Strafverteidiger
Notfall? 24 Stunden am Tag ein Strafverteidiger!
Aufgrund der Größe unserer Kanzlei ist es im Notfall 24 Stunden am Tag möglich, von einem Strafverteidiger Auskunft zu erhalten. Bei Notfällen sollten Sie an eine Hausdurchsuchung oder Durchsuchung Ihres Unternehmens durch die Polizei oder die FIOD oder an eine Festnahme durch einen Ermittlungsdienst denken.
Für die Polizei kommen wir immer ungelegen, für Sie kommen wir genau richtig.
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Verhaftet/festgenommen von der Polizei?
Wenn Sie noch auf freiem Fuß sind, können Sie sich als Verdächtiger selbst an einen Strafverteidiger wenden. Nachdem Sie von der Polizei festgenommen wurden, haben Sie sofort das Recht auf Rücksprache mit einem Anwalt, aber oft ist es nicht mehr möglich, selbst Kontakt mit einem Strafverteidiger aufzunehmen, wenn Sie von der Polizei festgenommen wurden. In diesem Fall können Sie der Polizei jedoch noch mitteilen, von welchem Strafverteidiger Sie gerne unterstützt werden möchten. Die Polizei wird diesen dann für Sie anrufen. Wenn Sie jedoch keinen Strafverteidiger-Namen parat haben, wird Ihnen ein Pflichtverteidiger zugewiesen. Der Anwalt, den Sie dann bekommen, ist oft weniger kompetent auf dem Gebiet des Strafrechts. Es steht Ihnen übrigens frei, jederzeit den Anwalt zu wechseln.
In vielen Fällen kommt eine Festnahme unerwartet und ein Verdächtiger hat sich nicht darauf vorbereitet. In der Zelle kann er auch keinen Anwalt mehr suchen.
Sie können als Familienmitglied von jemandem, der von der Polizei festgenommen wurde, natürlich jederzeit Kontakt mit einem unserer Strafverteidiger aufnehmen. Das wird vom Verdächtigen oft geschätzt. Wir treten dann als bevorzugter Anwalt auf und besuchen Ihren Angehörigen sofort auf der Polizeiwache. Damit sind grundsätzlich keine Kosten verbunden. Ein zusätzlicher Vorteil ist, dass wir Sie über die Situation rund um Ihr Familienmitglied auf dem Laufenden halten können. Im Gegensatz zu vielen anderen Anwälten halten wir es für selbstverständlich, Sie darüber zu informieren.
Da wir auch als Strafverteidiger in den gesamten Niederlanden auftreten, genügt ein Anruf, um die Verteidigung in Gang zu setzen.
Die selbstständige Wahl eines Strafverteidigers hat so seine Vorteile
Man weiß in der Regel, mit wem man es zu tun hat, und man weiß, dass man in vertrauensvollen Händen ist. Das ist gerade in Strafsachen ein angenehmes Gefühl. Es ist ratsam, sich mit einem kompetenten Strafverteidiger zu beraten, bevor Sie von der Polizei vernommen werden. Ob Sie schuldig oder unschuldig sind, spielt keine Rolle. Ein Strafverteidiger kann Sie auf Ihre Vernehmung bei der Polizei vorbereiten und Ihnen erklären, womit Sie rechnen müssen. Natürlich weist ein guter Strafverteidiger Sie auch auf Ihre Rechte hin, darunter das Recht zu schweigen.
Nach Ihrer Festnahme haben Sie viel im Kopf und müssen sich keine Sorgen mehr um Ihren Rechtsschutz machen. Sie müssen das Gefühl haben, dass Sie sicher sind, dass Ihre Interessen von einem Strafverteidiger wahrgenommen werden, der Ihnen die richtigen Ratschläge gibt und dem Sie vertrauen. Für eine gute Verteidigung müssen Sie mit Ihrem Anwalt ein Team bilden. Dafür ist es notwendig, dass Sie auf einer Linie sind.
Recht zu schweigen
Viele Menschen wollen der Polizei alles erzählen. Sie wollen die Fragen beantworten, die die Polizei stellt. Oft, weil sie denken, dass sie ohnehin nichts zu verbergen haben. Aber auch, weil sie es unhöflich finden, keine Antwort zu geben.
Diesen Menschen sagen wir, dass sie sich bewusst sein müssen, dass sie sich in der Rolle des Verdächtigen befinden. Die Polizei hat einen Verdacht, zu Recht oder zu Unrecht. Als Verdächtiger haben Sie das Recht zu schweigen. Dieses Recht ist ausdrücklich im Gesetz verankert.
