Allgemeine Geschäftsbedingungen Strafrechtsanwalt - Weening Strafrechtsanwälte

2. Anwalt Strafrecht Allgemeine Geschäftsbedingungen

3. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Strafrechtskanzlei

In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe im folgenden Sinne verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.

Zuletzt aktualisiert am Mittwoch, 17. November 2021.

  1. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Dienstleistungen von Weening strafrechtadvocaten B.V., im Folgenden: die Kanzlei.
  2. Alle Aufträge werden - abgesehen von Artikel 7:404 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs - ausschließlich von der Firma angenommen und ausgeführt, auch wenn ausdrücklich oder stillschweigend die Absicht besteht, dass ein Auftrag von einer bestimmten Person ausgeführt wird.
  3. Ungeachtet des Artikels 7:408(2) des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuches ist die Sozietät vorbehaltlich der Verhaltensregeln für Rechtsanwälte berechtigt, einen Auftrag jederzeit zu kündigen, ohne schadenersatzpflichtig zu werden. Diese allgemeinen Bedingungen kommen den Mitarbeitern der Sozietät zugute.
  4. Die Haftung der Kanzlei ist auf den Betrag begrenzt, der in dem betreffenden Fall von der von der Kanzlei abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung gezahlt wird.
  5. Der Kunde stellt die Kanzlei von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich Zeugen und Sachverständigen) frei, einschließlich der der Kanzlei in diesem Zusammenhang entstandenen Kosten, die in irgendeiner Weise mit den für den Kunden ausgeführten Tätigkeiten zusammenhängen. Bei der Beauftragung von Dritten wird die Kanzlei, wenn dies vernünftigerweise möglich ist, den Kunden vorher konsultieren und in jedem Fall bei der Auswahl der Dritten die erforderliche Sorgfalt walten lassen. Die Kanzlei haftet nicht für Versäumnisse dieser Dritten. Der Kunde ist damit einverstanden, dass die Kanzlei Haftungsbeschränkungsklauseln akzeptiert.
  6. Nach Beendigung der Tätigkeit für den Mandanten gibt die Kanzlei die Unterlagen des Mandanten und etwaige Gerichtsdokumente soweit möglich auf dem Postweg zurück und archiviert die Akte. Die Kanzlei behält sich das Recht vor, archivierte Akten fünf Jahre nach der Archivierung gemäß den einschlägigen Vorschriften zu vernichten.
  7. Unter Beachtung der Publizitätsverordnung der niederländischen Anwaltskammer steht es der Kanzlei frei, ohne weitere Rücksprache und unter Wahrung der Privatsphäre des Mandanten an der Öffentlichkeitsarbeit über einen Fall mitzuwirken. Diese Freiheit besteht auch nach der Beendigung des Falles, unter der Voraussetzung, dass dies so weit wie möglich in Absprache mit dem Mandanten geschieht. Soweit die Mitwirkung an der Öffentlichkeitsarbeit nicht im Rahmen der Anwaltschaft erfolgt, steht es der Kanzlei frei, dies zu tun, sofern die Interessen des Mandanten nicht beeinträchtigt werden.
  8. Der Kanzlei steht es frei, bei Bedarf untereinander Vertretungsregelungen für das Auftreten vor Gericht zu treffen.
  9. Beschwerden von Mandanten sollten zunächst über das interne Beschwerdeverfahren von Weening Strafrechtadvocaten B.V. behandelt werden, wie in Artikel 5 des Beschwerdeverfahrens von Weening Strafrechtadvocaten beschrieben. Dieses Beschwerdeverfahren ist hier finden. Beschwerden im Sinne von Artikel 1 dieser Beschwerdeordnung, die nach der Bearbeitung nicht erledigt sind, werden vorbehaltlich der zwingenden Bestimmungen über die Zuständigkeit dem Bezirksgericht Limburg, Standort Maastricht, vorgelegt. Ist der Beschwerdeführer der Meinung, dass ein Rechtsanwalt von Weening Strafrechtadvocaten B.V. gegen die für Rechtsanwälte geltenden Standesregeln handelt oder gehandelt hat, kann der Beschwerdeführer, wenn das in Artikel 5 des Beschwerdeverfahrens beschriebene Verfahren nicht zu einer Lösung führt, die Beschwerde dem zuständigen Dekan der Rechtsanwaltskammer vorlegen.
  10. Das Rechtsverhältnis zwischen der Kanzlei und ihren Mandanten unterliegt dem niederländischen Recht. Für etwaige Streitigkeiten zwischen der Kanzlei und einem Mandanten sind ausschließlich die niederländischen Gerichte zuständig.
  11. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Zusatz- und Folgeaufträge des Auftraggebers.