In diesem Fall stand Strafverteidiger Herr Weening jemandem zur Seite, der mit hoher Geschwindigkeit von der Straße abgekommen war. Durch diesen Unfall kam seine Partnerin ums Leben. Dem Mandanten wurde fahrlässige Tötung zur Last gelegt. Neben einer Freiheitsstrafe von einem Jahr forderte die Staatsanwaltschaft 4 Jahre Entzug der Fahrerlaubnis. Das Gericht verurteilte den Mandanten zu einer Arbeitsstrafe von 180 Stunden und einem bedingten Fahrverbot.
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Weening Strafrechtadvocaten
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