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Urlaub

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Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026

Wann komme ich für Urlaub in Betracht?

Seit dem Inkrafttreten des Gesetzes „Straffen en Beschermen“ im Juli 2021 ist Urlaub weniger unverbindlich und weniger selbstverständlich geworden. Der allgemeine Urlaub und der regimesgebundene Urlaub sind weggefallen. Es wird nun von Resozialisierungsurlaub gesprochen, wobei der Ausgangspunkt ist, dass ein Häftling nur dann für Urlaub in Betracht kommt, wenn der Urlaub zu einer sicheren Rückkehr in die Gesellschaft beiträgt oder wenn unvorhergesehene Umstände außerhalb der Justizvollzugsanstalt vorliegen.

Welche Arten von Urlaub gibt es?

Es gibt drei Formen des Resozialisierungsurlaubs, nämlich kurzzeitigen Urlaub, langfristigen Urlaub und Urlaub zum Zwecke der extramuralen Arbeit (BBA). Neben dem Resozialisierungsurlaub gibt es auch noch den gelegentlichen Urlaub. Abhängig von der Dauer der Freiheitsstrafe entscheidet der Selektionsbeamte oder der Direktor der Justizvollzugsanstalt über Urlaubsanträge.

Gelegentlicher Urlaub

Gelegentlicher Urlaub kann aus humanitären Gründen gewährt werden. Gelegentlicher Urlaub ist eine vorübergehende und notwendige Abwesenheit außerhalb der Justizvollzugsanstalt aufgrund schwerwiegender und individueller außergewöhnlicher und unerwarteter Ereignisse. Hierbei ist an Ereignisse im persönlichen Bereich zu denken, bei denen die Anwesenheit des Häftlings notwendig ist, zum Beispiel die Teilnahme an einer Beerdigung oder die Geburt eines Kindes. Sowohl Häftlinge als auch Untersuchungshäftlinge können gelegentlichen Urlaub beantragen. Gelegentlicher Urlaub endet im Prinzip immer an dem Tag, an dem er begonnen hat, es sei denn, aufgrund der Reisezeit ist es notwendig, dass der Urlaub am nächsten Tag endet. Wenn ein Antrag auf gelegentlichen Urlaub vom Direktor der Justizvollzugsanstalt abgelehnt wird, kann der Häftling direkt Berufung beim RSJ einlegen.

Kurzzeitiger Reintegrationsurlaub

Kurzzeitiger Reintegrationsurlaub ist für im D&R-Plan festgelegte Reintegrationsaktivitäten gedacht, die nicht innerhalb der Justizvollzugsanstalt durchgeführt werden können. Beispiele sind die Beantragung eines Führerscheins, ein Vorstellungsgespräch oder die Regelung von Wohnraum. Die Dauer des Urlaubs ist von der Aktivität abhängig. Im Prinzip beginnt und endet dieser Urlaub am selben Tag und dauert nie länger als einen ganzen Tag.

Bei einer Strafe von weniger als sechs Jahren kommt ein Häftling frühestens für kurzzeitigen Urlaub in Betracht, nachdem mindestens sechs Monate Freiheitsstrafe verbüßt wurden und ein Zeitraum von maximal achtzehn Monaten vor dem Zeitpunkt der (bedingten) Entlassung vorliegt.

Bei einer Strafe von mehr als sechs Jahren kommt ein Häftling frühestens für kurzzeitigen Urlaub in Betracht während eines Zeitraums von maximal sechs Monaten vor dem Zeitpunkt, an dem der Häftling für langfristigen Reintegrationsurlaub in Betracht kommt.

Langfristiger Reintegrationsurlaub

Langfristiger Reintegrationsurlaub ist für Häftlinge gedacht, die an anerkannten Verhaltensinterventionen oder Programmen teilnehmen wollen, die mehrere Tage pro Woche stattfinden und von Organisationen wie der Bewährungshilfe angeboten werden. Auch der Besuch der Familie kann ein Grund sein, langfristigen Urlaub zu gewähren. Dies ist nur möglich, wenn dieses Reintegrationsziel im D&R-Plan aufgenommen wurde. Langfristiger Urlaub dauert maximal 204 Stunden mit mindestens einer Übernachtung und maximal acht Übernachtungen pro Monat.

Bei einer Strafe von weniger als sechs Jahren kommt ein Häftling frühestens für langfristigen Urlaub in Betracht, wenn mindestens vier Monate der Freiheitsstrafe verbüßt sind, oder mindestens die Hälfte der Freiheitsstrafe verbüßt ist und ein Zeitraum von maximal zwölf Monaten vor dem Zeitpunkt der (bedingten) Entlassung vorliegt. Bei einer Strafe von mehr als sechs Jahren wird eine separate Berechnung angewandt, nämlich: zwölf Monate + (eineinhalb Monate x die Anzahl der vollen Jahre über 6 Jahre Freiheitsstrafe). Das Ergebnis bestimmt die Anzahl der Monate, die ein Häftling frühestens für langfristigen Urlaub in Betracht kommt, bevor der Zeitraum der (bedingten) Entlassung beginnt.

