Sie haben ein Transaktionsangebot von der Staatsanwaltschaft erhalten. Was nun?
Wenn die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass Sie sich eines strafbaren Vergehens schuldig gemacht haben, kann sie Ihnen in bestimmten Fällen selbst eine Strafe auferlegen. Sie erhalten dann einen Strafbefehl oder ein Transaktionsangebot. Haben Sie ein Schreiben vom CJIB mit dem Buchstaben „T“ erhalten? Dann möchte die Staatsanwaltschaft eine Transaktion mit Ihnen eingehen. In dem Schreiben schlägt die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe in bestimmter Höhe vor. Achtung: Die Staatsanwaltschaft hat Ihnen also noch keine Strafe auferlegt. Es ist lediglich ein Vorschlag.
Darf ich das Transaktionsangebot ablehnen?
Sie sind nicht verpflichtet, das Transaktionsangebot anzunehmen. Es ist natürlich nicht umsonst ein Vorschlag. Wenn Sie mit dem Transaktionsangebot nicht einverstanden sind, brauchen Sie nichts zu tun. Nach Ablauf der Zahlungsfrist entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob sie Ihren Strafprozess dem Strafrichter vorlegen wird. Die Staatsanwaltschaft muss dann beweisen, dass Sie sich eines strafbaren Vergehens schuldig gemacht haben. Es ist letztendlich der Strafrichter, der entscheidet, ob (und welche) Strafe Ihnen auferlegt wird.
Welche Folgen hat die Annahme eines Transaktionsangebots?
Wenn Sie das Transaktionsangebot annehmen, verhindern Sie damit, dass Sie vor den Strafrichter treten müssen. Wenn Sie mit dem Transaktionsangebot einverstanden sind, haben Sie damit nicht bekannt, dass Sie sich des strafbaren Vergehens schuldig gemacht haben. Es wird jedoch in Ihrem Strafregister (Justizdokumentation) vermerkt. Diese Tatsache kann sich beim Erhalt einer Verhaltenserklärung (VOG) als hinderlich erweisen. Seien Sie sich bewusst, dass dies Probleme bei der Suche nach einem Praktikum oder einem neuen Job verursachen kann. Nehmen Sie daher niemals eine Transaktion an, bevor Sie mit Ihrem Anwalt gesprochen haben.
Warum ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie ein Transaktionsangebot erhalten haben?
Wenn Sie das Transaktionsangebot annehmen, kann dies Folgen für Ihre Zukunft haben. Möglicherweise enthält Ihre Strafakte nicht genügend Beweise für eine Verurteilung. Das Einholen von fachkundigem Rat kann möglicherweise unnötige Folgen verhindern. So ist es denkbar, dass Ihre Strafakte nicht genügend Beweise für eine Verurteilung enthält. Nehmen Sie daher niemals ein Transaktionsangebot an, ohne vorher den Rat eines Anwalts eingeholt zu haben. Unsere Anwälte sind auf Strafrecht spezialisiert und können Sie zum Transaktionsangebot beraten. Nehmen Sie gerne Kontakt auf.
Sind Sie zu einer Arbeitsstrafensitzung der Staatsanwaltschaft eingeladen?
Die Staatsanwaltschaft kann Sie möglicherweise zu einer sogenannten Arbeitsstrafensitzung der Staatsanwaltschaft einladen. Dies wird auch als TOM-Sitzung bezeichnet. Während dieser Sitzung wird Ihnen der Staatsanwalt persönlich ein Transaktionsangebot unterbreiten. Hier ist kein Richter anwesend. Es ist ratsam, einen Anwalt zu einer TOM-Sitzung mitzunehmen. Ihr Anwalt wird darauf achten, dass die TOM-Sitzung nach den Regeln abläuft. Außerdem kann ein erfahrener Strafverteidiger sofort beurteilen, ob das Transaktionsangebot angemessen ist. Bei Bedarf wird Ihr Anwalt einen Gegenvorschlag formulieren, um die Angelegenheit direkt zu erledigen. Die Erfahrung zeigt, dass sich Beschuldigte in der Regel wohler fühlen, wenn ein Anwalt an ihrer Seite ist, der ihnen durch diese Verhandlungen mit der Staatsanwaltschaft hilft. Unsere Strafverteidiger können Sie während der TOM-Anhörung unterstützen. Nehmen Sie gerne unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Was ist der Unterschied zwischen einem Strafbefehl und einem Transaktionsangebot?
Wenn die Staatsanwaltschaft Ihnen ein Transaktionsangebot unterbreitet, erhalten Sie ein Schreiben vom CJIB mit dem Buchstaben „T“. Sie sind nicht verpflichtet, das Transaktionsangebot zu bezahlen. Wenn die Staatsanwaltschaft Ihnen einen Strafbefehl auferlegt, erhalten Sie ein Schreiben vom CJIB mit dem Buchstaben „O“. In diesem Schreiben wird beschrieben, welche Strafe die Staatsanwaltschaft Ihnen auferlegt hat. Wenn Sie keinen Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen, sind Sie verpflichtet, die Strafe zu erfüllen.