Das Berufungsgericht entschied, dass bei der Strafzumessung von einer Höchststrafe von 15 Jahren und 8 Monaten ausgegangen werden muss, da gemäß Art. 63 des Strafgesetzbuches von der grundsätzlich geltenden Höchststrafe von 16 Jahren ein Zeitraum von 4 Monaten abgezogen werden muss. Dieses Urteil ist unrichtig, denn aus dem Inhalt des Auszugs aus der Gerichtsakte geht hervor, dass der Angeklagte auch nach den nachgewiesenen Straftaten zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde.
Entlastung von der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und der Vorbereitung terroristischer Straftaten (Rechtspraak.nl)
Das Gericht sprach die Angeklagten vom Vorwurf der Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung und der Förderung und/oder Vorbereitung von Straftaten frei. Die bloße Durchführung