Was ist der Bezirksrichter?
Der Bezirksrichter ist einer der drei Richtermethoden, die Strafsachen behandeln. Während sich der Polizeirichter und die Strafkammer mit Straftaten befassen, behandelt der Bezirksrichter meist Übertretungen. Der Bezirksrichter ist ein Einzelrichter.
Welche Strafsachen werden vom Bezirksrichter behandelt?
Der Bezirksrichter behandelt lediglich Übertretungen und die Straftat der Wilderei. Beispiele für Übertretungen sind:
- Geschwindigkeitsüberschreitungen
- Fahren ohne Licht auf dem Fahrrad
- Wildpinkeln
- Störung der öffentlichen Ordnung
Schwerere Strafsachen wie Körperverletzung oder Diebstahl werden vom Polizeirichter oder der Strafkammer des Gerichts behandelt.
Wie läuft eine Hauptverhandlung beim Bezirksrichter ab?
Der Ablauf einer Sitzung beim Bezirksrichter unterscheidet sich nicht wesentlich von der beim Polizeirichter oder der Strafkammer, aber die Atmosphäre ist oft etwas gemütlicher und informeller. Die Sitzung beginnt mit dem Vortrag des Staatsanwalts. Dieser erläutert kurz, wessen der Verdächtige beschuldigt wird. Danach wird der Richter das Gespräch mit dem Verdächtigen suchen. Er wird die in der Akte befindlichen Unterlagen vorlegen und Fragen zu den dem Verdächtigen zur Last gelegten Vorwürfen stellen. Der Verdächtige hat jederzeit das Recht zu schweigen, also auch bei diesen Fragen.
Danach muss der Bezirksrichter über die persönlichen Umstände des Verdächtigen sprechen. Es ist wichtig, dass sich der Richter ein Bild von der persönlichen Situation machen kann. Dies ist insbesondere für die Entscheidung über die Art und Höhe der Strafe relevant, die der Verdächtige im Falle einer Verurteilung erhalten wird.
Anschließend ist es an dem Staatsanwalt, sein Plädoyer vorzutragen. Darin wird er erläutern, auf Basis welcher Beweismittel die verschiedenen zur Last gelegten Taten bewiesen werden können und welche Strafe Sie für diese Taten erhalten sollten.
Danach ist die Verteidigung an der Reihe. Ein Anwalt unserer Kanzlei kann in Ihrem Namen die Verteidigung mit einem Plädoyer führen, in dem dargelegt wird, warum eine oder mehrere der zur Last gelegten Taten nicht bewiesen werden können oder warum Ihnen eine geringere Strafe als gefordert auferlegt werden sollte. Mögliche Einwände gegen einen Schadensersatzanspruch werden ebenfalls vorgebracht.
Der Staatsanwalt und der Anwalt erhalten jeweils einmal die Möglichkeit, aufeinander zu reagieren. Dies nennt man Replik und Duplik. Schließlich gibt der Richter dem Verdächtigen die Möglichkeit, noch etwas zu sagen. In der Strafsache geht es nämlich um den Verdächtigen, und deshalb hat er das letzte Wort.
Dann ist die Sitzung beendet und es folgt das Urteil.
Innerhalb welcher Frist verkündet der Bezirksrichter das Urteil?
Der Bezirksrichter verkündet das Urteil im Prinzip direkt. Das geschieht unmittelbar nach Abschluss der Hauptverhandlung. So wissen Sie auch sofort, woran Sie sind. Dieses Urteil erfolgt mündlich. Es folgt also kein ausführliches schriftliches Urteil. In sehr außergewöhnlichen Fällen, wenn der Richter doch mehr Zeit benötigt, um sein Urteil zu fällen, kann er das Urteil auch schriftlich verkünden. Dieses folgt dann zwei Wochen nach der Sitzung. Sie erhalten das Urteil dann per Post.
Welche Strafen und Maßnahmen kann der Bezirksrichter verhängen?
Der Bezirksrichter kann verschiedene leichte Strafen verhängen, wie zum Beispiel:
- Haft (eine Art kurzzeitige Freiheitsstrafe, meist maximal einige Wochen)
- Geldstrafen
- Arbeitsstrafen
Der Bezirksrichter kann diese Strafen auch zur Bewährung aussetzen. Das bedeutet, dass die Strafe nur vollstreckt wird, wenn sich der Verurteilte innerhalb eines bestimmten Zeitraums nicht an die auferlegten Bedingungen hält.
Zudem kann der Bezirksrichter Nebenstrafen verhängen. Eine häufige Nebenstrafe ist das Fahrverbot. Dies bedeutet, dass Sie über einen bestimmten Zeitraum kein Kraftfahrzeug, wie ein Auto oder Moped, führen dürfen.
Schließlich kann der Bezirksrichter auch einem Antrag der geschädigten Partei stattgeben. Wenn Sie eine Straftat begehen, bei der ein Opfer einen Schaden erleidet, kann dieses einen Antrag auf Schadensersatz stellen. Dies wird als „Antrag der geschädigten Partei“ bezeichnet. Der Bezirksrichter kann diesem Antrag ganz oder teilweise stattgeben, wenn er entscheidet, dass der Schaden tatsächlich entstanden ist und Sie dafür verantwortlich sind. Dieser Betrag kommt zu der Strafe hinzu, die Sie eventuell erhalten.
Was können Sie tun, wenn Sie mit dem Urteil des Bezirksrichters nicht einverstanden sind?
Wenn Sie mit dem Urteil des Bezirksrichters nicht einverstanden sind, können Sie meistens Berufung beim Gerichtshof einlegen. Dies müssen Sie innerhalb von 14 Tagen nach der Urteilsverkündung tun. In der Berufung wird der Fall erneut geprüft.
Achtung: Es gibt eine Ausnahme. Sie können keine Berufung einlegen, wenn Sie zwar für schuldig befunden wurden, aber keine Strafe oder nur eine Geldstrafe von maximal 50 € auferlegt bekommen haben. In diesem Fall ist Ihr Interesse zu gering, um in Berufung zu gehen.
Warum ist es ratsam, einen Strafverteidiger hinzuzuziehen, wenn Sie vor den Bezirksrichter geladen werden?
Obwohl der Bezirksrichter oft nur Übertretungen behandelt, kann eine Verurteilung durch den Polizeirichter dennoch weitreichende Folgen für Sie haben. Eine Haftstrafe verbüßen zu müssen, kann Ihr Leben auf den Kopf stellen, denken Sie zum Beispiel an den Verlust der Wohnung oder den Verlust Ihres Arbeitsplatzes. Zudem kann eine Verurteilung wegen einer Übertretung schnell einen Eintrag in Ihr Vorstrafenregister zur Folge haben. Dies kann Sie bei der Erlangung eines Führungszeugnisses behindern. Ein Strafverteidiger, der mit kritischem Blick auf Ihren Fall schaut und die richtigen rechtlichen Einwände vorbringt, kann aus diesem Grund viel für Sie bedeuten. Kleine Details in der Akte können nämlich den Unterschied zwischen einer Verurteilung und einem Freispruch ausmachen. Zudem kann ein Strafverteidiger Sie zur einzunehmenden Prozesshaltung beraten.



