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Noch immer Zeugenvernehmung im Fall Marcel T. Unzüchtigkeit

DEN BOSCH - Im Berufungsverfahren wegen Unzüchtigkeit gegen Marcel T. (43) aus Landgraaf muss ein Zeuge erneut vom Untersuchungsrichter vernommen werden. Das hat das Berufungsgericht in Den Bosch, das das Verfahren ausgesetzt hat, gestern auf Antrag des Staatsanwalts (OM) entschieden. T.s Anwalt Serge Weening hielt die erneute Anhörung nicht für notwendig. Es geht um die Schwester eines der mutmaßlichen Opfer von T. Bei ihrer Vernehmung geht es hauptsächlich darum, wie ihr kleiner Bruder ihr erzählt hat, was ihm passiert ist, sagte Gerichtspräsident Van Nierop. Marcel T., der Gründer des privaten Kinderschutzvereins PuberEnZo, wird verdächtigt, drei ihm anvertraute Jungen sexuell missbraucht zu haben. Er soll zwei Jungen, die damals 11 und 16 Jahre alt waren, begrapscht und einen 18-jährigen Jungen vergewaltigt haben.

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