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Keine Gefängnisstrafe für Betrug 'wegen Gesichtsverlust' (Limburger)

MAASTRICHT - Zwei ehemalige Verwalter der islamischen Grundschulen El Wahda in Heerlen und El Habib in Maastricht müssen wegen Betrugs in Höhe von mehreren Tonnen nicht ins Gefängnis, weil sie 'in der islamischen Gemeinschaft bereits ihr Gesicht verloren haben, was von ihnen bereits als Strafe empfunden wurde'. Nach Ansicht der Richter ist eine unbedingte Gefängnisstrafe 'im Prinzip angemessen', aber in diesem Fall reichen 240 Stunden gemeinnützige Arbeit und eine sechsmonatige Gefängnisstrafe auf Bewährung aus. Gefordert waren fünf Monate ohne Bewährung.

Schuldirektor Marcel L. (53) muss 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Zusammen müssen die Männer außerdem fast 2,5 Tonnen zurückzahlen. Die Mitglieder des Schulausschusses haben sich Mitte der 1990er Jahre jahrelang schuldig gemacht, fiktive Arbeitsverträge für sich und ihre Ehefrauen aufgesetzt zu haben. Der ehemalige Schulratsvorsitzende Abdelhaquim K. (46) und der Schatzmeister El Houssien C. (52) gaben sich selbst als Vollzeitlehrer aus, obwohl sie einst als Lehrer tätig waren. Beide Männer hatten auch andere Vollzeitjobs, K. als Wachmann in der Justizvollzugsanstalt in Roermond, C. in einer Autofabrik. Die Arbeit an der Schule verrichteten sie "abends und an den Wochenenden", wie sie dem FIOD mitteilten.

Ihre Ehefrauen wurden als Verwalterinnen und Hausmeisterinnen bezahlt, die Frau des Schulleiters als Lehrerin. Sie steckten das Geld nicht ein, sondern verwendeten es für den Schülertransport, behaupteten sie. Dies war notwendig, weil die Schulen sonst zu wenig Schüler hätten, um zu überleben. Das Gericht wies diese Verteidigung als "nicht bewiesen oder plausibel" zurück. Die Angeklagten haben "auf raffinierte Weise ziemlich große Mengen öffentlicher Gelder missbraucht", so das Urteil.

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