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Widerspruch gegen die Ablehnung des VOG

Widerspruch gegen die Ablehnung des VOG? Wir stehen an Ihrer Seite. Eine Ablehnung Ihres Antrags auf ein Führungszeugnis (Verklaring Omtrent het Gedrag – VOG) kann weitreichende Folgen haben. Ihr Arbeitsplatz, Ihr Praktikum oder Ihre ehrenamtliche Tätigkeit können auf dem Spiel stehen. Glücklicherweise sind Sie nicht allein. Unsere spezialisierten Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Einreichung einer fundierten Stellungnahme oder eines begründeten Widerspruchs.

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Zuletzt aktualisiert: 3. August 2026

Was ist ein VOG und warum wird es abgelehnt?

Ein Widerspruch gegen die Ablehnung des VOG kann eingelegt werden, wenn Justis – die Screening-Behörde – entscheidet, dass Ihre justizielle Vergangenheit ein Risiko für die Position darstellt, für die Sie das VOG beantragen. Eine Ablehnung bedeutet nicht, dass Sie keine Chance mehr haben; mit einem gut begründeten Widerspruch können Sie dennoch versuchen, die Bescheinigung zu erhalten.

Ein VOG ist eine Bescheinigung des Ministeriums für Justiz und Sicherheit, aus der hervorgeht, dass Ihr Verhalten in der Vergangenheit kein Hindernis für die Ausübung einer bestimmten Aufgabe oder Funktion darstellt. Der Arbeitgeber oder Antragsteller wählt bei der Beantragung ein Screening-Profil aus, in dem angegeben ist, welche Risiken für die Stelle relevant sind. Es gibt allgemeine und spezifische Screening-Profile, zum Beispiel für Funktionen im Gesundheitswesen, im Bildungswesen oder im Finanzsektor.

Nach welchem Rahmen wird mein VOG-Antrag geprüft?

Die Bewertung von VOG-Anträgen basiert auf:

  • dem Gesetz über justizielle Daten und Strafprozessdaten (Wet justitiële en strafvorderlijke gegevens);
  • den Verwaltungsvorschriften VOG-NP-RP 2025;
  • internen Richtlinien von Justis, einschließlich der Verwendung von Screening-Profilen.

Diese Regelungen geben einen allgemeinen Rahmen vor, enthalten jedoch auch zahlreiche Ausnahmen. Dies macht die Entscheidungsfindung komplex.

Rückschaufrist

Zunächst spielt die sogenannte „Rückschaufrist“ eine Rolle. Diese beträgt grundsätzlich 4 Jahre. Bei jungen Menschen – die die Tat vor ihrem 23. Lebensjahr begangen haben – beträgt diese Frist prinzipiell 2 Jahre. Bei Sexualdelikten und terroristischen Straftaten ist die Rückschaufrist zeitlich nicht begrenzt; diese Delikte werden immer mitberücksichtigt, unabhängig davon, wie lange die Tat zurückliegt. Bestimmte Funktionen mit hohen Integritätsanforderungen haben eine Rückschaufrist von 10 Jahren.

Objektives Kriterium

Die Erteilung des VOG wird grundsätzlich verweigert, wenn das sogenannte objektive Kriterium erfüllt ist. Das objektive Kriterium betrifft die Beurteilung, ob die festgestellten justiziellen Daten im Falle einer Wiederholung angesichts des Risikos für die Gesellschaft ein Hindernis für eine ordnungsgemäße Ausübung der Funktion darstellen, für die das VOG beantragt wurde.

Dabei ist von Bedeutung, dass auch der Inhalt einer Vorladung bereits eine Rolle spielen kann. In diesem Fall ist das Strafverfahren also noch nicht rechtskräftig abgeschlossen. Auch eine (Einstellungs-)Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann relevant sein.

Die Relevanz der Tat für die Funktion ist ebenfalls entscheidend. Justis prüft, ob die Straftat für den Risikobereich der Stelle relevant ist. Zum Beispiel: Ein Vermögensdelikt ist relevant für eine Position mit finanzieller Verantwortung, aber möglicherweise nicht für eine Tätigkeit in der Logistik. Dabei werden die Screening-Profile herangezogen.

Interessenabwägung

Schließlich findet eine Interessenabwägung statt. Das sogenannte subjektive Kriterium. Dabei stellt sich die Frage, ob das Interesse des Antragstellers an der Erlangung des VOG schwerer wiegt als das Interesse der Gesellschaft am Schutz vor dem Risiko bei Erteilung des VOG. Diese Abwägung ist eine Einzelfallentscheidung und berücksichtigt persönliche Umstände wie Reintegration, Verhaltensänderung und die gesellschaftliche Stellung.

