Was ist Berufung?
Ein Strafverfahren wird in erster Instanz vom Gericht behandelt. Wenn Sie mit einem Urteil des Richters nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, den Fall in Berufung beim Oberlandesgericht vorzulegen.
In der Berufung wird der Fall in vollem Umfang behandelt und beurteilt. Das Oberlandesgericht ist jedoch die letzte Instanz, in der die Tatsachen des Falls festgestellt werden. Fragen wie die Glaubwürdigkeit von Zeugen und Sachverständigen können in der Revision beim Obersten Gerichtshof nur sehr begrenzt geprüft werden. Es ist daher wichtig, dass alle Möglichkeiten, die die Berufung bietet, genutzt werden.
Wann können Sie Berufung einlegen?
Wenn Sie mit dem Urteil des ersten Richters nicht einverstanden sind, haben Sie die Möglichkeit, selbst bei der Geschäftsstelle des Gerichts Berufung einzulegen. Sie können jedoch auch einen Anwalt bitten, in Ihrem Namen Berufung einzulegen. Es ist jedoch entscheidend, dass dies rechtzeitig geschieht. Wenn Sie zu spät sind, wird das Oberlandesgericht die Berufung nicht behandeln und eine eventuell verhängte Strafe wird vollstreckt.
Innerhalb welcher Frist müssen Sie Berufung einlegen?
Wenn Sie selbst bei der Verhandlung anwesend waren, beträgt die Berufungsfrist 14 Tage nach dem Tag des Urteils. In besonderen Fällen beginnt die Berufungsfrist erst, nachdem Ihnen das Urteil zugestellt wurde.
Was müssen Sie nach der Einlegung der Berufung tun?
Es ist möglich, in der Berufung Ermittlungen durchführen zu lassen, wie z. B. die Anhörung von Zeugen und Sachverständigen. Es ist ratsam, dass Sie sich dabei von einem Strafverteidiger unterstützen lassen. Es ist von großer Bedeutung, dass dies dem Oberlandesgericht so schnell wie möglich mitgeteilt wird. Rechtzeitig angegebene Ermittlungswünsche werden anhand des Verteidigungsinteresses beurteilt. Geprüft wird dann, ob aus Sicht der Verteidigung ein Interesse daran besteht, die beantragte Untersuchung durchführen zu lassen. Das ist oft der Fall.
Wenn zu lange mit der Einreichung von Ermittlungswünschen gewartet wird, werden diese anhand des sogenannten Notwendigkeitskriteriums geprüft. Anträge werden dann nur noch bewilligt, wenn das Oberlandesgericht es für notwendig erachtet, die beantragte Untersuchung noch durchführen zu lassen. Bei diesem strengen Kriterium werden Anträge weniger schnell bewilligt.
Warum ist es ratsam, einen Anwalt in der Berufung einzuschalten?
Das Oberlandesgericht ist nicht an die vom Gericht verhängten Strafen gebunden. Das Oberlandesgericht kann neben niedrigeren Strafen auch höhere Strafen verhängen. Es ist daher auch von großer Bedeutung, dass Ihr Fall von einem spezialisierten Strafverteidiger behandelt wird, der Ihnen helfen kann, eine gute Abwägung zwischen den Chancen und den Risiken in der Berufung zu treffen.
Können Sie noch etwas tun, wenn Sie mit dem Urteil in der Berufung nicht einverstanden sind?
Nach dem Urteil in der Berufung haben Sie grundsätzlich 14 Tage Zeit, um Revision einzulegen. Die Vollstreckung einer eventuellen Strafe wird dadurch aufgeschoben. Klicken Sie hier für weitere Informationen über: das Revisionsverfahren beim Obersten Gerichtshof der Niederlande.