Coronastrafe? Legen Sie Einspruch ein!
Die Staatsanwaltschaft hat bekannt gegeben, dass eine große Anzahl von Coronastrafen nicht in Ordnung ist. Die Coronadossiers enthalten Fehler oder sind unvollständig. Es ist sehr auffällig, dass fast niemand rechtliche Schritte gegen diese ausgestellten Coronastrafen unternimmt. Haben Sie eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Coronamaßnahmen erhalten? Es ist möglich, dass auch in Ihrem Fall Fehler gemacht wurden. Aus der Rechtswissenschaft wird – nicht ohne Grund – dazu aufgerufen, Einspruch gegen verhängte Coronastrafen einzulegen. Unsere Anwälte können Sie beraten und helfen Ihnen gerne bei der Einlegung eines Einspruchs gegen die verhängte Coronastrafe.
In welchen Fällen können Sie ein sogenanntes Coronageldstrafe erhalten?
Durch den Ausbruch des Coronavirus hat sich das tägliche Leben seit Mitte März total verändert. Um die Verbreitung des Virus zu verhindern, ist eine Reihe von Notmaßnahmen in Kraft getreten. Diese Notmaßnahmen sind von Bürgermeistern in sogenannten „Notverordnungen“ festgelegt worden. Die Regeln in diesen Notverordnungen bestimmen Ihr und unser tägliches Leben in weitgehendem Maße. So ist es verboten, sich mit drei oder mehr Personen aufzuhalten, ohne eine minimale gegenseitige Entfernung von 1,5 Metern einzuhalten. Darüber hinaus ist das Organisieren oder die Teilnahme an Zusammenkünften verboten, denken Sie beispielsweise an das Organisieren einer illegalen Party.
Was ist ein Strafbefehl?
Wenn die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass Sie sich eines Verstoßes gegen die Coronamaßnahmen schuldig gemacht haben, kann sie Ihnen eine „Coronastrafe“ auferlegen. Dies wird als Strafverfügung bezeichnet. Sie erhalten dann ein Schreiben vom CJIB, in dem beschrieben steht, welche Strafe die Staatsanwaltschaft verhängt hat. Diese Strafverhängung findet ohne Einschaltung eines Richters statt. Wenn Sie keinen Einspruch gegen die Strafverfügung einlegen, sind Sie verpflichtet, die Strafe zu begleichen.
Hat der Verstoß gegen Coronamaßnahmen Folgen für Ihr Führungszeugnis (VOG)?
Wenn Sie die Strafverfügung akzeptieren und die Coronastrafe bezahlen, müssen Sie nicht mehr vor Gericht. Dies bedeutet jedoch, dass Ihre Schuld feststeht. Die Folge davon ist, dass dies in Ihrem Strafregister (Justizielle Dokumentation) vermerkt wird. Dies bedeutet, dass die Strafverfügung berücksichtigt wird, wenn Sie ein Führungszeugnis (VOG) beantragen. Dienst Justis, die Stelle, die Ihren VOG-Antrag beurteilt, hat angegeben, nicht im Voraus sagen zu können, ob Corona-Verstöße die Ausstellung eines VOG verhindern. Die Ablehnung eines VOG hängt von Ihren persönlichen Umständen und von der konkreten Arbeitsstelle oder dem Praktikum ab, für das Sie den VOG beantragen. Berücksichtigen Sie also, dass der Verstoß gegen Coronamaßnahmen (möglicherweise) Probleme bei der Suche nach einem Praktikum oder einer neuen Arbeitsstelle verursachen kann.
Können Sie Einspruch gegen eine verhängte Coronastrafe einlegen?
Wie gesagt, wird eine Strafe wegen Verstoßes gegen die Coronamaßnahmen als Strafverfügung bezeichnet. Gegen eine Strafverfügung können Sie Einspruch einlegen. Sie haben hierfür 14 Tage Zeit ab dem Zeitpunkt, an dem Sie die Strafverfügung erhalten haben. Ihr Einspruchsschreiben wird anschließend von der Staatsanwaltschaft beurteilt. Wenn er keinen Anlass sieht, die Coronastrafe zu vernichten, wird Ihr Fall dem Amtsrichter vorgelegt. Die Staatsanwaltschaft muss dann beweisen, dass Sie sich eines Verstoßes gegen die Coronamaßnahmen schuldig gemacht haben. Der Amtsrichter entscheidet letztendlich, ob diese Straftat bewiesen werden kann und welche Strafe (eventuell) zu folgen hat.
Ist es sinnvoll, Einspruch gegen eine Coronastrafe einzulegen?
Im Voraus lässt sich nicht sagen, ob die Einlegung eines Einspruchs zur Vernichtung der Coronastrafe führt. Im Moment hat sich der Richter noch nicht über verhängte Coronastrafen äußern müssen. Das ist auch nicht verwunderlich, denn aus Zahlen geht hervor, dass sehr wenige Menschen rechtliche Schritte gegen verhängte Coronastrafen unternehmen. Dies, obwohl die Staatsanwaltschaft nach außen getragen hat, dass eine große Anzahl von Coronastrafen nicht in Ordnung ist, weil die Coronadossiers Fehler enthalten oder unvollständig sind. Berücksichtigen Sie, dass in Ihrem Fall möglicherweise auch derartige Fehler gemacht wurden. Wenn der Verstoß nicht rechtmäßig und überzeugend von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden kann, muss ein Freispruch erfolgen.
Warum ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, wenn Sie Einspruch gegen eine Coronastrafe einlegen möchten?
Akzeptieren Sie niemals eine Strafverfügung, bevor Sie mit Ihrem Strafrechtanwalt gesprochen haben. Die Bezahlung einer Coronastrafe hat nämlich Konsequenzen für Ihr Strafregister und somit für Ihre Zukunft. Wir helfen Ihnen, diese nachteiligen Folgen zu verhindern. Ihr Strafrechtanwalt untersucht, ob genügend Beweise gegen Sie vorliegen. Auch wird geprüft, ob das erstellte Coronadossier in Ihrem Fall Fehler enthält oder unvollständig ist. Wenn nicht bewiesen werden kann, dass Sie sich eines Verstoßes gegen die Coronamaßnahmen schuldig gemacht haben, müssen Sie freigesprochen werden. Selbst in dem Fall, dass genügend Beweise gegen Sie vorliegen, beleuchten unsere Spezialisten Ihre (persönlichen) Umstände auf eine Weise, die die Chance auf Erfolg am größten ist. Nehmen Sie in einem so früh wie möglichen Stadium unverbindlich Kontakt mit uns auf.
Was sind die Kosten für die Einlegung eines Einspruchs gegen eine Coronastrafe und das darauffolgende Verfahren?
Die Nichteinhaltung von Coronamaßnahmen wird als eine Übertretung angesehen. Für Übertretungen ist es im Prinzip nicht möglich, Prozesskostenhilfe zu gewähren. Bei der Anfechtung einer Coronastrafe können wir Ihnen daher ausschließlich auf zahlender Basis beistehen. In vielen Fällen ist es möglich, eine feste Preisabsprache zu treffen. Wenn Sie neugierig sind, was wir für Sie bedeuten können, können Sie jederzeit unverbindlich Kontakt mit uns aufnehmen.