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Kassationsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof

Weening Strafverteidiger hat sich spezialisiert Rechtsanwälte in Bezug auf Kassationsverfahren vor dem Obersten Gerichtshof. In dringenden Fällen sind unsere Anwälte in den gesamten Niederlanden 24 Stunden am Tag erreichbar.

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Kassation beim Obersten Gerichtshof Strafrechtsanwalt - Weening Strafrechtsanwälte

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Was ist eine Kassation?

Die Kassation ist ein Verfahren vor dem Obersten Gerichtshof der Niederlande. Der Oberste Gerichtshof ist das höchste Gericht in unserem Königreich. Ihr Fall landet erst dort, nachdem Sie alle anderen Verfahren durchlaufen haben. In der Kassation prüft der Oberste Gerichtshof nur, ob formale Mängel vorliegen und ob das Gesetz korrekt angewendet wurde.

Was ist der Unterschied zwischen Kassationsbeschwerde und Berufung?

Das Kassationsverfahren unterscheidet sich von der erstinstanzlichen Verhandlung vor dem Gericht und in Berufung beim Berufungsgericht. Die Gericht und die Gericht werden auch Tatsachenrichter genannt. Sie bewerten die Fakten und prüfen, ob etwas passiert ist oder nicht. Dabei berücksichtigen sie auch alle Umstände. Der Supreme Court ist kein Tatsachenrichter. Das bedeutet, dass der Supreme Court nicht auf den Inhalt Ihres Falles eingehen wird. Sie können also zum Beispiel keine neuen Zeugen vor dem Supreme Court hören lassen oder neue Fakten vorbringen.

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Wann können Sie Kassationsbeschwerde einlegen?

Wenn Sie in der Berufung für eine Straftat verurteilt worden sind, können Sie Kassationsbeschwerde einlegen. Wenn Sie wegen einer Straftat verurteilt wurden, können Sie ebenfalls Kassationsbeschwerde einlegen, es sei denn, Sie wurden wegen dieser Straftat zu einer Geldstrafe von weniger als 250 € verurteilt. Schließlich listet das Gesetz eine große Anzahl von Entscheidungen auf, gegen die eine Kassationsbeschwerde möglich ist. Unser Kassationsanwalt kann Ihnen sagen, in welchen Fällen dies möglich ist.

Innerhalb welcher Frist sollten Sie die Kassation einreichen?

Wenn Sie mit einer Entscheidung des Gerichts nicht einverstanden sind Gericht oder der Gerichtmüssen Sie in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach diesem Urteil eine Kassationsbeschwerde einlegen. In einigen Fällen weicht die Frist, innerhalb derer eine Kassationsbeschwerde eingelegt werden muss, von der Zwei-Wochen-Frist ab. Unser Kassationsanwalt gibt Ihnen gerne weitere Informationen dazu.

Brauchen Sie einen Kassationsanwalt?

Sie können selbst Kassationsbeschwerde einlegen, wenn Sie mit einem Gerichtsurteil oder in bestimmten Fällen mit einem Gerichtsbeschluss nicht einverstanden sind. Um einen Prozess zu führen, besteht jedoch Anwaltszwang. Ein Kassationsverfahren erfordert fundierte Kenntnisse des Rechts und der Rechtsprechung sowie juristisch-technische Fähigkeiten. Nur wenige Anwälte sind auf Kassationsverfahren spezialisiert. Um einen Beitrag zur Verbesserung der Qualität des Rechtsbeistands in Strafverfahren vor dem Obersten Gerichtshof zu leisten, hat die Vereinigung von Kassationsanwälten in Strafsachen (VCAS) gegründet. Unser Kassationsanwalt ist Mitglied dieser Vereinigung. Unser Kassationsanwalt hat in zahlreichen Angelegenheiten erfolgreich Kassationsanträge eingereicht.

Wie wird das Kassationsverfahren eingeleitet?

