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Einspruch DNA-Probenahme

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Einspruch DNA-Probenahme Strafrechtsanwalt - Weening Strafrechtsanwälte

Bester Anwalt für Strafrecht Einspruch gegen DNA-Sammlung.

2. Strafverteidiger für den Einspruch gegen die DNA-Sammlung.
Einspruch gegen dna-Probenahme
Einspruch gegen die Entnahme von DNA-Proben
Einspruch gegen die Aufnahme in die Datenbank
Zusatzeinwand dna

Wann kann DNA von einer verurteilten Person entnommen werden?

Die Entnahme von DNA-Zellmaterial nach einer strafrechtlichen Verurteilung wird durch das Gesetz über das DNA-Screening von verurteilten Personen geregelt. Dieses Gesetz legt fest, dass DNA-Material von Personen entnommen werden kann, die wegen bestimmter Straftaten zu einer Strafe oder Maßnahme verurteilt wurden. Wenn Sie in einem Strafsache freigesprochen oder von jeglicher Strafverfolgung ohne Verhängung einer Maßnahme abgesehen haben, können daher keine DNA-Proben entnommen werden. Ebenso wenig kann eine DNA-Probe entnommen werden, wenn Sie nur zu einer Geldstrafe verurteilt worden sind. Wenn Sie jedoch zur Ableistung von gemeinnütziger Arbeit verurteilt wurden, ist eine DNA-Probenentnahme möglich. Auch wenn Sie die gemeinnützige Arbeit durch eine Strafbefehl der Staatsanwaltschaft auferlegt. Auch hier gilt, dass dies nicht der Fall ist, wenn Sie nach einem Vergleich mit der Staatsanwaltschaft gemeinnützige Arbeit leisten müssen. Schließlich kann eine DNA-Probe auch bei Minderjährigen genommen werden.

Welche Straftaten fallen unter das Gesetz über DNA-Tests bei verurteilten Personen?

Die nächste Frage ist, bei welchen Straftaten die Sammlung von DNA-Material nach einer Verurteilung möglich ist. Im Prinzip muss es sich dabei um Straftaten handeln, die nach dem Gesetz mit einer maximalen Freiheitsstrafe von vier Jahren oder mehr belegt sind. Mit anderen Worten, dies ist nicht die Strafe, die Sie tatsächlich erhalten haben, sondern die Höchststrafe, die Sie nach dem Gesetz hätten erhalten können. Darüber hinaus listet das Gesetz eine Reihe von Straftaten auf, die mit einer Höchststrafe von weniger als vier Jahren Haft geahndet werden, bei denen die Entnahme von DNA-Proben aber dennoch möglich ist. Dazu gehören zum Beispiel Vandalismus, Bedrohung, Geldwäscherei und den Anbau von Hanf. So kann DNA-Zellmaterial auch bei bestimmten weniger schweren Straftaten gesammelt werden.

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Müssen Sie in den oben genannten Fällen immer DNA abgeben?

Wenn die oben genannten Bedingungen erfüllt sind, ist die Staatsanwaltschaft grundsätzlich verpflichtet, die Anordnung zur Entnahme von DNA von Ihnen zu erlassen. Von diesem Grundsatz gibt es nur zwei Ausnahmen. Erstens müssen Sie kein DNA-Material herausgeben, wenn Ihr DNA-Profil bereits in der DNA-Datenbank bekannt ist. Zweitens ist eine DNA-Probenentnahme nicht erforderlich, wenn es unwahrscheinlich ist, dass Ihr DNA-Profil bei der Aufdeckung anderer Verbrechen von Bedeutung sein könnte. In diesem Zusammenhang werden das von Ihnen begangene Verbrechen und die Umstände, unter denen Sie es begangen haben, berücksichtigt. So ist es beispielsweise nicht naheliegend, DNA-Proben zu nehmen, wenn Sie Wirtschaftsdelikte begangen haben, da diese Straftaten nicht mit Hilfe von DNA-Proben nachgewiesen werden können.

Müssen Sie auch DNA abgeben, wenn Sie Berufung einlegen?

Die Frage, ob Sie Berufung gegen Ihre Verurteilung eingelegt wurde, ist für die DNA-Sammlung irrelevant. DNA-Material kann von Ihnen gesammelt werden, auch wenn das Berufungsverfahren in Ihrem Fall noch anhängig ist.

Sind Sie verpflichtet, bei der Sammlung von DNA-Material zu kooperieren?

