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Allgemeine Geschäftsbedingungen

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die nachstehenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben.

Letzte Änderung am Mittwoch, 17. November 2021.

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Weening strafrechtadvocaten B.V., im Folgenden: die Kanzlei.
  2. Alle Aufträge werden unter Außerachtlassung von Artikel 7:404 BW ausschließlich von der Kanzlei angenommen und ausgeführt, auch wenn es die ausdrückliche oder stillschweigende Absicht ist, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird.
  3. Abweichend von Art. 7: 408 Absatz 2 BW ist die Kanzlei berechtigt, unter Beachtung der Verhaltensregeln für Anwälte, einen Auftrag jederzeit zu beenden, ohne dass sie dadurch schadensersatzpflichtig wird. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten zugunsten derjenigen, die für die Sozietät tätig sind.
  4. Jede Haftung der Kanzlei ist auf den Betrag beschränkt, der im jeweiligen Fall aufgrund der von der Kanzlei abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung ausgezahlt wird.
  5. Der Mandant stellt die Kanzlei von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Zeugen und Sachverständigen) frei, einschließlich der von der Kanzlei in diesem Zusammenhang zu tragenden Kosten, die in irgendeiner Weise mit den für den Mandanten erbrachten Leistungen zusammenhängen. Die Kanzlei wird bei der Einschaltung Dritter, sofern dies zumutbar ist, im Voraus Rücksprache mit dem Mandanten halten und in jedem Fall bei der Auswahl Dritter die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Die Kanzlei haftet nicht für Mängel dieser Dritten. Der Mandant erklärt sich damit einverstanden, dass die Kanzlei Haftungsbeschränkungen akzeptiert.
  6. Die Kanzlei wird bei Beendigung der Tätigkeit für den Mandanten so weit wie möglich die von diesem Mandanten stammenden Unterlagen und eventuelle gerichtliche Unterlagen per Post zurücksenden und die Akte archivieren. Die Kanzlei behält sich das Recht vor, archivierte Akten unter Beachtung der dafür geltenden Bestimmungen fünf Jahre nach Archivierung zu vernichten.
  7. Die Kanzlei ist unter Beachtung der Verordnung über die Werbung der niederländischen Anwaltskammer im Rahmen der Interessenvertretung frei, ohne weitere Rücksprache unter Beachtung der Privatsphäre des Mandanten an der Publizität über eine Sache mitzuwirken. Auch nach Beendigung der Sache besteht diese Freiheit mit der Maßgabe, dass dies so weit wie möglich in Absprache mit dem Mandanten geschieht. Soweit die Mitwirkung an der Publizität ohne dies im Rahmen der Interessenvertretung geschieht, ist die Kanzlei hierin frei, sofern das Interesse des Mandanten nicht beeinträchtigt wird.
  8. Die Kanzlei ist, falls erforderlich, frei, untereinander Vertretungsmöglichkeiten für das Auftreten vor Gericht zu treffen.
  9. Beschwerden des Mandanten sind zunächst über das interne Beschwerdeverfahren von Weening Strafrechtadvocaten B.V. zu behandeln, wie in Artikel 5 der Beschwerdeordnung von Weening Strafrechtadvocaten beschrieben. Diese Beschwerdeordnung finden Sie hier. Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Kanzleibeschwerdeordnung, die nach Behandlung nicht gelöst wurden, werden dem Gericht Limburg, Standort Maastricht, vorgelegt, vorbehaltlich zwingender Bestimmungen über die Zuständigkeit. Wenn der Beschwerdeführer der Ansicht ist, dass ein Anwalt von Weening Strafrechtadvocaten B.V. gegen die für Anwälte geltenden Verhaltensregeln verstößt oder verstoßen hat, kann der Beschwerdeführer, wenn das in Artikel 5 der Beschwerdeordnung beschriebene Verfahren nicht zu einer Lösung führt, die Beschwerde bei dem zuständigen Dekan der Anwaltskammer einreichen.
  10. Das Rechtsverhältnis zwischen der Kanzlei und ihren Auftraggebern unterliegt niederländischem Recht. Allein der niederländische Richter ist zuständig, über Streitigkeiten zu entscheiden, die zwischen der Kanzlei und einem Mandanten entstehen könnten.
  11. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für zusätzliche Aufträge und Folgeaufträge des Mandanten.