Aktuelles Strafverfahren

Nach Forderung von 24 Monaten: 41 Tage Gefängnis für Beteiligung an MDMA-Produktion (Rechtspraak.nl)

Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 42 Tagen abzüglich der Untersuchungshaft verurteilt, und zwar wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Verstoß gegen ein Verbot gemäß Abschnitt 2 unter B des Opiumgesetzes und wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Verstoß gegen das Verbot gemäß Abschnitt 2 unter C des Opiumgesetzes.

Der Rechtsanwalt, der den/die Angeklagten in dieser Strafsache unterstützt, ist:

Bo te Baerts

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