In diesem Fall stand Rechtsanwalt Herr Weening einem Verdächtigen zur Seite, der des Mordes an einem Obdachlosen verdächtigt wurde. Letztendlich wurde der Mandant vom Totschlag freigesprochen und wegen Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
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Weening Strafrechtadvocaten
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