In diesem Fall stand Anwalt Herr Weening einem Verdächtigen wegen Totschlags im Berufungsverfahren zur Seite. Nach einer Verurteilung in erster Instanz erfolgte ein Freispruch im Berufungsverfahren. Insbesondere aufgrund des von der Verteidigung eingebrachten Sachverständigengutachtens wurde der Mandant freigesprochen.
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Weening Strafrechtadvocaten
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