Bevor das VOG abgelehnt wird: Die Stellungnahmephase

Bevor Justis ein VOG tatsächlich ablehnt, erhalten Sie in vielen Fällen zunächst eine Ablehnungsabsicht. Dies ist eine wichtige Phase: Sie erhalten die Gelegenheit, Ihre Stellungnahme abzugeben. In dieser Phase können Sie schriftlich (und manchmal mündlich) erläutern, warum Sie der Meinung sind, dass Sie dennoch für ein VOG infrage kommen. Dies ist der Moment, um:

  • Ihre persönlichen Umstände zu erläutern;
  • eine nachweisbare Verhaltensänderung zu untermauern;
  • Arbeitgeberbescheinigungen oder andere positive Referenzen vorzulegen;
  • die Bedeutung der Stelle für Ihre Zukunft zu betonen.

Hinweis: Die Stellungnahmephase ist keine Formalität. Eine gut begründete Stellungnahme kann dazu führen, dass Justis doch noch entscheidet, das VOG zu erteilen, ohne dass eine formelle Ablehnung folgt.

Unsere Anwälte unterstützen Sie gerne bei der Erstellung einer überzeugenden Stellungnahme oder bei der Einlegung eines Widerspruchs gegen die Ablehnung des VOG. Je früher Sie uns einschalten, desto größer sind die Erfolgsaussichten. Zudem ist es wichtig, bereits in dieser Phase die (mögliche) Ablehnung mit juristischem Sachverstand zu prüfen.

Was können Sie bei einer Ablehnung Ihres VOG-Antrags tun?

Bei einer Ablehnung können Sie innerhalb von sechs Wochen Widerspruch gegen die Entscheidung von Justis einlegen. Dieser Widerspruch muss gut begründet sein. Es ist wichtig, dass Sie erklären, warum die Straftat kein Hindernis für die Funktion darstellt, für die Sie das VOG beantragen. Unsere Anwälte helfen Ihnen bei der Erstellung eines juristisch fundierten Widerspruchsschreibens. Wir wissen, welche Argumente Justis überzeugen.

Wie läuft das Widerspruchsverfahren bei einem VOG-Antrag ab?

  1. Ablehnung erhalten? Sie haben sechs Wochen Zeit, um Widerspruch einzulegen.
  2. Widerspruch einreichen: Wir erstellen gemeinsam mit Ihnen eine Widerspruchsschrift, die mit relevanten Dokumenten untermauert ist.
  3. Anhörung (optional): Justis kann Sie einladen, Ihren Widerspruch mündlich zu erläutern.
  4. Widerspruchsbescheid: Innerhalb weniger Wochen erhalten Sie eine Entscheidung. Wird dem Widerspruch stattgegeben, erhalten Sie dennoch Ihr VOG.
  5. Ablehnung des Widerspruchs: Sie haben sechs Wochen Zeit, um Klage beim Verwaltungsgericht zu erheben.

Warum ist es ratsam, einen Anwalt einzuschalten, wenn Ihr VOG-Antrag abgelehnt wird?

Ein gut begründeter Widerspruch macht den Unterschied. Unsere Anwälte:

  • verfügen über umfassende Erfahrung in VOG-Angelegenheiten;
  • wissen, wie Justis prüft und entscheidet;
  • begründen Ihren Widerspruch sowohl juristisch als auch persönlich;
  • begleiten Sie von Anfang bis Ende.

Wie hoch sind die Kosten für den Rechtsbeistand bei einem Widerspruch gegen die Ablehnung des VOG?

Die Kosten für rechtliche Hilfe variieren je nach Fall. Bei uns wissen Sie immer vorab, woran Sie sind. In einem Erstgespräch besprechen wir Ihre Situation und erstellen eine klare Kostenübersicht.

In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf geförderte Rechtshilfe (in den Niederlanden „Toevoeging“ genannt). Das bedeutet, dass der Staat einen Großteil der Kosten übernimmt. Sie zahlen dann nur einen einkommensabhängigen Eigenbeitrag, der zwischen ca. 176 € und 951 € liegen kann. Wir können direkt für Sie prüfen, ob Sie hierfür infrage kommen, und den Antrag stellen. So vermeiden Sie Überraschungen und erhalten die Hilfe, die Sie benötigen, ohne unnötige Kosten.

Sollten Sie keinen Anspruch auf geförderte Rechtshilfe haben, können wir nur auf Honorarbasis tätig werden. Der Stundensatz beträgt 302,50 € inklusive MwSt.

Eine Stellungnahme oder einen Widerspruch gegen die Ablehnung des VOG bearbeiten wir ausschließlich auf Honorarbasis. Für die Bearbeitung einer schriftlichen Stellungnahme berechnen wir einen Standardtarif von 1.210 €.

Benötigen Sie Hilfe? Nehmen Sie direkt Kontakt auf.

Warten Sie nicht, bis es zu spät ist. Unsere Anwälte sind für Sie da. Rufen Sie uns für ein unverbindliches Erstgespräch an oder senden Sie uns direkt Ihren Ablehnungsbescheid zu. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass Ihre Zukunft nicht zum Stillstand kommt.

Wir leisten Rechtsbeistand in den ganzen Niederlanden

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