Tarife
Unsere Tarife sind abhängig von Art und Umfang des Strafverfahrens. Hierbei kann an folgende Möglichkeiten gedacht werden:
Zusatz
Wenn Ihr Einkommen unter eine bestimmte Einkommensgrenze fällt oder wenn Ihre Untersuchungshaft angeordnet wurde, können Sie für einen Anwaltzusatz in Frage kommen. Im Volksmund wird diese finanzierte Rechtsberatung auch Pro-Bono-Anwalt genannt. Wir informieren Sie gerne über die Möglichkeiten.
Stundensatz
Sie zahlen (jeweils) einen Vorschuss und es wird auf Basis eines Stundensatzes deklariert, der grundsätzlich zwischen 200,- € und 400,- € exklusive Mehrwertsteuer variiert.
Feste Preisvereinbarung
Sie zahlen im Voraus einen festen Betrag, der alle Arbeiten abdeckt. Sie haben dann keine Unsicherheit über die Höhe des letztendlich fälligen Honorars. Für eine Polizeirichtersache verwenden wir grundsätzlich einen festen Tarif von 1000,- € exklusive Mehrwertsteuer und ohne Reisezeit. Für eine Strafsache bei der mehrfachen Strafkammer machen wir gerne eine passende Preisvereinbarung mit Ihnen.
Ergebnisabhängiger Stundensatz
Sie vereinbaren mit dem Anwalt ein Honorar für ein günstiges Ergebnis und ein niedrigeres Honorar, wenn das Ergebnis enttäuschen sollte. Wohlgemerkt: Dies ist keine „No Cure, No Pay“-Vereinbarung.