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Aktuelles Strafverfahren

Beweismittel für Körperverletzung

MAASTRICHT - Die Staatsanwaltschaft (OM) in Maastricht hat gestern eine empfindliche Niederlage in dem Strafverfahren gegen sieben Verdächtige wegen schwerer Körperverletzung im Juni 2007 in Geleen erlitten. Das Gericht entschied, dass die Aussagen eines "bedrohten Zeugen" nicht als Beweismittel verwendet werden dürfen. Dieser Zeuge war der einzige, der für mehrere Verdächtige, darunter Stephan P. (32), höchst belastende Aussagen gemacht hat. Sein Anwalt Peer Szymkowiak hat sich von Anfang an gegen die Gewährung des Status eines "bedrohten Zeugen" gewehrt.P. wurde im November letzten Jahres wegen Beihilfe zum Totschlag an Fer Loontjens verurteilt. Letzterer starb an den Folgen einer gewalttätigen Explosion in einem Café in Geleen während des Karnevals im vergangenen Jahr. Vier der sieben Verdächtigen in diesem Fall (von denen zwei freigesprochen wurden) stehen nun auch wegen des früheren Überfalls auf den Markt in Geleen vor Gericht, zusammen mit drei anderen. In der Nacht vom 9. auf den 10. Juni 2007 wurden zwei Männer in der Nähe des Hanenhofs geschlagen und getreten. Einer von ihnen musste mit einem schweren Hirnschaden und einem Schädelbruch ins Krankenhaus gebracht werden, der zweite erlitt eine zertrümmerte Schulter. Nach Angaben der Opfer brach die Schlägerei nach einer belanglosen Bemerkung über einen Mantel aus. Zeugen dieses Angriffs sind aus Angst vor der 'Gruppe um Stephan P.' nur bereit, spärliche Angaben zu machen. Der bedrohte Mann war dazu bereit, unter der Bedingung, dass seine Identität nicht preisgegeben wird.

Die Staatsanwaltschaft machte jedoch den Fehler, ein gerichtliches Ermittlungsverfahren gegen einen anonymen Verdächtigen einzuleiten und nicht gegen Stephan P. Das Gericht findet dies "unverständlich", so der Vorsitzende Krol: "Damit wurden die Rechte des Verdächtigen verletzt, denn er hatte keine Gelegenheit, gehört zu werden. Dies ist ein Verfahrensfehler, der nicht korrigiert werden kann. Die einzige angemessene Sanktion ist der Ausschluss von Beweisen." Szymkowiak, der dies beantragt hatte, bezeichnete diese Entscheidung als "rechtlich völlig korrekt". Von den sieben Angeklagten geben drei zu, an der Schlägerei beteiligt gewesen zu sein. Die übrigen vier leugnen, darunter Stephan P. Heute wird der Fall unter anderem mit der Verurteilung durch die Staatsanwaltschaft fortgesetzt.

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