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Ursache für den Tod von Baby Jaydon ungewiss

MAASTRICHT - Es ist "sehr gut möglich", dass das zehn Wochen alte Landgraaf-Baby Jaydon an einem akuten Herztod infolge einer extrem seltenen, vererbten Stoffwechselerkrankung gestorben ist. Ob es einen kausalen Zusammenhang zwischen seiner schweren Hirnverletzung - verursacht durch die Misshandlung durch seinen Vater Robert F. (36) - und seinem Tod gibt, ist laut einem späten Bericht des niederländischen Gerichtsmedizinischen Instituts unklar geworden. Der Bericht erschien erst, nachdem der Vater des kleinen Jaydon Anfang Juli vom Gericht in Maastricht wegen Totschlags zu vier Jahren Haft mit Zwangsbehandlung verurteilt worden war.

Sein Anwalt Serge Weening ist der Ansicht, dass F. die Berufung in seinem Fall, die Mitte Dezember vor dem Berufungsgericht in Den Bosch verhandelt wird, als freier Mann abwarten sollte. Er wird den Ermittlungsrichter in Den Bosch bitten, den Pathologen als Zeugen zu hören. "Ich setze mich dafür ein, dass mein Mandant dann freigelassen wird. Er sitzt wegen Totschlags im Gefängnis und das kann man ihm jetzt in keinem Fall mehr nachweisen, so scheint es mir." Laut Weening war bereits während der Anhörung in der Strafsache klar, dass ein weiteres Gutachten über möglicherweise erbliche Stoffwechselkrankheiten fällig war. "Aber die Chance, dass dieser ein neues Licht auf den Fall werfen würde, wurde als so gering angesehen, dass niemand darauf warten wollte."

Der Pathologe teilte mit, dass er keine andere Wahl habe, als "meine endgültigen Autopsieergebnisse anzupassen". Das Gericht in Maastricht sah es als erwiesen an, dass der kleine Junge an den Hirnschäden gestorben war, die durch das Schütteln und die Schläge seines Vaters verursacht worden waren.

Das Baby Jaydon starb am 25. Oktober 2007. Die Staatsanwaltschaft in Maastricht wollte sich nicht äußern und verwies den Fall an die Staatsanwaltschaft in Den Bosch, da die Berufung anhängig ist. Generalstaatsanwalt Henk van der Meijden in Den Bosch kann sich nicht äußern, da der dortigen Staatsanwaltschaft die Akte nicht vorliegt.

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