Was ist Urkundenfälschung?
Urkundenfälschung ist eine Form von Betrug. Man denkt oft sofort an die Fälschung von Dokumenten. Von Urkundenfälschung spricht man beispielsweise, wenn jemand, der nie einen Führerschein gemacht hat, einen Führerschein fälscht oder wenn jemand eine Unterschrift fälscht. Urkundenfälschung kann auf verschiedene Weise begangen werden, aber nicht alle Arten sind strafbar.
Welche Formen der Urkundenfälschung gibt es?
Das Strafgesetzbuch unterscheidet zwei Formen der Urkundenfälschung. Zunächst macht sich jemand strafbar, der ein Dokument fälscht. Allerdings reicht die Fälschung einer Urkunde nicht aus. Wer einen Van Gogh nachmalt, um ihn in seinem eigenen Haus aufzuhängen, macht sich nicht strafbar. Juristisch gesehen geht es darum, dass die gefälschte Urkunde als Beweis für etwas dient. Zum Beispiel für den Erlass einer Schuld oder die Bezahlung einer Rechnung. Es ist nicht erforderlich, dass das gesamte Dokument gefälscht ist, eine kleine Änderung kann bereits ausreichen. Denken Sie an eine gefälschte Unterschrift unter einem echten Dokument.
Jemand kann auch wegen Urkundenfälschung verfolgt werden, wenn er selbst nichts gefälscht hat. Das Strafrecht stellt nämlich auch die Anfertigung oder Verwendung einer gefälschten Urkunde unter Strafe. Wer einen gefälschten Führerschein kauft, macht sich also auch der Urkundenfälschung schuldig.
Was ist eine Urkunde?
Es liegt nahe, bei einer Urkunde an ein Papierdokument zu denken. Eine Urkunde kann aber auch aus einem anderen Material bestehen, wie z. B. einem Führerschein aus Plastik. Urkundenfälschung kann auch digital begangen werden. Wer über den Computer eine Einkommensteuererklärung abgibt, kann also auch wegen Urkundenfälschung verfolgt werden. Das Steuerrecht kennt darüber hinaus eine eigene Strafbarkeit für Urkundenfälschung.
Beweisbestimmung
Die Urkunde muss eine Beweisbestimmung haben. Anders ausgedrückt, sie muss „dazu bestimmt sein, als Beweis für eine Tatsache zu dienen“. Wenn die Urkunde nicht dazu bestimmt ist, eine Tatsache zu beweisen, liegt keine Urkundenfälschung vor.
Absicht
Das gefälschte Dokument muss außerdem mit der Absicht erstellt worden sein, es als echt und unverfälscht zu verwenden. Die Fälschung eines Führerscheins fällt also nur dann unter Urkundenfälschung, wenn er als echter Führerschein verwendet werden soll. Wenn er als Untersetzer verwendet werden soll, liegt keine Urkundenfälschung vor. Das ändert übrigens nichts daran, dass diese Absicht aus den Fakten und Umständen hervorgehen muss.
Strafe für Urkundenfälschung
Die Höhe der Strafe für Urkundenfälschung hängt oft von der Antwort auf die Frage ab, was gefälscht wurde und zu welchem Zweck. Die Höchststrafe für die Verwendung oder Erstellung einer gefälschten Urkunde beträgt 6 Jahre Gefängnis. Wenn es sich um wichtige Dokumente handelt (wie z. B. notarielle Urkunden), wird das Strafmaß auf maximal 7 Jahre erhöht. Bei terroristischer Absicht sind es sogar 8 Jahre. Diese Höchststrafen werden fast nie verhängt.
Neben einer Freiheitsstrafe sind bei einer Verurteilung wegen Urkundenfälschung auch andere Strafen möglich. Dabei können Sie an eine Geldstrafe, eine gemeinnützige Arbeit, aber beispielsweise auch an ein Berufsverbot denken.
Brauche ich einen Anwalt, wenn ich der Urkundenfälschung verdächtigt werde?
Wenn Sie der Urkundenfälschung verdächtigt werden, ist es ratsam, sich von einem spezialisierten Strafverteidiger unterstützen zu lassen. Betrugsermittlungen, in denen Urkundenfälschung oft vorkommt, sind oft technischer Natur. Es ist daher wichtig, dass Sie sich von einem Anwalt unterstützen lassen, der Erfahrung mit dieser Form des Betrugs hat. Weening Strafrechtanwälte besteht aus einem Team von Spezialisten auf dem Gebiet des Betrugs. Für Informationen können Sie sich natürlich jederzeit unverbindlich unter 088-9336464 melden.