Alles, was Sie der Polizei sagen, kann gegen Sie verwendet werden. Auch was Sie außerhalb der Vernehmung sagen. Und was Sie gesagt haben, kann schwer rückgängig gemacht werden. Aus diesem Grund raten wir Ihnen im Vorfeld in allen Fällen, von Ihrem Recht zu schweigen Gebrauch zu machen, bis Sie in Absprache mit Ihrem Strafverteidiger gegebenenfalls einen anderen Kurs wählen.
Einladung, sich auf der Polizeiwache zu melden
Einladung zur polizeilichen Vernehmung
Die Bedeutung eines guten Rechtsschutzes zeigt sich bereits in der Anfangsphase eines Strafverfahrens, nämlich bei der polizeilichen Vernehmung. Hier befindet sich ein Verdächtiger in einer prekären Situation. Als Verdächtiger sind Sie oft nicht vollständig über den Verdacht informiert. Sie haben noch keine Verfügung über die eventuellen Beweisstücke, die die Polizei gegen Sie hat. Es ist nicht direkt abzusehen, in welcher Situation Sie geraten sind. Das führt dazu, dass Sie die Folgen einer Aussage nicht einschätzen können.
Schweigen Sie daher immer, bis Sie einen Anwalt konsultiert haben.
Ein Anwalt kann Sie anschließend beraten. Er berät unter anderem über die einzunehmende Prozesshaltung während der Vernehmung. Werden Sie schweigen oder werden Sie aussagen? Und wenn Sie aussagen, was werden Sie dann aussagen? Sie sitzen bei der Polizei, weil sie denken, dass Sie etwas getan haben. Auch wenn Sie unschuldig sind, können Sie durch falsche Antworten, beispielsweise weil Sie sich irren, den Schein noch mehr gegen sich bekommen. Kurz gesagt, alles, was Sie sagen, kann gegen Sie verwendet werden, und Sie können selbst nicht immer einschätzen, was am klügsten ist. Die erste Vernehmung ist von großer Bedeutung, da die Vernehmung für den Fortgang des Strafverfahrens entscheidend sein kann. Und damit auch das Ergebnis des Strafverfahrens.
Konsultieren Sie also immer einen Strafverteidiger vor der ersten polizeilichen Vernehmung.
Anwalt bei der polizeilichen Vernehmung
Während der polizeilichen Vernehmung dürfen Sie sich von einem Anwalt unterstützen lassen. Während der Vernehmung achtet der Anwalt darauf, ob Ihre Vernehmung fair verläuft. Er kann darüber wachen, wie Sie als Verdächtiger behandelt werden. Ein Anwalt kann und darf daher an der polizeilichen Vernehmung teilnehmen. Er darf beispielsweise eingreifen, wenn die Polizei unzulässigen Druck ausübt. Auch darf er Bemerkungen machen und Fragen stellen, wenn er dies in Ihrem Interesse hält. Darüber hinaus darf er Sie beispielsweise über die Erteilung einer Genehmigung oder über die Beantwortung einer Frage beraten. Er kann auch um eine „Auszeit“ der Vernehmung bitten, um sich mit Ihnen zu beraten. Schließlich kann er am Ende der Vernehmung das Protokoll Ihrer Aussage noch einmal kritisch durchlesen, um zu kontrollieren, ob alles auf die richtige Weise aufgeschrieben wurde.
Ohne Anwalt sitzen Sie allein vielen erfahrenen Polizeibeamten gegenüber, die ausgebildet sind, um Sie zur Aussage zu bewegen. Die Anwesenheit eines Anwalts bei Ihrer Vernehmung sorgt für ein sichereres Gefühl. Sie werden dann von einem sachkundigen Fachmann unterstützt, der sich für Ihre Interessen einsetzt. Ein persönlicher Prozessbegleiter. Die Unterstützung eines Anwalts während der Vernehmung ist daher in allen Fällen wichtig.
Wenn Sie als Verdächtiger festgenommen wurden, haben Sie Anspruch auf einen kostenlosen Anwalt, der bei Ihrer polizeilichen Vernehmung anwesend sein darf. Wenn Sie nicht festgenommen wurden, müssen Sie die Kosten für den Anwalt während der Vernehmung selbst bezahlen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit einem unserer Strafverteidiger auf, um die Möglichkeiten über 088-9336464 zu erfahren. Unsere Anwälte sind mit dem Auf und Ab einer polizeilichen Vernehmung vertraut. Sie stehen Ihnen gerne während Ihrer polizeilichen Vernehmung zur Seite.
