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Bürgermeister schließt Haus für drei Monate (jurisprudence.co.uk)

Prozess

Der Antragsteller hat gegen die Entscheidung des Bürgermeisters vom 28. September 2020 (angefochtene Entscheidung) über die behördliche Zwangsverfügung zur Schließung eines Hauses und eines Schuppens in [Adresse] für einen Zeitraum von drei Monaten gemäß § 13b des Opiumgesetzes (OW) Beschwerde eingelegt.

Er forderte den Richter der einstweiligen Verfügung auf, einen Unterlassungsanspruch zu gewähren.

Die Anhörung hat am 12. November 2020 in Breda stattgefunden. Der Kläger war mit [Name X] und seinem Bevollmächtigten anwesend. Der Bürgermeister wurde von [Name des Vertreters] vertreten. Die dritte Partei ist nicht erschienen.

Überlegungen

1. Fakten und Umstände

Der Kläger ist zusammen mit seiner Ex-Frau [Name der dritten Partei] Eigentümer des Grundstücks in [Adresse] (das Grundstück). Auf dem Grundstück befinden sich ein Wohnhaus und eine angrenzende Scheune.

Am 15. Januar 2020 wurde das Grundstück von einem Aufseher der Gemeinde und einem Mitarbeiter des Omgevingsdienst Midden- en West-Brabant besucht, um einen Umbau (Asbest) zu überprüfen. Sie informierten die Polizeieinheit Zeeland-West-Brabant, dass in dem Schuppen auf dem Grundstück Gegenstände gefunden wurden, die in Hanfplantagen verwendet werden. Die Polizei fand daraufhin Folgendes:

  • 2 Timer, eingestellt auf 12 Stunden;
  • verschiedene Trocknungsnetze;
  • 1 Unterwasserpumpe;
  • 2 Vorrichtungen;
  • 2 600-Watt-Assimilationslampen;
  • 2 Transformatoren mit 600 Watt;
  • 1 professionelle elektronische Schneidemaschine von der Marke The Canna Cutter;
  • 2 schwarze Anbauzelte;
  • 2 Flansche;
  • 2 1-Liter-Flaschen mit Bio Nova Nährstoffen;
  • 2 Röhrenventilatoren;
  • 1 Grifftasche;
  • 2 Rollen Elektrokabel;
  • 2 Flansche;
  • 1 manueller Vernebler.

Darüber hinaus stellte die Polizei fest, dass alle Wände und die Decke des Schuppens mit hellen Dämmplatten verkleidet waren. An der Decke befanden sich mehrere Befestigungshaken und Reste von Polyurethanschaum. Außerdem befanden sich zwei große runde Löcher in der Decke. In der Wand, in der sich die Schlupftür befand, gab es ein großes rundes Loch nach außen. Nach Angaben der Polizei könnte der Schuppen bald wieder als Hanfgärtnerei genutzt werden.

Mit Schreiben vom 10. März 2020 teilte der Bürgermeister dem Antragsteller und seiner Ex-Frau seine Absicht mit, eine verwaltungsrechtliche Zwangsmaßnahme gemäß § 13b OW zu verhängen, die ihnen auferlegt, das Haus und die Scheune für einen Zeitraum von drei Monaten zu schließen.

Der Antragsteller sprach sich gegen diese Absicht aus.

Mit Entscheidung vom 9. April 2020 (die erste Entscheidung) verhängte der Bürgermeister eine Zwangsmaßnahme gegen den Kläger und seine Ex-Frau, um das Haus und den Schuppen für einen Zeitraum von drei Monaten ab dem 14. Mai 2020 um 10 Uhr zu schließen.

Der Antragsteller hat dagegen Einspruch erhoben. Er stellte auch einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz (BRE 20/6419 OPIUMW VV). Er zog diesen Antrag zurück, nachdem der Bürgermeister angedeutet hatte, dass er die Schließung aussetzen würde, bis die Maßnahmen im Zusammenhang mit der Corona-Krise dies wieder erlauben würden.

In dem Einspruch argumentierte der Antragsteller in erster Linie, dass der Bürgermeister nicht befugt war, die Schließung des Grundstücks anzuordnen, da es sich bei einigen der vorhandenen Waren um alte und bereits benutzte Hanfwaren handelte, die nicht mehr zur Begehung von Hanfdelikten "bestimmt" waren.

Am 7. Juli 2020 fand eine Anhörung vor dem Ausschuss für Einwände der Gemeinde Waalwijk (der Ausschuss) statt. Der Ausschuss empfahl dem Bürgermeister am 4. August 2020, den Einspruch des Klägers für begründet zu erklären und die ursprüngliche Entscheidung zu widerrufen.

In der angefochtenen Entscheidung folgte der Bürgermeister dem Rat dieses Ausschusses nicht. Der Bürgermeister erklärte den Einspruch für unbegründet und hielt die Anordnung aufrecht, das Haus und die Scheune zu schließen. Der Schließungstermin wurde auf Donnerstag, den 29. Oktober 2020 um 10 Uhr festgelegt.

Der Bürgermeister versprach, dass die Umsetzung der Entscheidung bis eine Woche nach dem Urteil des einstweiligen Verfügungsgerichts warten wird.

Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:

Sjanneke de Crom

STRAFRECHTSANWALT

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