Die Mandantin wurde des Menschenhandels verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihre Mandantin, die schwache Position der Angeklagten ausgenutzt zu haben, indem sie sie zur Prostitution verleitet habe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, dass keine ausbeuterische Situation vorlag. Das Gericht folgte dem Standpunkt der Verteidigung und sprach die Angeklagte frei. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass die Angeklagte keine andere Wahl hatte, als als Prostituierte zu arbeiten.
Emotionale Angehörige der ermordeten Maastrichterin versuchen, Abdullah H. (35) vor Gericht zu begleiten: 'Warten Sie nur!' (Limburger.nl)
Maastricht - Nach stundenlangen Beratungen entschieden die Richter am Freitagnachmittag, Abdullah H. (35) wegen Mordes länger in Untersuchungshaft zu behalten.