Inhaftierung
Nachdem die Polizei Sie festgenommen und vernommen hat, kann sie beschließen, Sie länger festzuhalten. Das kann dann grundsätzlich für 3 Tage sein. Das nennt man Inhaftierung. In dieser Zeit kann die Polizei Sie weiter vernehmen und andere Ermittlungen durchführen. Es ist von großer Bedeutung, dass Sie in dieser Zeit von einem Strafverteidiger unterstützt werden, der Sie über Ihre Rechte berät und Ihnen bei der Bestimmung Ihrer Prozesshaltung zur Seite steht.
Wenn die Polizei Sie noch länger festhalten will, müssen Sie innerhalb von 3 Tagen und 15 Stunden einem Untersuchungsrichter vorgeführt werden. Dieser beurteilt dann, ob Sie zu Recht festgenommen wurden und ob Sie länger in Haft bleiben müssen.
Untersuchungshaft
Wenn der Verdacht schwerwiegend genug ist, kann der Untersuchungsrichter Sie in Untersuchungshaft nehmen. Damit beginnt die vorläufige Haft. Sie werden dann für einen Zeitraum von maximal 14 Tagen Ihrer Freiheit beraubt. Während der Sitzung beim Untersuchungsrichter ist es von großer Bedeutung, dass Sie von einem Strafverteidiger unterstützt werden. Abhängig von der Sache kann ein Strafverteidiger mit den richtigen Einwendungen und Anträgen verhindern, dass Sie länger Ihrer Freiheit beraubt bleiben. Wir stehen Ihnen gerne während dieses Verfahrens zur Seite.
Haft
Wenn der Untersuchungsrichter Sie in Haft genommen hat, erscheinen Sie in der Regel innerhalb von 14 Tagen vor der mehrköpfigen Strafkammer des Gerichts. Diese drei Richter können anordnen, dass Ihre vorläufige Haft für einen Zeitraum von 90 Tagen verlängert wird. Auch während dieses Verfahrens stehen wir Ihnen gerne mit unserer Expertise zur Seite. Sollte die Strafkammer entscheiden, dass Sie länger Ihrer Freiheit beraubt bleiben müssen, können Sie gegen diese Entscheidung Berufung einlegen. Wir beraten Sie in diesem Fall gerne über die Möglichkeiten. Innerhalb dieser 90 Tage erhalten Sie eine Vorladung, um vor dem Strafrichter zu erscheinen.
Nehmen Sie Kontakt mit einem Strafverteidiger auf, um eine ausführliche Erklärung über das Verfahren der vorläufigen Haft zu erhalten. Wir haben immer einen Strafverteidiger in der Nähe.
Vorladung
Ob Sie nun nach der Vernehmung nach Hause geschickt wurden oder ob Sie in vorläufiger Haft gesessen haben, irgendwann müssen Sie etwas von der Justiz hören.
Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, kann der Staatsanwalt Ihnen einen Transaktionsvorschlag unterbreiten, eine Strafverfügung erlassen oder Ihnen eine Vorladung schicken, um vor Gericht zu erscheinen. Die meisten Sachen werden vom Strafrichter behandelt. Schwerere Sachen bei der mehrköpfigen Strafkammer. Wir raten Ihnen, in allen Fällen, in denen Sie etwas von der Polizei oder Justiz hören, unverzüglich Kontakt mit einem unserer Strafverteidiger aufzunehmen. Sie können Sie unverbindlich über die Möglichkeiten beraten. Da das Gesetz Fristen setzt, innerhalb derer Sie reagieren müssen, ist es ratsam, schnell Kontakt aufzunehmen.
Eine gute Vorbereitung ist von großer Bedeutung
Sie sind Verdächtiger? Wenn Sie vor Gericht erscheinen müssen, ist es ratsam, gut vorbereitet zu sein. Sie müssen wissen, was Sie erwartet, und Sie müssen wissen, was Sie tun müssen. Unsere Anwälte beraten Sie gerne darüber. Nach einer guten Vorbereitung erscheinen Sie viel selbstbewusster auf der Sitzung.
Zu einer guten Vorbereitung gehört auch das Nachdenken über entlastende Beweise. Sie können dabei an weitere Ermittlungen denken, aber beispielsweise auch an die Möglichkeit, Zeugen aufzurufen. Um Ihre Rechte optimal zu verwirklichen, ist es ratsam, rechtzeitig mit der Vorbereitung zu beginnen. Es gibt Fristen, die eingehalten werden müssen, also ist schnelles Handeln geboten.
