Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 42 Tagen abzüglich der Untersuchungshaft verurteilt, und zwar wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Verstoß gegen ein Verbot gemäß Abschnitt 2 unter B des Opiumgesetzes und wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Verstoß gegen das Verbot gemäß Abschnitt 2 unter C des Opiumgesetzes.
Emotionale Angehörige der ermordeten Maastrichterin versuchen, Abdullah H. (35) vor Gericht zu begleiten: 'Warten Sie nur!' (Limburger.nl)
Maastricht - Nach stundenlangen Beratungen entschieden die Richter am Freitagnachmittag, Abdullah H. (35) wegen Mordes länger in Untersuchungshaft zu behalten.