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Öffentlichkeit kann Fall Thijs H. auf Bildschirmen im Gemeindezentrum verfolgen (Limburger.nl)

Die Öffentlichkeit kann die am Montag beginnende Hauptverhandlung im Prozess gegen den dreifachen Mordverdächtigen Thijs H. (28) aus Brunssum auf Bildschirmen im Gemeindezentrum Het Ruweel in der Nähe des Gerichtsgebäudes von Maastricht verfolgen.

So berichtet das Limburger Gericht. Die Menschen müssen sich nicht anmelden, aber aufgrund der Corona-Maßnahmen ist die Anzahl der Plätze begrenzt. Gemäß den RIVM-Maßnahmen gibt es maximal Platz für 30 Personen.

Extern
Soweit dem Landgericht Limburg bekannt ist, ist dies das erste Mal, dass ein externer Ort außerhalb eines Gerichts genutzt wird, um der Öffentlichkeit die Möglichkeit zu geben, die Hauptverhandlung eines Strafverfahrens zu verfolgen. Die Anhörung im Verfahren gegen Jos Brech, der verdächtigt wird, 1998 Nicky Verstappen entführt, missbraucht und getötet zu haben, war zuvor auf September verschoben worden, weil das Gericht der Meinung ist, dass die Presse und die Öffentlichkeit die Möglichkeit haben sollten, einem so wichtigen Prozess beizuwohnen, was derzeit aufgrund der restriktiven Koronarmaßnahmen nicht möglich ist.

Riskant
Ein Live-Stream im Fall Thijs H., den die Staatsanwaltschaft als Möglichkeit vorgeschlagen hatte, wird vom Gericht wegen der sensiblen Informationen und der Privatsphäre als zu riskant angesehen. Durch die Anmietung eines externen Raums behält das Gericht die Kontrolle und kann die geltenden Verbote für Video- und Tonaufnahmen in einem Gerichtssaal überwachen, so eine Gerichtssprecherin. Einen separaten Gerichtssaal im Gericht für die Öffentlichkeit zu öffnen, war keine Option, da sich zu viele Menschen im Gericht aufhalten würden und der Abstand von anderthalb Metern im zentralen Saal nicht mehr gewährleistet werden kann.

Abendliche Sitzungen
Ein Sprecher des Rates für das Justizwesen wies darauf hin, dass landesweit immer mehr Gerichte nach Möglichkeiten suchen, Anhörungen so weit wie möglich aufrechtzuerhalten, und zu diesem Zweck auch andere Standorte ins Auge fassen. Kurzfristig will das Landgericht Nordniederlande Anhörungen außerhalb der Gerichtsgebäude in Groningen, Leeuwarden und Assen ansetzen. Vorerst wird es sich dabei nicht um Strafsachen handeln. Und das Bezirksgericht Midden-Nederland wird in den kommenden Monaten Anhörungen in zwei Ratssälen im Gebäude des Provinzgerichts von Flevoland abhalten und mit der Zeit auch Abendanhörungen im Gerichtsgebäude durchführen, um so viele Fälle wie möglich bearbeiten zu können.

Stadtteilzentrum
Für den Prozess gegen H. wurden fünf Tage angesetzt: 22., 23., 25. und 30. Juni sowie 1. Juli. An diesen Tagen öffnen sich die Türen des Gemeindezentrums um 9.30 Uhr, die Anhörungen beginnen um 10 Uhr. Am 30. Juni wird die Staatsanwaltschaft ihre Anklageschrift halten und das Urteil verkünden.

Experten
Experten des Pieter Baan Zentrums werden an den ersten zwei oder drei Tagen - je nach Dauer des Prozesses - anwesend sein, um Fragen zu beantworten. In diesem Fall geht es nicht um die Frage der Schuld: Dass Thijs H. drei Menschen getötet hat, ist eigentlich nicht mehr umstritten. Die Frage ist, inwieweit die Morde ihm zugeschrieben werden können. H. sagte, er sei von Stimmen in seinem Kopf instruiert worden. Nach Ansicht der Experten des Pieter Baan-Zentrums sollte er für völlig unzurechnungsfähig erklärt und einer Zwangsbehandlung unterzogen werden. Die Staatsanwaltschaft ist anderer Meinung und argumentiert, dass H. eine Psychose vorgetäuscht oder sie durch die Einnahme von Drogen oder Medikamenten selbst herbeigeführt haben könnte.

Zuweisungen
Am 4. Mai 2019 erstach H. die 56-jährige Etsuko in Den Haag, am 7. Mai den 68-jährigen Frans und die 63-jährige Diny in Brunssummerheide. Er sagt, er habe die Morde unter dem Einfluss einer Psychose begangen: Er habe "Befehle oder Botschaften" dazu erhalten, unter anderem durch Nachrichtenberichte und Nummernschilder. Wenn er es nicht täte, würde seine eigene Familie getötet werden.https://www.limburger.nl/cnt/dmf20200615_00164275/publiek-kan-zaak-thijs-h-volgen-op-beeldschermen-in-wijkcentrum

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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