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Gefährliches Fahrverhalten

Werden Sie des gefährlichen oder rücksichtslosen Fahrverhaltens verdächtigt? Dann ist es wichtig, sofort einen erfahrenen Strafverteidiger einzuschalten. Solche Verdachtsmomente können weitreichende Folgen haben: nicht nur ein hohes Bußgeld oder ein Fahrverbot, sondern auch ein Eintrag ins Führungszeugnis oder sogar eine Freiheitsstrafe. Die Anwälte von Weening Strafverteidiger sind auf das Verkehrsstrafrecht spezialisiert und wissen genau, wie Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter solche Fälle beurteilen.

Wir prüfen, ob das Ihnen vorgeworfene Verhalten tatsächlich als gefährlich oder rücksichtslos eingestuft werden kann, und setzen alles daran, Ihren Führerschein, Ihren Ruf und Ihre Zukunft zu schützen.

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Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026

Was ist gefährliches Fahrverhalten?

Das Straßenverkehrsgesetz von 1994 enthält mehrere Bestimmungen, die gefährliches Fahrverhalten untersagen. Zunächst ist es jedem untersagt, sich im Straßenverkehr so zu verhalten, dass dadurch eine Gefahr verursacht wird. Auch Verhalten, durch das eine Gefahr verursacht werden kann, ist verboten. Darüber hinaus ist auch ein Fahrverhalten strafbar, durch das eine Behinderung verursacht wird oder verursacht werden kann.

In solchen Fällen spricht man von Gefährdung im Straßenverkehr. Dieses Verbot gilt für jeden. Auch jemand, der selbst nicht aktiv am Verkehr teilnimmt, kann sich dieser Straftat schuldig machen. Beispiele für gefährdendes Verhalten sind zu schnelles Fahren und/oder das Ignorieren von Verkehrsschildern, aber zum Beispiel auch das Blockieren der Straße durch Falschparken.

Gefährdung im Straßenverkehr ist eine Ordnungswidrigkeit und kein Verbrechen. Dies bedeutet, dass Vorsatz und Schuld nicht bewiesen werden müssen, um Sie für diesen Tatbestand zu verurteilen. Dass es nicht Ihre Absicht war, eine Gefahr oder Behinderung zu verursachen, steht einer Verurteilung daher grundsätzlich nicht im Wege.

Die Gefahr, die Behinderung oder das entsprechende Risiko müssen jedoch ausreichend konkret sein. Die bloße Tatsache, dass Sie einen Verkehrsverstoß begehen, bedeutet nicht automatisch, dass Sie damit auch eine Gefahr oder Behinderung verursachen. Um Sie für diesen Tatbestand zu verurteilen, muss das Gericht feststellen, dass Ihr Handeln eine ausreichend konkrete Gefahr oder Behinderung verursacht hat oder hätte verursachen können. Das Verhalten muss also hinreichend gefahrenträchtig sein. Die Frage, ob dieser Tatbestand bewiesen werden kann, hängt daher in hohem Maße von den spezifischen Fakten und Umständen des Einzelfalls ab.

Welche Strafen drohen bei gefährlichem Fahrverhalten?

Da die Gefährdung im Straßenverkehr eine Ordnungswidrigkeit ist, sind die Strafen im Allgemeinen niedriger als bei anderen Verkehrsdelikten, die als Straftaten geahndet werden. Die gesetzliche Höchststrafe beträgt sechs Monate Haft oder eine Geldbuße der dritten Kategorie (6.700 €). In den meisten Fällen wird das Verfahren durch die Verhängung eines Bußgeldes von einigen hundert Euro abgeschlossen. Im Falle eines Rückfalls – was bedeutet, dass Sie bereits zuvor wegen einer ähnlichen Tat verurteilt wurden – kann auch ein Fahrverbot verhängt werden. Die Höhe des Bußgeldes hängt maßgeblich von Ihrer Eigenschaft im Straßenverkehr (Fußgänger, Radfahrer, Rollerfahrer, Autofahrer, …) sowie dem konkreten Verhalten ab, das Sie an den Tag gelegt haben.

