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Einbruch

Weening Strafrechtadvocaten verfügt über spezialisierte Anwälte im Bereich Einbruch. In dringenden Fällen sind unsere Anwälte 24 Stunden am Tag in den gesamten Niederlanden erreichbar.

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Wann spricht man von Einbruch?

Ein Diebstahl, bei dem auf illegale Weise Zugang zu einem abgeschlossenen Ort verschafft wurde, gilt als strafverschärfende Umstand. Bei dieser Form des Diebstahls wird meistens Schaden angerichtet. Das illegale Aufbrechen eines Gebäudes oder Objekts mit dem Ziel, etwas zu stehlen, wird als Diebstahl mit Einbruch bezeichnet. Denken Sie beispielsweise an Wohnungseinbruch, Einbruch in ein Firmengebäude oder eine Schule, Diebstahl aus einem aufgebrochenen Auto, aber auch an eine Sprengung oder einen Rammbruch.

Was sind (andere) strafverschärfende Umstände bei Diebstahl?

Das Gesetz kennt noch einige andere strafverschärfende Faktoren bei Diebstahl. Denken Sie beispielsweise an die Nutzung eines ungewöhnlichen Eingangs, wie ein offenes Fenster im ersten Stock. Das Gesetz spricht dann von Diebstahl durch Einsteigen. Ebenfalls strafverschärfend ist das Erlangen von Zugang durch ein falsches Kostüm, einen falschen Auftrag oder falsche Schlüssel. Unter falschen Schlüsseln werden nicht nur wörtliche Schlüssel verstanden. Hierunter wird beispielsweise auch das Abheben von Geld mit einer gestohlenen Bankkarte verstanden.

Welche Strafe können Sie für Diebstahl unter strafverschärfenden Umständen erhalten?

Im Falle von Diebstahl unter strafverschärfenden Umständen kann der Strafrichter Ihnen eine Freiheitsstrafe von sechs Jahren auferlegen. Die zu erwartende Dauer einer eventuellen Freiheitsstrafe variiert jedoch von Fall zu Fall. So wird auf den Umfang des Schadens, aber auch auf die Funktion des Gebäudes geachtet (handelt es sich beispielsweise um ein Altersheim oder eine leerstehende Tankstelle?). Wir können Sie darüber informieren, welche Strafe Sie möglicherweise erwarten können.

Warum einen Anwalt nehmen, wenn Sie des Diebstahls unter strafverschärfenden Umständen verdächtigt werden?

Werden Sie verdächtigt, einen Einbruch begangen zu haben, dann ist es ratsam, so früh wie möglich den Rat Ihres Anwalts einzuholen. Sie riskieren schließlich eine Freiheitsstrafe. Auch nach der Haft können Sie hier nachteilige Folgen erfahren, beispielsweise beim Erhalt einer Verklaring Omtrent Gedrag (VOG). Unsere Anwälte sind auf diesem Gebiet spezialisiert. Wir können beurteilen, ob genügend Beweise gegen Sie vorliegen. Möglicherweise sehen wir sogar Chancen in Ihrem Strafverfahren, um Freispruch zu plädieren. Beratung über die Möglichkeiten in Ihrem Strafverfahren? Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.

Haben Sie von der Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl oder einen Vergleichsvorschlag erhalten?

Wenn der Staatsanwalt der Meinung ist, dass Sie sich eines strafbaren Vergehens schuldig gemacht haben, kann er in bestimmten Fällen selbst eine Strafe verhängen. In diesem Fall erhalten Sie einen Vergleichsvorschlag oder einen Strafbefehl. Es ist auch möglich, dass Sie zu einer OM-Anhörung eingeladen werden. In all diesen Fällen riskieren Sie eine Vorstrafe. Nehmen Sie daher so schnell wie möglich Kontakt mit Ihrem Anwalt auf, um nachteilige Folgen zu vermeiden.

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