Der Angeklagte wurde zu einer Freiheitsstrafe von 42 Tagen abzüglich der Untersuchungshaft verurteilt, und zwar wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Verstoß gegen ein Verbot gemäß Abschnitt 2 unter B des Opiumgesetzes und wegen Beihilfe zum vorsätzlichen Verstoß gegen das Verbot gemäß Abschnitt 2 unter C des Opiumgesetzes.
Rekord-Ketaminprobe in Muiderberg führt zu einer Verurteilung zu fünf Jahren Haft
MUIDENBERG - Fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 10.000 Euro hat die Staatsanwaltschaft heute gegen einen 56-Jährigen gefordert.