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Aktuelles Strafverfahren

Maastrichter Dschihadist Mohammed G. länger in Haft (Limburger.nl)

Die Untersuchungshaft von Mohammed G., dem 28-jährigen Dschihadisten aus Maastricht, wurde am Dienstag vom Richter um 30 Tage verlängert.
Dies teilte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft mit. G. wurde letzten Monat in einer Maastrichter Wohnung wegen Beteiligung an einem Gewaltverbrechen verhaftet.

Diese Straftat habe jedoch nichts mit Terrorismus oder Dschihadismus zu tun, so der Staatsanwalt (OM).

Bei Verjährung

Über die Art von G.s Beteiligung an diesem Verbrechen oder den Ort, an dem es stattfand, möchte die Staatsanwaltschaft noch nichts sagen, da G. noch immer unter Arrest steht, was bedeutet, dass er außer mit seinem Anwalt keinen Kontakt zur Außenwelt haben darf.

Mohammed G. wurde im Oktober letzten Jahres freigelassen, nachdem er wegen eines weiteren Versuchs, sich am bewaffneten Dschihad des Islamischen Staates in Syrien zu beteiligen, zu drei Jahren Haft, davon einem Jahr auf Bewährung, und fünf Jahren auf Bewährung verurteilt worden war.

Fußkettchen

G. wurde eine außergewöhnlich lange Bewährungszeit mit besonderen Auflagen wie einer Fußfessel auferlegt, da er nach wie vor dschihadistisches Gedankengut vertritt, Wiederholungsgefahr besteht und die Gefahr besteht, dass er in den Niederlanden einen Anschlag verübt. Zu diesen Auflagen gehören neben der Fußfessel eine Bewährungsüberwachung, ein Kontaktverbot zu Personen, die auf der Terrorismusliste stehen, ein Aufenthaltsverbot für Flughäfen und die obligatorische Mitwirkung an Gesprächen mit einem Islamexperten.

Mohammed G., der irakisch-kurdischer Herkunft ist, hat mindestens dreimal erfolglos versucht, nach Syrien zu reisen. Im Jahr 2013 wurde er bereits der Vorbereitung von Terroranschlägen für schuldig befunden, indem er versuchte, sich am bewaffneten Kampf in Syrien zu beteiligen, wurde aber für völlig unzurechnungsfähig erklärt. Er wurde ein Jahr lang in einer psychiatrischen Klinik untergebracht.

Heilsarmee

Obwohl ihm der Pass abgenommen wurde, reiste G. fast sofort in den Irak, wo sein Versuch, sich dem Islamischen Staat anzuschließen, scheiterte. Im Jahr 2015 kehrte er mittellos in die Niederlande zurück und wurde von der Heilsarmee in Maastricht aufgenommen, der Stadt, in der er zuvor auch gewohnt hatte. Damals wurden zwei verdeckte Ermittler und Abhörgeräte eingesetzt.

G. schien immer noch den Märtyrertod im Kalifat sterben zu wollen und äußerte die Bereitschaft, diesen Märtyrertod in den Niederlanden zu erlangen, wenn er nicht ins Kalifat ausreisen könne. Im Herbst 2015 bezahlte er für den Kauf eines gefälschten Reisepasses. Daraufhin wurde er verhaftet.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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