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Arbeitsstrafe im Fall von Unzucht

MAASTRICHT - Die Staatsanwaltschaft Maastricht forderte gestern 240 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine einjährige Haftstrafe auf Bewährung gegen Paul F. (51), einen der Unzucht verdächtigen Brunssumer. Staatsanwalt Wim Smits bat das Gericht außerdem, dem Mann ein Kontakt- und Aufenthaltsverbot für Orte zu erteilen, an denen sich minderjährige Mädchen aufhalten könnten. Der Fall, der seit Ende 2005 anhängig ist, wurde gestern in Maastricht von Richtern des Gerichts in Roermond verhandelt. Dies, weil ein Beamter des Maastrichter Gerichts in einem
vergessen hatte, Protokolle von Anhörungen in diesem Fall zu einem früheren Zeitpunkt zu erstellen. Insgesamt ging es um zwei Strafsachen. Der betroffene Beamte wurde suspendiert.

Paul F. gestand, dass er sich als Schwimmlehrer in Schinnen mehrfach des sexuellen Missbrauchs minderjähriger Schüler schuldig gemacht hat. Er gab auch zu, zwei Nichten während mehrerer Übernachtungen unzüchtig befummelt zu haben. "Warum ich das getan habe, kann ich nicht erklären. Es war Schnaps im Spiel. Vielleicht war ich auf der Suche nach Aufmerksamkeit und Zuneigung."

Die psychiatrische Untersuchung ergab, dass Paul F. zwar kein 'klassischer Pädophiler' ist, aber von jungen Mädchen erregt wird. Er leidet außerdem an einer depressiven Störung und hat nach dem plötzlichen Tod seiner Tochter vor einigen Jahren keine angemessene Trauerbegleitung absolviert. Die Aussage von F. bei der Polizei, er habe den Missbrauch 'unbewusst' begangen, wollte der Richter von ihm geklärt wissen.

Auch dafür konnte der ständig kopfschüttelnde Brunssummer keine Erklärung geben. Staatsanwalt Smits bezeichnete das Verhalten von F. als "hochgradig schuldhaftes Verhalten". "Die jungen Opfer waren den Annäherungen des Angeklagten geistig nicht gewachsen", sagte er. Das Ortsverbot sollte Spielplätze, Schulgelände und Schwimmbäder einschließen."

Serge Weening, der Anwalt von Paul F., stimmte der Forderung zu, war aber der Meinung, dass das Kontakt- und Aufenthaltsverbot "weiter konkretisiert" werden sollte. "Schließlich muss mein Mandant genau wissen, woran er ist", sagte er. Urteil in vierzehn Tagen.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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