Nach Einreichung der Kassationsbeschwerde fordert der Oberste Gerichtshof alle Unterlagen vom Bezirksgericht oder Berufungsgericht an. In der Praxis wird dies mehrere Monate dauern. Sobald der Oberste Gerichtshof diese Unterlagen erhalten hat, bekommen Sie ein Schreiben des Obersten Gerichtshofs: die so genannte Berufungsmitteilung. 60 Tage nach Erhalt dieses Schreibens sollten Sie eine Kassationsbeschwerde beim Obersten Gerichtshof einreichen. Wenn Sie dies nicht tun, wird Ihre Kassationsbeschwerde für unzulässig erklärt. Ihr Fall wird dann ohne jegliche Überprüfung durch den Obersten Gerichtshof abgeschlossen. In der Kassationsschrift wird der Anwalt die Einwände gegen die angefochtene Entscheidung näher erläutern. Beispiele hierfür sind Rügen wegen Vorsatzes, Mittäterschaft, fehlender Zeugenvernehmung und unzureichender Urteilsbegründung. Unser Kassationsanwalt hat erfolgreich Kassationsbescheide zu zahlreichen Themen eingereicht.

Nach der Einreichung des Schriftsatzes gibt es zwei Möglichkeiten. Der Oberste Gerichtshof kann die Kassationsbeschwerde für unzulässig erklären oder er kann das Verfahren fortsetzen.

In welchen Fällen wird Ihre Kassationsbeschwerde unmittelbar für unzulässig erklärt?

Artikel 80a des Gerichtsorganisationsgesetzes ermöglicht es dem Obersten Gerichtshof, eine Kassationsbeschwerde ohne Angabe von Gründen für unzulässig zu erklären. Der Oberste Gerichtshof kann dies tun, wenn die Beschwerden nicht zur Kassation führen können, wenn die Partei, die die Beschwerde einlegt, ein zu geringes Interesse hat oder wenn das Bezirksgericht oder das Berufungsgericht auf der Grundlage früherer Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs richtig entschieden hat.

Beispiele für Fälle, die in der Kassationsinstanz für unzulässig erklärt wurden, sind:

  • der Beschwerdeführer in seiner Kassationsbeschwerde keinen Grund im Zusammenhang mit der Auslegung des Gesetzes oder der Verfahrensvorschriften anführt.
  • der Antragsteller beschwert sich über eine Auslegung, über die der Oberste Gerichtshof bereits entschieden hat.
  • der Einsatz zu gering ist, z.B. bei einem Fall mit einer geringen Geldstrafe.
  • das Gericht hat das Urteil angemessen und verständlich begründet.
  • In der Kassationsbeschwerde werden neue Tatsachen vorgebracht.

Wie wird das Verfahren weitergehen, wenn Ihre Kassationsbeschwerde für zulässig erklärt wird?

Die andere Möglichkeit ist, dass der Generalanwalt, ein unabhängiger Berater des Obersten Gerichtshofs, eine Stellungnahme für den Obersten Gerichtshof verfasst. Diese Stellungnahme wird als Schlussantrag bezeichnet, und in diesem Schlussantrag berät der Generalanwalt den Obersten Gerichtshof. Der Oberste Gerichtshof folgt diesem Gutachten häufig. Der Oberste Gerichtshof ist jedoch nicht an den Schlussantrag gebunden und kann auch anders entscheiden.

Was kann der Oberste Gerichtshof tun, wenn er von dieser Schlussfolgerung abweicht?

Nach der Stellungnahme folgt das Urteil des Obersten Gerichtshofs. Auch nach der Stellungnahme kann der Oberste Gerichtshof die Kassationsbeschwerde für unzulässig erklären. Der Oberste Gerichtshof kann dies mit einer Standardbegründung tun, die in Artikel 81 des Gerichtsorganisationsgesetzes festgelegt ist. Diese Standardbegründung besagt, dass die Beschwerden in der betreffenden Rechtssache nicht zur Kassation führen können und dass der Oberste Gerichtshof diese Feststellung nur damit begründen muss, dass keine Rechtsfragen von Bedeutung für die Rechtseinheit oder die Rechtsentwicklung aufgeworfen worden sind. Der Oberste Gerichtshof kann die Kassationsbeschwerde auch zurückweisen und eine Erklärung abgeben, warum das Vorbringen in der Kassation zurückgewiesen werden sollte.

Was kann der Oberste Gerichtshof tun, wenn er (teilweise) mit dem Schreiben des Anwalts einverstanden ist?

Das Kassationsverfahren sieht vor, dass der Oberste Gerichtshof das frühere Urteil aufhebt. In bestimmten Fällen kann der Oberste Gerichtshof dann selbst über den Fall entscheiden. In den meisten Fällen wird der Oberste Gerichtshof den Fall jedoch (zurück) an das Berufungsgericht verweisen. Das Berufungsgericht muss den Fall dann erneut prüfen und entscheiden, wobei es die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs berücksichtigt.

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