Reintegrationsurlaub für extramurale Arbeit (Unterbringung in einer BBA)

Wenn Reintegrationsurlaub zugewiesen wurde, kann ein Häftling tagsüber außerhalb der Anstalt arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren und nachts in der Justizvollzugsanstalt übernachten. Ein Häftling kann selbst Reintegrationsurlaub beantragen, woraufhin der Selektionsbeamte eine Entscheidung trifft. Diese Form des Urlaubs ist eine der Bedingungen für die Unterbringung in einer Abteilung mit geringer Sicherheit (BBA). Der Urlaub dauert mindestens vier Wochen und maximal zwölf Monate.

Wer entscheidet über die Gewährung von allgemeinem und gelegentlichem Urlaub?

Um Urlaub zu bekommen, müssen Sie als Häftling selbst einen Antrag auf Urlaub beim Direktor oder dem Selektionsbeamten einreichen. In den meisten Fällen entscheidet der Gefängnisdirektor über die Gewährung Ihres Urlaubs. Nur in einer Anzahl Ausnahmefällen entscheidet der Selektionsbeamte über Ihren Urlaubsantrag. Wir können Sie über das in Ihrem Fall zu befolgende Verfahren informieren. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.

Können Sie Beschwerde oder Berufung gegen die Ablehnung von allgemeinem und gelegentlichem Urlaub einlegen?

Wenn der Selektionsbeamte negativ auf Ihren Antrag auf Urlaub entscheidet, können Sie gegen diese Entscheidung direkt Berufung beim RSJ einlegen. Wenn der Gefängnisdirektor negativ auf Ihren Antrag auf Urlaub entscheidet, können Sie gegen diese Entscheidung eine Beschwerde bei der Beschwerdekommission einreichen. Sie bekommen sieben Tage Zeit, nachdem Sie Kenntnis von der Ablehnung Ihres Urlaubsantrags erhalten haben. Das Gesetz stellt als Anforderung, dass Sie in der Beschwerde so genau wie möglich die Entscheidung, über die Beschwerde geführt wird, und die Gründe der Beschwerde angeben. Tun Sie dies nicht, dann kann die Beschwerdekommission Ihre Klage „offensichtlich“ unbegründet oder „offensichtlich“ nicht zulässig erklären. Sie tun daher gut daran, so schnell wie möglich Kontakt mit einem unserer erfahrenen Strafrechtanwälte aufzunehmen. Wenn Sie es anschließend nicht mit dem Urteil der Beschwerdekommission einverstanden sind, können Sie Berufung beim RSJ einlegen. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.

Was ist der Unterschied zwischen gelegentlichem Urlaub und Strafunterbrechung?

Sowohl gelegentlicher Urlaub als auch Strafunterbrechung ermöglicht Ihnen als Häftling, ein Ereignis in der persönlichen Sphäre beizuwohnen. Dennoch bestehen Unterschiede. Erstens ist der gelegentliche Urlaub sowohl auf Verurteilte als auch auf vorläufig Festgenommene anwendbar. Die Strafunterbrechung ist dagegen nur auf Verurteilte anwendbar. Zweitens dauert der gelegentliche Urlaub grundsätzlich einen Tag, während die Strafunterbrechung höchstens drei Monate dauern kann. Drittens muss im Fall von gelegentlichem Urlaub die Zeit, die in Freiheit verbracht wurde, nicht „nachgeholt“ werden. Bei der Strafunterbrechung ist dies wohl der Fall. Die Vollstreckung der Strafe wird dann nur aufgeschoben.

Warum ist es ratsam, einen Anwalt im Fall von Urlaubsentscheidungen einzuschalten?

Wenn Sie es nicht mit der Ablehnung Ihres Antrags auf Urlaub in einem Beschwerde- oder Berufungsschriftverfahren einverstanden sind. Sie müssen in diesen Verfahren verschiedene gesetzliche Anforderungen berücksichtigen. So müssen Sie nicht nur auf die gesetzliche Beschwerde- und Berufungsfrist von sieben Tagen achten. Auch werden Sie gründlich untermauern müssen, warum Sie es nicht mit der Ablehnung Ihres Antrags auf Urlaub einverstanden sind. Sie tun daher gut daran, Kontakt mit einem unserer erfahrenen Anwälte aufzunehmen. Unsere Spezialisten wissen, welche Argumente wir in diesen Beschwerde- und Berufungsverfahren vorbringen müssen, um Ihre Chancen auf ein erfolgreiches Ergebnis zu vergrößern. Sie können jederzeit unverbindlich Kontakt aufnehmen.

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