Was ist der Unterschied zwischen gefährlichem und rücksichtslosem Fahrverhalten?

Gefährliches Fahrverhalten von relativ geringer Intensität wird lediglich als Gefährdung eingestuft. Das Straßenverkehrsgesetz von 1994 sieht jedoch auch eine separate Strafbarkeit für schwere Gefährdung im Straßenverkehr vor. In diesen Fällen spricht man oft von rücksichtslosem Fahrverhalten. Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr ist keine Ordnungswidrigkeit, sondern eine Straftat. Es handelt sich daher um einen wesentlich schwerwiegenderen Straftatbestand. Das Gesetz enthält eine Liste von Verhaltensweisen im Verkehr, die als rücksichtslos eingestuft werden können:

  1. unzureichendes Rechtsfahren an unübersichtlichen Stellen;
  2. gefährliches Überholen;
  3. Missachten eines roten Kreuzes;
  4. Befahren eines Seitenstreifens, wo dies nicht zulässig ist;
  5. Überholen vor oder auf einem Fußgängerüberweg;
  6. Nichtgewähren der Vorfahrt;
  7. Überschreiten der nach diesem Gesetz festgelegten Höchstgeschwindigkeit;
  8. sehr dichtes Auffahren auf ein anderes Fahrzeug;
  9. Überfahren einer roten Ampel;
  10. Fahren entgegen der Fahrtrichtung;
  11. Halten eines mobilen elektronischen Geräts während der Fahrt und
  12. Nichtbefolgen von Verkehrsanweisungen von Personen, die aufgrund dieses Gesetzes dazu befugt sind.

Dies ist keine abschließende Aufzählung. Auch andere Verhaltensweisen im Verkehr können – wenn sie ausreichend schwerwiegend sind – als rücksichtslos eingestuft werden.

Meist handelt es sich um eine Kombination von Verhaltensweisen, die zu dem Schluss führt, dass Sie rücksichtslos gefahren sind. Denken Sie zum Beispiel an eine Person, die mit hoher Geschwindigkeit durch eine geschlossene Ortschaft fährt, dabei andere Fahrzeuge links und rechts überholt und eine rote Ampel missachtet. Andererseits ist es nicht ausgeschlossen, dass ein einziges verbotenes Verhalten ausreicht, um Rücksichtslosigkeit anzunehmen. Dieses eine Verhalten muss dann jedoch für sich genommen bereits von ausreichender Schwere sein.

Vorsatz ist erforderlich

Für eine Verurteilung wegen dieser Straftat muss festgestellt werden, dass Sie die Verkehrsregeln in schwerwiegender Weise verletzt haben. Für einen Schuldspruch ist zudem Ihr Vorsatz erforderlich. Das Gericht muss feststellen können, dass Sie vorsätzlich gegen die Verkehrsregeln verstoßen und diese in schwerwiegender Weise verletzt haben. Wenn dieser Vorsatz nicht bewiesen werden kann, können Sie nicht wegen dieser Tat verurteilt werden. Bedingter Vorsatz ist für diese Beurteilung allerdings bereits ausreichend. Wenn festgestellt werden kann, dass Sie sich der erheblichen Wahrscheinlichkeit einer schwerwiegenden Verletzung der Verkehrsregeln durch Ihr Verhalten bewusst waren und diese Chance bewusst in Kauf genommen haben, reicht dies für den Nachweis des Vorsatzes aus. Bei dieser Beurteilung wird meist auf Folgendes geachtet:

  1. die Art und das Zusammenwirken der Verhaltensweisen;
  2. die Umstände, unter denen diese begangen wurden;
  3. alle übrigen Fakten und Umstände des Falls.

Zudem kann ein Verstoß gegen dieses Verbot nur „im Verkehr“ stattfinden. Der Anwendungsbereich dieser Bestimmung ist damit begrenzter als bei der „normalen“ Gefährdung im Straßenverkehr. Allerdings muss auch hier die Gefahr ausreichend konkret sein. Die Verkehrsverstöße müssen von solcher Schwere und Art sein, dass nach allgemeinen Erfahrungssätzen vorhersehbar war, dass dadurch eine Gefahr für Leib oder Leben anderer zu befürchten war. Diese Gefahr muss sich auf andere beziehen. Wenn Sie durch Ihr Fahrverhalten nur sich selbst in Gefahr bringen, können Sie nicht wegen dieser Straftat verurteilt werden.

