Was ist Detentionsphasen?
Detentionsphasen bedeuten, dass Häftlinge gegen Ende ihrer Haft schrittweise mehr Freiheiten verdienen können. Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes über Strafen und Schützen (Wet Straffen en Beschermen) am 1. Juli 2021 hat sich im Bereich der Detentionsphasen viel geändert. Die (sehr) begrenzt gesicherten Einrichtungen sind weggefallen, das Justizvollzugsprogramm wurde geändert und das Urlaubssystem wurde verschärft.
Was sind die Voraussetzungen für Detentionsphasen?
Häftlinge werden mindestens einmal alle sechs Wochen in der sogenannten multidisziplinären Beratung (MDO) besprochen. In dieser Beratung werden die Haft- und Reintegrationsziele festgelegt und erörtert. Auf dieser Grundlage wird dem Direktor eine Empfehlung über die Hochstufung oder Herabstufung des Häftlings gegeben. Basierend darauf erstellt der Fallmanager eine Berechnung der Phasentermine. Dies sind Zieltermine. Daraus können keine Rechte abgeleitet werden. Es ist wichtig zu bedenken, dass die Phasierung kein Recht, sondern eine Vergünstigung ist. Im MDO wird anschließend ein passender Weg festgelegt und im D&R-Plan (Detentions- und Reintegrationsplan) festgehalten. Um für Detentionsphasen in Betracht zu kommen, muss ein Häftling in jedem Fall in das Plus-Programm hochgestuft worden sein. Darüber hinaus darf kein hohes Flucht- oder gesellschaftliches Risiko bestehen, und der Häftling muss über eine genehmigte Urlaubsadresse verfügen. Da Detentionsphasen je nach Person und Situation variieren können, kann es vorkommen, dass andere und/oder weitere Bedingungen an die Phasierung geknüpft werden.
Können Sie selbst Detentionsphasen beantragen?
Der Direktor ist für den Haftverlauf sowie die Reintegration und Resozialisierung verantwortlich. Dies bedeutet, dass der Direktor von sich aus die Detentionsphasen einleiten muss. Darüber hinaus kann auch der Häftling einen Antrag auf Detentionsphasen stellen. Der Direktor ist verpflichtet, einen solchen Antrag zu bearbeiten. Letztendlich ist es der Fallmanager, der im Namen des Direktors für die tatsächliche Durchführung der Detentionsphasen verantwortlich ist.
Ab welchem Zeitpunkt kommen Sie für Detentionsphasen in Betracht?
Das hängt von der Höhe der verhängten Freiheitsstrafe ab und davon, ob diese Strafe teilweise zur Bewährung ausgesetzt wurde. Abhängig davon können die Detentionsphasen aus der Teilnahme an einem Justizvollzugsprogramm, der Unterbringung in einer Abteilung mit begrenzter Sicherung und/oder einer bedingten Entlassung bestehen. An all diese Möglichkeiten sind wiederum zusätzliche Bedingungen und Ausschlussgründe geknüpft.
Ist ein Einspruch und/oder eine Berufung gegen die Beendigung der Detentionsphasen oder deren nicht rechtzeitige Einleitung möglich?
Ob eine angemessene Abwicklung der Detentionsphasen vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Da der Fallmanager im Namen des Direktors handelt, steht gegen die nicht angemessene Abwicklung der Detentionsphasen die Beschwerde bei der Aufsichtskommission offen. Ob eine solche Beschwerde erfolgreich ist, hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und muss für jeden Häftling gesondert beurteilt werden.
Warum ist es ratsam, bei einer Entscheidung über Ihre Detentionsphasen einen Anwalt einzuschalten?
Das Gesetz stellt sowohl an die Berufungsschrift als auch an die Einspruchsschrift gesetzliche Anforderungen. So muss gut begründet werden, warum der Häftling mit der Entscheidung über seine Detentionsphasen nicht einverstanden ist. Zudem muss die gesetzliche Beschwerdefrist von sieben Tagen berücksichtigt werden. Wenn ein Häftling mit der Entscheidung über seine Detentionsphasen nicht einverstanden ist, sollte er sich umgehend mit einem unserer Spezialisten in Verbindung setzen. Ein erfahrener Strafverteidiger kann den Häftling über die Möglichkeiten beraten. Darüber hinaus helfen wir Häftlingen bei der Einreichung eines Einspruchs oder einer Berufungsschrift. Durch jahrelange Erfahrung wissen unsere Anwälte, wie sie die Erfolgschancen in diesen Verfahren erheblich verbessern können.