Wenn der Staatsanwalt der Ansicht ist, dass die Bedingungen für die DNA-Sammlung erfüllt sind, wird er die Herausgabe von DNA-Material anordnen. Leider können Sie es sich nicht aussuchen, dabei nicht zu kooperieren. Sie sind daher verpflichtet, Ihr zelluläres DNA-Material herauszugeben. Wenn Sie dieser Anordnung nicht nachkommen, können Sie verhaftet werden. Die DNA-Entnahme kann auch unter Zwang erfolgen. In diesem Fall kann eine invasivere Methode der DNA-Sammlung gewählt werden als in dem Fall, in dem Sie freiwillig Zellmaterial abgeben.

Wie funktioniert die DNA-Probenahme?

Wenn Sie nach Ihrer Verurteilung DNA abgeben müssen, werden Sie von der Staatsanwaltschaft per Brief benachrichtigt. Häftlinge können die DNA im Gefängnis abgeben. Wenn Sie nicht inhaftiert sind, erhalten Sie eine Aufforderung, auf der Polizeiwache zu erscheinen.

Die DNA-Sammlung erfolgt vorzugsweise durch die Entnahme von Wangenschleimhaut mit einem Wattestäbchen. Wenn die Entnahme von Wangenschleimhaut aus medizinischen Gründen kein geeignetes Zellmaterial liefern kann, wird Blut entnommen oder es werden Haare gesammelt. Diese Methoden werden häufig auch dann angewandt, wenn Sie sich weigern, bei der Entnahme zu kooperieren. Das liegt daran, dass die Entnahme von Wangenschleimhaut unter Zwang nicht ohne weiteres möglich ist.

In den meisten Fällen wird die DNA von einem Polizeibeamten entnommen. Sie haben jedoch das Recht, das Zellmaterial von einem Arzt oder einer Krankenschwester abnehmen zu lassen. Wenn Sie dies wünschen, kann es nicht verweigert werden.

Was passiert mit Ihrem DNA-Material nach der Entnahme?

Auf der Grundlage des von Ihnen gesammelten DNA-Materials wird ein DNA-Profil erstellt. Dieses Profil wird in der DNA-Datenbank verarbeitet. Diese DNA-Datenbank wird bei der Untersuchung von Straftaten konsultiert. Wenn an einem Tatort DNA-Material gefunden wird, wird geprüft, ob es eine Übereinstimmung mit einem in der DNA-Datenbank verarbeiteten DNA-Profil gibt.

Das in der Datenbank gespeicherte DNA-Profil wird nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums vernichtet. Der genaue Umfang dieses Zeitraums hängt von der Straftat ab, für die Sie verurteilt wurden, von der Strafe, die Sie erhalten haben, und von Ihrem Strafregister. Wenn Sie eine Straftat begangen haben, auf die eine Höchststrafe von sechs Jahren oder mehr steht, wird das DNA-Profil nach 30 Jahren vernichtet. In allen anderen Fällen wird das DNA-Profil für maximal 20 Jahre aufbewahrt. Wenn Sie in der Berufung dennoch freigesprochen werden, muss das DNA-Profil sofort vernichtet werden.

Was können Sie gegen die DNA-Sammlung tun?

Obwohl Sie die Abgabe der DNA nicht vermeiden können, haben Sie die Möglichkeit, der Aufnahme des DNA-Profils in die DNA-Datenbank innerhalb von 14 Tagen nach der DNA-Entnahme zu widersprechen. Der Einspruch muss bei dem Gericht eingereicht werden, durch das Sie in erster Instanz verurteilt wurden. Wenn dieser Einspruch erfolgreich ist, muss das entnommene DNA-Material dennoch vernichtet werden.

Warum ist es ratsam, in einem Einspruchsverfahren einen Anwalt zu beauftragen?

Es ist ratsam, einen spezialisierten Anwalt für Strafrecht zu beauftragen, wenn Sie Einspruch gegen die Aufnahme Ihres DNA-Profils in die DNA-Datenbank einlegen wollen. Denn ein Anwalt kann für Sie beurteilen, ob die Bedingungen für die DNA-Erfassung erfüllt sind. In dem Moment, in dem der Richter Ihrem Einspruch nicht zustimmt, ist er nicht mehr anfechtbar. Es ist daher wichtig, dass Sie die Gelegenheit, die Sie haben, gut nutzen.

Eine Untersuchung des Generalstaatsanwalts am Obersten Gerichtshof zeigt, dass die Staatsanwaltschaft in der Praxis in mehr Fällen DNA-Proben anordnet, als vom Gesetzgeber beabsichtigt. Jährlich werden 22.000 bis 25.000 Anordnungen zur Entnahme von DNA-Proben ausgestellt. Dabei geht es oft um Straftaten, die durch DNA-Tests nicht nachgewiesen werden können. Dies entspricht nicht den Anforderungen des Gesetzes. In diesen Fällen handelt es sich um einen ungerechtfertigten Eingriff in die Privatsphäre. Es ist ratsam, einen Anwalt für Sie prüfen zu lassen, ob dies auch bei Ihnen der Fall ist.

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