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Pressemitteilung zur Berufung Thijs H.

Den Haag und Maastricht, 13. August 2020

 

Berufung

Thijs H. wurde zu Unrecht wegen Mordes verurteilt. Außerdem hat das Gericht Thijs zu Unrecht für seine Taten mitverantwortlich gemacht. Das Pieter Baan Zentrum kam nach umfangreichen und sorgfältigen Untersuchungen zu dem Schluss, dass er ausschließlich unter dem Einfluss einer schweren Psychose gehandelt hat. Thijs H. war völlig unzurechnungsfähig. Er wird in Berufung gehen.

 

Verteidigung durch Serge Weening und Job Knoester

Während des Gerichtsverfahrens wurde Thijs von den Strafverteidigern Serge Weening und Joost de Bruin verteidigt. Letzterer scheidet aus dem Anwaltsberuf aus. Joost de Bruin wurde Staatsanwalt. In der Berufung wird Thijs von den Strafverteidigern Serge Weening und Job Knoester vertreten. Sie argumentieren, dass das Urteil des Gerichts den Umständen, unter denen Thijs zu seinen Handlungen kam, nicht gerecht wird. Die Strafverteidiger glauben, dass das Gericht die Fakten falsch interpretiert hat und sehen der Berufung mit großer Zuversicht entgegen.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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