Wir sind als Strafverteidiger da, um Ihnen zur Seite zu stehen. Wessen jemand auch verdächtigt wird, wir verteidigen die Person. In Anlehnung an die Worte des großen Strafverteidigers Herrn Max Moszkowicz sr. verteidigen wir nicht die Tat, sondern den Menschen.
Wir finden, dass jeder das Recht auf eine gute Verteidigung hat. Wir betrachten es als unsere Aufgabe, dem Einzelnen im Kampf gegen die große Regierung zur Seite zu stehen. Wir stehen auch wirklich an Ihrer Seite. Ob Sie nun schuldig oder unschuldig sind. Und was Sie uns erzählen, behandeln wir absolut vertraulich.
Arten von Strafsachen
Die Strafverteidiger in unserer Kanzlei beschäftigen sich mit allen Facetten des Strafrechts.
- Von einfachem Diebstahl bis zu bewaffnetem Raubüberfall
- Von Hanfanbau bis zu internationalem Drogenhandel
- Von Umweltdelikten bis zu Insiderhandel
- Von falscher Steuererklärung bis zu internationalem Mehrwertsteuerkarussell
- Von Urkundenfälschung bis zu betrügerischem Bankrott
- Von einfacher Misshandlung bis zu schwerer Misshandlung
- Von Bedrohung bis zu Menschenhandel
- Von Tod durch Schuld bis zu Mord
- Von Unzucht bis zu Vergewaltigung
Verfahren vor Gericht
Wir haben Erfahrung und Expertise in allen Bereichen des Strafrechts.
Auch wenn Sie als Zeuge erscheinen müssen, haben Sie Rechte (Zeugnisverweigerungsrecht). Im gegebenen Fall stehen wir Ihnen dann gerne zur Seite. Wir begleiten keine Kronzeugen, keine bedrohten Zeugen und keine Informanten der Polizei.
Verfahren vor dem Oberlandesgericht
Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof der Niederlande
Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
Neben den oben genannten Verfahren stehen wir Ihnen gerne mit Strafvollzugssachen, Militärstrafrecht, Medizinstrafrecht und Gnadenverfahren zur Seite. Auch wenn Sie als Zeuge erscheinen müssen, haben Sie Rechte (Zeugnisverweigerungsrecht). Im gegebenen Fall stehen wir Ihnen dann gerne zur Seite. Wir begleiten keine Kronzeugen, keine bedrohten Zeugen und keine Informanten der Polizei.
Finanziell
Die Tarife für unsere Tätigkeiten sind abhängig von der Art und dem Umfang der Sache, aber natürlich auch von Ihrer finanziellen Situation. Wir finden, dass jeder das Recht auf guten Rechtsschutz hat, also auch wenn Sie nicht in der Lage sind, selbst für Ihren Anwalt zu bezahlen. In diesem Fall bietet Ihnen unsere Kanzlei die Möglichkeit, sich auf der Grundlage einer Hinzufügung von einem spezialisierten Strafverteidiger unterstützen zu lassen. Dies wird auch als Pro-Bono-Anwalt bezeichnet, oder wie man es früher nannte: ein Anwalt der Unvermögenheit, bei dem man mit einer Urkunde der Unvermögenheit oder einem Beweis der Unvermögenheit vorstellig werden konnte. Über unsere Stundensätze und eventuelle (feste) Preisvereinbarungen informieren wir Sie gerne.
Wenn die Polizei Sie vernehmen will, können Sie eine Einladung erhalten, sich auf der Polizeiwache zu melden. Nehmen Sie Kontakt mit einem Strafverteidiger auf, bevor Sie sich melden.
Mit einem Strafverteidiger können Sie besprechen, ob Sie sich melden müssen und welche Folgen es haben kann, wenn Sie dies nicht tun. Ein Anwalt kann Sie auch über Ihre Rechte während der Vernehmung bei der Polizei beraten. Wenn Sie nicht festgenommen werden, können Sie beispielsweise aufstehen, wann immer Sie wollen.
Unsere Strafverteidiger beraten Sie gerne über Ihre Rechte.
Wir leisten Rechtsbeistand in den ganzen Niederlanden

Sind Sie Verdächtiger in einer Strafsache?
Schnelle Rechtsberatung kann den Unterschied zwischen Freispruch oder Verurteilung ausmachen. Nehmen Sie direkt unverbindlich Kontakt mit unseren spezialisierten Strafverteidigern auf.
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- Finanzierte Rechtsbeistand möglich (Pro-Bono)
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