Aus dem Protokoll der Berufungsverhandlung geht hervor, dass sich der Angeklagte auf sein Schweigerecht berufen hat und dass der Angeklagte zu der hier in Rede stehenden Ad-informandum-Tatsache überhaupt keine Angaben gemacht hat. Darüber hinaus hat der Verteidiger des Angeklagten nur argumentiert, dass "die informell hinzugefügte Tatsache (...) bei der Strafe berücksichtigt werden kann", aber nichts Substantielles im Namen des Angeklagten über ein Geständnis des Angeklagten, die informell hinzugefügte Tatsache begangen zu haben, vorgebracht.
Chiropraktiker bespitzelt Patientinnen und macht heimlich Fotos: "Button flippt bei schönen Frauen aus" (AD.nl)
Er selbst sagt, er verstehe es auch nicht. Aber ein Chiropraktiker aus Rhoon (64) hat tatsächlich zwei Fehler gemacht