Die Mandantin wurde des Menschenhandels verdächtigt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigte ihre Mandantin, die schwache Position der Angeklagten ausgenutzt zu haben, indem sie sie zur Prostitution verleitet habe. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch und argumentierte, dass keine ausbeuterische Situation vorlag. Das Gericht folgte dem Standpunkt der Verteidigung und sprach die Angeklagte frei. Nach Ansicht des Gerichts konnte nicht schlüssig nachgewiesen werden, dass die Angeklagte keine andere Wahl hatte, als als Prostituierte zu arbeiten.
Rekord-Ketaminprobe in Muiderberg führt zu einer Verurteilung zu fünf Jahren Haft
MUIDENBERG - Fünf Jahre Haft und eine Geldstrafe von 10.000 Euro hat die Staatsanwaltschaft heute gegen einen 56-Jährigen gefordert.