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Kassationsabteilung

Lassen Sie Ihren Strafprozess von unserem Team von Kassationsspezialisten noch einmal kritisch prüfen.
Wenn etwas drin ist, holen wir es raus!

Weening Strafrechtadvocaten ist die einzige Anwaltskanzlei in den Niederlanden mit einer Kassationsabteilung: eine Abteilung, in der sich unsere spezialisierten Kassationsanwälte mit Kassationsfällen vor dem Hohen Rat befassen. Wir bearbeiten nur Kassationsfälle im Strafrecht.

Wenn Sie Ihren Fall bei unserer Kassationsabteilung anmelden, wird er von einem unserer Spezialisten gründlich geprüft. So erhalten Sie einen kompetenten, realistischen und zuverlässigen Blick auf Ihren Fall. Danach wird Ihr Fall innerhalb des Teams von Kassationsanwälten besprochen. Auf diese Weise wird Ihr Fall aus verschiedenen Blickwinkeln beleuchtet. Wenn sich Ihr Fall unserer Einschätzung nach für die Einreichung von Kassationsbeschwerden eignet, werden diese Beschwerden von zwei auf Kassation spezialisierten Anwälten verfasst. Beide Anwälte werden gemeinsam das bestmögliche Ergebnis aus Ihrem Fall herausholen.

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Einzigartig an der Kassationsabteilung ist, dass wir zu einem Festpreis prüfen, ob sich Ihr Strafverfahren für die Einreichung einer Kassationsschrift beim Hohen Rat eignet. Darüber hinaus beraten sich die Anwälte der Kassationsabteilung wöchentlich über laufende Fälle, sodass Ihr Fall stets die Aufmerksamkeit eines kompletten Teams von Kassationsspezialisten erhält. Außerdem sind sie über die neuesten Entwicklungen im Bereich Gesetzgebung und Rechtsprechung informiert. Zwei Anwälte der Kassationsabteilung sind Mitglied des führenden Verbands von Kassationsspezialisten in den Niederlanden: der VCAS. Unsere Kassationsanwälte haben in ihrer jahrelangen Erfahrung bereits zahlreiche erfolgreiche Kassationsbeschwerden eingereicht.

Verdächtiger?

Sind Sie mit einem Urteil des Strafrichters nicht einverstanden und möchten Sie Kassationsbeschwerde einlegen? Schalten Sie dann unsere Kassationsabteilung ein. Wir prüfen für Sie die Möglichkeiten in der Kassationsphase. Ein erstes Aufnahmegespräch ist selbstverständlich unverbindlich und kostenlos.

Auch für Anwälte!

Sind Sie selbst Anwalt und haben Sie einen Mandanten, der gerne Kassationsbeschwerde einlegen möchte, Sie selbst aber keine Kassationsfälle bearbeiten? Schalten Sie dann unsere spezialisierte Kassationsabteilung ein! Sie prüfen für Ihren Mandanten die Möglichkeiten in der Kassationsphase. Sollte eine Rück(ver)weisung an eine Tatsacheninstanz erfolgen, können Sie den Fall selbstverständlich wieder selbst übernehmen. Darüber werden mit Ihnen und mit dem Mandanten im Voraus klare Vereinbarungen getroffen.

Wenn Sie uns regelmäßig Strafsachen zuweisen, ist es möglich, eine für Sie günstige Regelung mit uns zu treffen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an Erik Maessen.

Kosten Kassationsabteilung

Selbstverständlich steht unsere Kassationsabteilung Verdächtigen auf der Grundlage einer Beiordnung zur Seite. Im Volksmund wird dies auch als „Pro-Bono“ bezeichnet. Wenn Sie hierfür in Frage kommen, sind Sie lediglich einen Eigenbeitrag schuldig. Die übrigen Kosten werden für Sie vom Rechtsbeistandsrat übernommen.

Kommen Sie für eine Beiordnung nicht in Frage? Dann können wir Ihnen ein attraktives Festpreis von 750,- € exkl. MwSt. für die Arbeiten der Kassationsabteilung anbieten. Für diesen Preis tauchen wir in Ihre Strafakte ein und prüfen wir alle Möglichkeiten in der Kassationsphase. Sollten nach unserer professionellen Einschätzung Möglichkeiten bestehen, Kassationsbeschwerden einzureichen, werden wir Sie diesbezüglich kontaktieren. Wir werden dann eine zusätzliche Preisvereinbarung mit Ihnen treffen, in der der bereits gezahlte Betrag von 750,- € selbstverständlich verrechnet wird.

Wir leisten Rechtshilfe in den gesamten Niederlanden

Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren?

Schnelle Rechtsberatung kann den Unterschied zwischen Freispruch und Verurteilung ausmachen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit unseren spezialisierten Strafverteidigern auf.

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