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Ein Busfahrer mit 12 Wohnungen

Wie kommt ein Busfahrer an zwölf Immobilien? Das ist (oder war zumindest) gar nicht so schwer, wie sich gestern vor dem Gericht in Maastricht herausstellte: Er soll einer Drogenbande geholfen haben, indem er Räumlichkeiten vermietete, in denen mit Rauschgift gehandelt wurde. Aber der Maastrichter Busfahrer Gé D.(49) behauptete gestern mit großer Bestimmtheit, er habe nie gewusst, dass seine Mieter in den Drogenhandel verwickelt waren. Er wollte seine karge Rente aufbessern, indem er Immobilien in Maastricht kaufte und sie vermietete, das war alles. Die Tatsache, dass er es als einfacher Busfahrer schaffte, überhaupt 12 Immobilien zu besitzen, sorgte für Verwunderung. Dabei war es fast ein Kinderspiel: Er nahm einfach Hypotheken bei mehreren Banken auf. Sie fragten nicht, ob er bereits Hypotheken besaß. Jetzt tun sie es, wie er 2007 feststellte. Abgesehen davon ist es diesen Banken offenbar egal. Solange sie nur ihr Geld bekommen. Und das haben sie bekommen. Staatsanwältin Maria El Jerrari argumentierte hingegen, dass D. seine über ganz Maastricht verstreuten Immobilien durch Fälschung erworben hat. Schließlich unterzeichnete er Hypothekenurkunden, in denen fast immer stand, dass er die betreffende Immobilie selbst bewohnen würde. In dem Wissen, dass er es vermieten würde. Aber das ist keine Fälschung, meinte D.s Anwalt Serge Weening, das ist höchstens Vertragsbruch. So oder so, D. hat seine Wohnungen vermietet.

Auf eine Weise, die das Gericht eindeutig überraschte. Manchmal vermietete er drei Wohnungen gleichzeitig an denselben Mieter. "Aber dieser fungierte dann als eine Art Makler", sagte er. Manchmal gab er auch einem potenziellen Mieter, den er kaum kannte, die Schlüssel zu einer Immobilie und fuhr dann selbst in den Urlaub. "Naiv und dumm." Tatsache ist, dass im April 2008 in einigen von D.s Immobilien harte Drogen gefunden wurden. "Vielleicht hätte ich vorsichtiger sein sollen", sagte er. Staatsanwalt El Jerrari bat das Gericht, D. von der Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung freizusprechen. Doch selbst wenn seine Rolle "begrenzter war als gedacht", so die Beamtin, sei er zumindest wissentlich das Risiko eingegangen, von seinem Grundstück aus zu dealen. Sie forderte 240 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine Gefängnisstrafe auf Bewährung. Er verbrachte fast sechs Monate in Untersuchungshaft: Anwalt Weening meint, das sei genug. Auf jeden Fall ist bei D. noch eine Einziehungsklage anhängig; die Justiz hat sein Eigentum beschlagnahmt. Das Gericht verkündet sein Urteil am 15. Oktober. Was die Drogenbande betrifft, so wurden acht Mitglieder bereits zu Haftstrafen zwischen einem Monat und sieben Jahren verurteilt. Zwei von ihnen sind auf der Flucht; einer ist während seines Urlaubs geflohen.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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