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Freispruch im Bootsprozess gefordert

Der Zimmermann aus Rotterdam war bereits tot

DEN BOSCH - Gerrit Snoeren (29), der Zimmermann aus Rotterdam, dessen verstümmelte Leiche in der Osternacht 2003 in der Ladefläche eines Geländewagens gefunden wurde, der gegen einen Baum geprallt war, muss schon tot gewesen sein, bevor er in das Auto stieg.Diese Schlussfolgerung der Gerichtsmedizinerin Selma Eikelenboom von Indepent Forensic Services (IFS) in Nunspeet zwang gestern Herrn C. Revis, den Generalstaatsanwalt am Berufungsgericht in Den Bosch, einen Freispruch für den 25-jährigen Rudie S. zu fordern, der erst im vergangenen Juni wegen Totschlags zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden war.

Bislang war die Justiz der Auffassung des Pathologen Dr. R. Visser vom Niederländischen Forensischen Institut (NFI) gefolgt, der davon ausging, dass Snoeren bei der Kollision des Nissan Patrol von Rudie S. mit Bäumen auf dem Campingplatz De Rietschoof in Aalst an der Maas in Gelderland ums Leben gekommen war.

Zweifeln Sie

Doch von Beginn der polizeilichen Ermittlungen an hatten die Unfallanalytiker der Polizei, ein Gerichtsmediziner, Gerrits Angehörige und die De Telegraaf-Reporterin Jolande van der Graaf ihre Zweifel: irgendetwas stimmte nicht.

Der Gerichtsmediziner, der feststellte, dass Gerrits Schädel so stark zertrümmert worden war, dass er sich "wie ein Sack loser Brocken" anfühlte, wies bereits darauf hin, dass solche Verletzungen eigentlich nur bei schweren Unfällen zu erwarten sind, bei denen das Opfer überfahren wurde. Der Journalist Van der Graaf machte Zeugen ausfindig, die sich sicher waren, dass Snoeren nicht mit Rudie S. und seinem Beifahrer Pieter V. kollidiert war, und fand heraus, dass auch der Unfallexperte Sgt. Pieter Biemans (60) den Zusammenstoß mit dem Baum nicht als Todesursache anerkannte. Der Generalstaatsanwalt beantragte einen Freispruch, aber nicht mit ganzem Herzen. Aus Gründen der Sorgfaltspflicht hätte er es vorgezogen, Dr. Eikelenboom und ihren Kollegen Dr. Visser bei einer späteren Anhörung erneut zu konfrontieren, aber das Berufungsgericht gab dem Wunsch von Snoerens Angehörigen, die Angelegenheit jetzt abzuschließen, statt.

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