Was ist Diebstahl?
Einfach ausgedrückt ist Diebstahl die absichtliche Wegnahme von etwas, das jemand anderem gehört, ohne dass man ein Recht darauf hat. Wer sich des Diebstahls schuldig macht, muss also zumindest die Absicht gehabt haben, etwas zu stehlen, das jemand anderem gehört. Bei Diebstahl können Sie denken an:
Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung?
Der Unterschied zwischen Diebstahl und Unterschlagung besteht darin, dass ein Dieb die Ware wegnimmt, während ein Veruntreuer die Ware bereits auf legalem Wege in Besitz hat. Ein Beispiel: Wenn Sie ein Buch ohne Erlaubnis aus einer Bibliothek mitnehmen, liegt ein Diebstahl vor. Wenn Sie dasselbe Buch in der Bibliothek ausleihen und es dann bewusst nicht mehr zurückbringen, liegt eine Unterschlagung vor.
Was ist der Unterschied zwischen Diebstahl und Hehlerei?
Bei Diebstahl geht es darum, dass jemand absichtlich etwas wegnimmt, das jemand anderem gehört, ohne dass er ein Recht darauf hat. Ein Dieb wird die gestohlene Ware oft weiterverkaufen wollen, um schnell Geld zu verdienen. Um Diebstahl zu bekämpfen, hat der Gesetzgeber Hehlerei unter Strafe gestellt. Von Hehlerei spricht man unter anderem, wenn Sie eine Ware erwerben, besitzen oder übertragen, obwohl Sie zum Zeitpunkt des Erwerbs dieser Ware wussten (oder hätten wissen müssen), dass die Ware aus einer Straftat stammt. Wenn Sie also ein Fahrrad kaufen, von dem Sie wissen, dass es gestohlen ist, machen Sie sich der Hehlerei schuldig. Dies ist aber auch der Fall, wenn Sie für 30 Euro ein Fahrrad von einem Obdachlosen kaufen, das sich als gestohlen herausstellt. In diesem Fall hätten Sie vermuten müssen, dass das Fahrrad aus einer Straftat stammen könnte.
Welche Strafe können Sie für Diebstahl bekommen?
Im Falle eines „einfachen“ Diebstahls kann der Richter eine Freiheitsstrafe von vier Jahren oder eine Geldstrafe von über 20.000 € verhängen. Diebstahl kann in verschiedenen Formen und auf unterschiedliche Weise begangen werden. Das Strafmaß, das Sie erhalten können, hängt in hohem Maße davon ab, wie der Diebstahl begangen wurde.
Was sind strafverschärfende Umstände?
Das Strafgesetzbuch sieht verschiedene strafverschärfende Umstände vor. Für diese Formen des „qualifizierten Diebstahls“ gelten höhere gesetzliche Höchststrafen. Beispiele sind:
- gemeinschaftlich mit einer oder mehreren anderen Personen begangener Diebstahl;
- Diebstahl in einer Wohnung, die unrechtmäßig (ohne Zustimmung oder Wissen des Berechtigten) betreten wurde;
- Diebstahl durch Einbruch, Aufbrechen oder Einsteigen: Dies kann bedeuten, dass Sie ein Türschloss forcieren, eine Kiste aufbrechen oder durch ein offenes Fenster einsteigen.
Diese und andere Umstände erhöhen das gesetzliche Strafmaximum von vier auf sechs Jahre.
Wenn bei der Begehung eines Diebstahls Gewalt angewendet wird, können die Strafen noch höher ausfallen. Dies ist der Fall, wenn vor, während oder nach dem Diebstahl Gewalt angewendet oder angedroht wird, um die Flucht zu ermöglichen oder den Besitz des gestohlenen Gegenstands zu sichern. Wenn dies wiederum mit einem der oben genannten strafverschärfenden Umstände einhergeht, erhöhen sich die Strafen weiter. Dies sind nur einige Beispiele für die verschiedenen Umstände im Zusammenhang mit Diebstahl, die zu einer höheren Strafe führen können. Eine höhere Strafe kann jedoch erst verhängt werden, wenn auch bewiesen werden kann, dass dieser Umstand eingetreten ist. Wir können für Sie prüfen, ob in Ihrer Strafsache strafverschärfende Umstände eine Rolle spielen und ob diese bewiesen werden können. Nehmen Sie unverbindlich Kontakt auf.
Warum einen Anwalt nehmen, wenn Sie des Diebstahls verdächtigt werden?
Eine Verurteilung wegen Diebstahls kann sich auf Ihre Zukunft auswirken. So können Sie beispielsweise Probleme bei der Erlangung eines VOG bekommen. Wenn Sie des Diebstahls verdächtigt werden, ist es daher ratsam, sich so früh wie möglich mit einem erfahrenen Strafverteidiger in Verbindung zu setzen. Ihr Anwalt kann für Sie herausfinden, ob in Ihrem Strafverfahren besondere Umstände vorliegen. Auf der Grundlage Ihrer Prozessakte suchen wir nach der besten Verteidigungsstrategie in Ihrem Strafverfahren. Dies kann unangenehme Folgen in der Zukunft verhindern. Sie können unverbindlich Kontakt aufnehmen, um die Möglichkeiten in Ihrem Strafverfahren zu besprechen.
Haben Sie einen Transaktionsvorschlag oder einen Strafbefehl erhalten?
Im Falle eines Diebstahls wird die Staatsanwaltschaft oft entscheiden, Ihr Strafverfahren nicht einem Strafrichter vorzulegen, sondern die Sache selbst zu erledigen. Dies kann dann durch einen Transaktionsvorschlag oder einen Strafbefehl geschehen. Es ist auch möglich, dass Sie zu einer OM-Anhörung eingeladen werden. In all diesen Fällen laufen Sie Gefahr, eine Vorstrafe zu bekommen. Ihr Anwalt kann diese nachteiligen Folgen möglicherweise verhindern. Nehmen Sie in einem möglichst frühen Stadium unverbindlich Kontakt mit uns auf.



