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Polizeiliche Vernehmung

Weening Strafrechtadvocaten verfügt über spezialisierte Anwälte im Bereich Polizeiliche Vernehmung. In dringenden Fällen sind unsere Anwälte 24 Stunden am Tag in den gesamten Niederlanden erreichbar.
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Sie werden als Verdächtiger zu einer Vernehmung bei der Polizei eingeladen. Was nun?

Wenn Sie einer Straftat verdächtigt werden, leitet die Polizei eine Untersuchung ein. In vielen Fällen wird die Polizei Sie dazu befragen wollen. Dies wird als polizeiliche Vernehmung bezeichnet. Nicht nur nachdem Sie als Verdächtiger festgenommen wurden, sondern auch auf Einladung der Polizei können Sie auf der Wache „angehört“ werden. Jeder Verdächtige hat das Recht, vor der ersten polizeilichen Vernehmung einen Anwalt zu sprechen. Als Verdächtiger haben Sie auch das Recht auf einen Anwalt während der Vernehmung bei der Polizei.

Dürfen Sie die Einladung zu einer polizeilichen Vernehmung ablehnen?

Sie sind nicht verpflichtet, der Einladung zur polizeilichen Vernehmung Folge zu leisten. Sie dürfen die Einladung also ablehnen. Wenn Sie der Einladung nicht Folge leisten, kann die Polizei Sie zu einem späteren Zeitpunkt als Verdächtigen festnehmen. Sie laufen dann Gefahr, inhaftiert zu werden. Es kann auch sein, dass die Polizei Sie zu einer Vernehmung einlädt, weil nicht genügend Beweise vorliegen, um Sie festzunehmen. Durch die Vernehmung will die Polizei dann zusätzliche Beweise sammeln. Deshalb ist es ratsam, immer zuerst Kontakt mit einem Strafverteidiger aufzunehmen, bevor Sie auf die Einladung eingehen. Es ist wichtig, auf der Grundlage der konkreten Fakten und Umstände in Ihrem Fall eine gute Abwägung zu treffen.

Wie läuft eine polizeiliche Vernehmung ab?

Während einer polizeilichen Vernehmung stellt die Polizei Ihnen allerlei gezielte Fragen und Sie werden um eine Aussage gebeten. Die Vernehmung wird meistens auf der Polizeiwache abgenommen und kann manchmal einige Stunden dauern. Meistens hat die Polizei im Voraus bereits Beweismaterial gesammelt. Während der Vernehmung werden Sie oft mit Beweismaterial und mit eventuellen Unrichtigkeiten in Ihrer Aussage konfrontiert. Unterdessen tippt der Polizeibeamte Ihre Aussage in ein sogenanntes Protokoll der Vernehmung mit. Auch Körpersprache und andere auffällige Gesichtsausdrücke können in diesem Protokoll aufgenommen werden. Alles, was Sie sagen und tun, auch außerhalb der Vernehmung, kann (gegen Sie) verwendet werden.

Warum ist es ratsam, vor der polizeilichen Vernehmung einen Anwalt einzuschalten?

Legen Sie niemals eine Aussage bei der Polizei ab, bevor Sie mit einem Anwalt gesprochen haben. Selbst wenn Sie unschuldig sind. Eine Vernehmung bei der Polizei wird von vielen Menschen als eine beeindruckende Erfahrung angesehen, die den nötigen Druck mit sich bringt. Unser Strafverteidiger kann vor der Vernehmung gemeinsam mit Ihnen einen Plan von Vorgehen erstellen und Sie über die Ausübung Ihres Schweigerechts beraten (siehe unten). Ein Anwalt bereitet Sie auf die polizeiliche Vernehmung vor und gibt Ihnen Erläuterungen über Ihre Rechte und den weiteren Verlauf Ihres Strafverfahrens. Wenn Sie ohne Beratung eine Aussage ablegen, können Sie daraus ernste Folgen ziehen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf, um das zu verhindern.