Muss Ihr Verhalten zu einem Unfall führen?

Das rücksichtslose Fahrverhalten muss nicht zu einem Verkehrsunfall geführt haben, um strafbar zu sein. Im Gegenteil, dieser Straftatbestand wurde gerade geschaffen, um sehr gefährliches Fahrverhalten, bei dem glücklicherweise keine Unfälle passiert sind, dennoch bestrafen zu können. In der Vergangenheit konnte man solche Verhaltensweisen nur auf der Grundlage der vorgenannten Ordnungswidrigkeit bestrafen: Gefährdung im Straßenverkehr. Die verhängte Strafe wurde in diesen Fällen jedoch der Schwere der begangenen Taten nicht gerecht.

Wenn Ihr Fahrverhalten die Ursache für einen Verkehrsunfall ist, bei dem eine andere Person schwer verletzt wird oder stirbt, werden Sie wegen einer anderen Straftat verfolgt, nämlich wegen fahrlässiger Tötung im Straßenverkehr. Wenn die Verhaltensweisen, infolge derer dieser Unfall stattgefunden hat, jedoch auch als rücksichtsloses Fahrverhalten eingestuft werden können, stellt dies einen strafverschärfenden Umstand dar.

Welche Strafen drohen bei rücksichtslosem Fahrverhalten?

Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr ist eine schwere Straftat, auf die hohe Strafen stehen. Die gesetzliche Höchststrafe, die für dieses Delikt verhängt werden kann, ist eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder eine Geldstrafe der vierten Kategorie (16.750 €).

Auch hier hängt die tatsächliche Strafe, die Sie erhalten, in hohem Maße von Ihrer Eigenschaft im Verkehr (Fußgänger, Radfahrer, Autofahrer, …) und den konkreten Verkehrsverstößen ab, die Sie begehen, sowie deren Anzahl. Die Richtlinien variieren von relativ kurzen Arbeitsstrafen bis hin zu langen unbedingten Freiheitsstrafen und Fahrverboten.

Im Gesetzestext zur Rücksichtslosigkeit im Straßenverkehr wird explizit erwähnt, dass das Ausmaß, in dem der Verdächtige unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Betäubungsmitteln stand, berücksichtigt wird. Das ist nicht nur für die Beurteilung des Verkehrsverhaltens relevant, sondern auch für das Strafmaß. Wenn Sie also die Verkehrsregeln in schwerwiegender Weise verletzt haben und gleichzeitig unter dem Einfluss von Alkohol und/oder Drogen standen, können Sie dadurch noch härter bestraft werden.

Warum brauchen Sie einen Anwalt?

Gefährliches Fahrverhalten ist ein sehr weit gefasster Begriff, unter den viele verschiedene Verhaltensweisen im Verkehr fallen können. Die Art und Weise, wie diese Verhaltensweisen eingestuft werden, ist entscheidend für den tatsächlichen Straftatbestand, der Ihnen zur Last gelegt wird. Das ist nicht nur relevant für die Frage, ob Ihnen die Tat nachgewiesen werden kann, sondern auch dafür, welche Sanktion Sie dafür erhalten. Neben den Strafen, die das Strafgericht verhängen kann, kann eine Verurteilung auch Anlass für das CBR (die niederländische Führerscheinbehörde) sein, Ihren Führerschein für ungültig zu erklären.

Ein Strafverteidiger mit Fachkenntnissen im Bereich des Verkehrsstrafrechts kann Ihren Fall analysieren und darlegen, warum Ihr Verhalten nicht als gefährliches – oder rücksichtsloses – Fahrverhalten eingestuft werden sollte. Kontaktieren Sie uns unverbindlich.

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Weening Strafverteidiger Team

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