, dass Ihre Berufung gut motiviert sein muss. Unsere Anwälte sind in diesem Bereich erfahren und wissen, welche juristischen Argumente Erfolgsaussichten haben. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.
Warum ist es ratsam, einen Anwalt bei der Einlegung von Berufung beim RSJ einzuschalten?
Das Urteil des RSJ ist bindend. Sie können das Ergebnis dieses Verfahrens also nicht mehr anfechten. Wenn Sie Berufung beim RSJ einlegen möchten, tun Sie also gut daran, sich umgehend mit einem unserer Strafrechtanwälte in Verbindung zu setzen. Wir können Sie über die Möglichkeiten in Ihrem Fall beraten. Außerdem helfen wir Ihnen bei der Einreichung einer juristisch fundierten Berufungsschrift innerhalb der Berufungsfrist von sieben Tagen. Durch jahrelange Erfahrung in diesen Verfahren wissen wir, wie wir Ihre Erfolgschancen in diesem Verfahren erheblich steigern können. Sie können jederzeit unverbindlich Kontakt aufnehmen.



