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Treuhänder erhebt Anklage gegen Investor Van den Berg

LANDGRAAF - Treuhänder P. Scholtens wird bei der Staatsanwaltschaft Anklage gegen E. van den Berg, den Direktor des inzwischen geschlossenen Hotel-Restaurants Overste Hof in Landgraaf, erheben. Der Aufsichtsrichter in den Konkursen, in die Van den Berg selbst und seine beiden Investmentgesellschaften verwickelt sind, wird wahrscheinlich dasselbe tun.
Scholtes, der die Interessen von Gläubigern in diesen Konkursen vertritt, beschuldigte Van den Berg des Bankbetrugs, des Verstoßes gegen das Gesetz zur Überwachung von Wertpapiergeschäften (WTE) und des Meineids.

Der Aufsichtsrichter H. Groen erwägt, Anklage wegen Bankbetrugs, Verstoßes gegen das WTE und Fälschung zu erheben.

Der Superior Court spielt eine wichtige Rolle bei den Konkursen von Van den Berg. Der frühere Eigentümer des in der Region bekannten Hotel- und Gaststättenbetriebs, W. Winthaegen, meldete 2004 den Konkurs von Van den Berg an, weil er als (potenzieller) Käufer den Kaufpreis nicht auf den Tisch legen konnte. Er schuldete Winthaegen mehr als 200.000 Euro und konnte sie nicht zahlen.

Zu der Zeit, als er den Overste Hof kaufte, hatte Van den Bergh bereits große finanzielle Probleme, sowohl privat als auch mit seinen Investmentgesellschaften Van den Berg Beheer und Berginvest. Im Jahr 2004 wurden diese BVs und Van den Berg persönlich für insolvent erklärt. Treuhänder Scholtes urteilte vernichtend über Van den Bergs Investmentaktivitäten. Er versprach seinen Kunden goldene Berge: manchmal sogar Zinssätze von einem Prozent pro Tag auf ihre Einlagen.

Aber Van den Berg konnte Scholtes nicht klar machen, wo er das ihm anvertraute Geld von insgesamt über zwei Millionen Euro nun tatsächlich angelegt hat. Van den Berg hatte auch keine Lizenz, um Geld im Namen von Personen anzulegen, weshalb der Treuhänder Anklage wegen Verstoßes gegen das WTE erhebt. "Außerdem hat er sich des Bankbetrugs schuldig gemacht. So hat Van den Berg beispielsweise noch 6.500 Euro aus der Masse abgehoben, nachdem der Konkurs erklärt wurde." Als er vor dem Untersuchungsrichter unter Eid befragt wurde, habe sich Van den Berg auch des Meineids schuldig gemacht, so Scholtes.

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