Müssen Sie sich während der polizeilichen Vernehmung auf das Schweigerecht berufen?

Sie können niemals verpflichtet werden, die gestellten Fragen zu beantworten. Mehr noch, es ist ein Grundrecht, als Verdächtiger in einem Strafverfahren zu schweigen (auch Schweigerecht genannt). Die Polizei ist verpflichtet, Sie zu Beginn der Vernehmung auf dieses Recht hinzuweisen. Ob es ratsam ist, während der polizeilichen Vernehmung zu schweigen, ist von Fall zu Fall verschieden. Unsere Anwälte beraten Sie, was in Ihrem speziellen Fall am ratsamsten ist. In bestimmten Fällen kann es sehr gut sein, in der ersten Vernehmung eine Aussage abzulegen. Wichtig zu wissen ist, dass wenn Sie einmal eine Aussage abgelegt haben, Sie diese nicht so einfach zurückziehen können. Wenn Sie also von der Polizei zu einer Beschuldigtenvernehmung eingeladen werden, ist es von wesentlicher Bedeutung, sich fachkundig über die Ausübung Ihres Schweigerechts und Ihre weitere Verfahrensweise beraten zu lassen. Wir prüfen gerne die Möglichkeiten mit Ihnen.

Warum ist es ratsam, einen Anwalt zu einer polizeilichen Vernehmung mitzunehmen?

Eine polizeiliche Vernehmung ist intensiv und die Polizei wird sich bemühen, eine Aussage von Ihnen zu bekommen. Die Polizei wendet Techniken und Vernehmungsmethoden an, wodurch Sie (hohen) Druck erfahren können. Ein Anwalt wacht darüber, dass die Vernehmung nach den Regeln abläuft. So kann direkt eingegriffen werden, wenn zu viel Druck auf Sie ausgeübt wird. Auch achtet der Anwalt darauf, dass Ihre Aussage in den richtigen Worten von der Polizei in das Protokoll der Vernehmung aufgenommen wird. Die Praxis lehrt, dass die Polizei sich professioneller verhält in Anwesenheit eines Anwalts. Der greift direkt ein, wenn das nötig ist. Der Anwalt kann außerdem angeben, dass die Vernehmung gestoppt werden muss, beispielsweise weil Sie erschöpft oder verwirrt sind. Auch kann während der Vernehmung um eine Auszeit gebeten werden, sodass Sie mit Ihrem Anwalt Rücksprache halten können. Mit Namen auf Momenten, dass Sie als Verdächtiger mit (neuen) Beweisen konfrontiert werden, kann Rücksprache von großer Bedeutung sein. Verdächtige fühlen sich in der Regel wohler mit einem aufmerksamen Anwalt an ihrer Seite, der ihnen durch die Vernehmung hindurch hilft.

Besteht die Chance, dass Sie auf der Polizeiwache festgenommen werden, wenn Sie sich zur Vernehmung melden?

Es kommt vor, dass ein Verdächtiger, der sich auf der Polizeiwache meldet, vor der Vernehmung bereits festgenommen wird. Ein Anwalt kann im Voraus für Sie herausfinden, ob die Polizei das vorhat. Sie wissen dann, mit welcher Erwartung Sie sich melden werden. Auch ist es möglich, dass Sie während der Vernehmung festgenommen werden, wenn die Polizei findet, dass Ihre Aussage dazu Anlass gibt. Sorgen Sie deshalb immer dafür, dass Sie sich von einem Anwalt beraten lassen, bevor Sie sich melden.

Wie geht das Strafverfahren nach der Vernehmung weiter?

Nach der polizeilichen Vernehmung hören Sie oft eine ganze Zeit lang nichts. Sie wissen nicht, ob die Ermittlungen gegen Sie eingestellt werden oder ob Sie vor Gericht kommen müssen. Diese Unsicherheit ist unangenehm. Wir können das kostenlos für Sie herausfinden. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf für die Möglichkeiten.

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