Tarife
Unsere Tarife sind abhängig von Art und Umfang des Strafverfahrens. Hierbei kann an folgende Möglichkeiten gedacht werden:
Zusatz
Wenn Ihr Einkommen unter eine bestimmte Einkommensgrenze fällt oder wenn Ihre Untersuchungshaft angeordnet wurde, können Sie für die Beiordnung eines Anwalts in Frage kommen. Im Volksmund wird diese finanzierte Rechtsberatung auch als Pro-Bono-Anwalt bezeichnet. Gerne informieren wir Sie über die Möglichkeiten.
Stundensatz
Sie zahlen (jeweils) einen Vorschuss, und die Abrechnung erfolgt auf der Grundlage eines Stundensatzes, der grundsätzlich zwischen 200,- € und 500,- € zuzüglich Mehrwertsteuer variiert.
Feste Preisvereinbarung
Sie zahlen im Voraus einen Festbetrag, der alle Arbeiten abdeckt. Sie haben dann keine Unsicherheit über die Höhe des letztendlich geschuldeten Honorars. Für einen Polizeirichtersaal verwenden wir grundsätzlich einen festen Tarif ab 1000,- € zuzüglich Mehrwertsteuer und ohne Reisezeit. Für einen Strafprozess vor der Strafkammer vereinbaren wir gerne eine passende Preisvereinbarung mit Ihnen.
Ergebnisabhängiger Stundensatz
Sie vereinbaren mit dem Anwalt ein Honorar für ein günstiges Ergebnis und ein niedrigeres Honorar, falls das Ergebnis enttäuschend sein sollte. Bitte beachten Sie: Dies ist keine „No Cure, No Pay“-Vereinbarung.