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Bizarrer Fall droht mit Freispruch

Im Fall des bizarren Unfalls auf dem Campingplatz De Rietschoof in Aalst (Gemeinde Zaltbommel) steuert der Verdächtige, ein 25-jähriger Mann aus Bosschen, auf einen Freispruch zu. Der Mann war zuvor vom Gericht zu vier Jahren Gefängnis verurteilt worden, aber in der Berufung hat Generalstaatsanwalt C. Revis gestern selbst einen Freispruch gefordert.
Diese Behauptung war nach Angaben des Vertreters der Staatsanwaltschaft aufgrund eines neuen Berichts über die Todesursache des Opfers, Gerrit Snoeren (29) aus Rotterdam, unvermeidlich geworden. Laut Gerichtsmediziner S. Eijkelenboom ist Snoeren nicht im Auto von Bosschenaar gestorben. Das Gericht ging dennoch davon aus.

Die Leiche von Snoeren wurde am 21. April 2003 im Kofferraum des Autos von Bosschenaar gefunden. Dieser hatte sich selbst am Steuer schwer verletzt, nachdem er auf dem Campingplatz mit hoher Geschwindigkeit gegen einen Baum gefahren war. Ein Genosse des Bosschenaar, der neben ihm saß, blieb unverletzt. Bald nach dem Unfall kamen Gerüchte auf, dass Snoeren nicht bei dem Unfall, sondern schon früher gestorben sei. Im Mai '03 führte dies sogar zur Exhumierung der Leiche und einer Autopsie.

Ein anatomischer Pathologe kam anschließend zu dem Schluss, dass Snoeren bei dem Unfall ums Leben gekommen war. Nach Ansicht seiner Familie ist es jedoch unvorstellbar, dass der Rotterdamer zu dem Bosch-Mann und seinem Freund ins Auto gestiegen ist. Er kannte die Männer nur oberflächlich und hätte sie eher nicht gemocht.

Gestern sagte ein polizeilicher Unfallanalytiker, er habe immer Zweifel an dem Unfall als Todesursache gehabt. Er sagte, der Zustand, in dem er das Opfer im Auto vorfand, deute auf einen anderen Umstand hin.

Der Gerichtsmediziner stellte außerdem fest, dass die Verletzungen des Opfers nicht zu dem Unfall passen. Snoerens Kopf war so schwer verletzt, dass er nach Ansicht des Gerichtsmediziners aussah, als wäre ein Auto darüber gefahren. Der Bosch-Mann und sein Freund sagen, dass sie sich an nichts Bestimmtes erinnern können.

Generalstaatsanwalt Revis forderte jedoch ein weiteres Jahr Gefängnis gegen den Bosch-Mann wegen Einbruchs und Hehlerei.

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