In diesem Fall stand Strafverteidiger Herr Weening zwei Schulvorständen bei, die des Betrugs verdächtigt wurden. Gegen sie wurden 5 Monate Haftstrafe gefordert. Das Gericht verurteilte beide Herren zu einer Arbeitsstrafe von 240 Stunden und einer Bewährungsstrafe.
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Weening Strafrechtadvocaten
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