Sittard - Er wurde im Mai 2020 verhaftet und später sogar verurteilt, weil er einen kriminellen Rivalen in Sittard angreifen wollte
Aktuelles Strafverfahren
Verurteilter Anführer der Venloer Bande Frenkie P. nach Jahren aus dem Sittard-Gefängnis entlassen (Limburger.nl)
Frenkie P., der zu lebenslanger Haft verurteilte Anführer der Venloer Bande, wird sich nach Jahren im Gefängnis von Sittard an eine neue Lebens- und Wohnumgebung gewöhnen müssen. Der 47-jährige Mann aus Venlo wurde vom ehemaligen Gefängnis Geerhorst in das Gefängnis Arnheim verlegt. Dies bestätigte seine Anwältin Sjanneke de Crom.
Frenkie P. landete im Frühjahr 1994 im Gefängnis. Seitdem war er unter anderem in Roermond und Vught inhaftiert. Die meiste Zeit seiner nunmehr 26 Jahre andauernden Haft verbrachte er jedoch in Sittard.
P. wurde bereits vor mehr als drei Wochen vorübergehend in die Justizvollzugsanstalt Alphen aan den Rijn verlegt. Dort musste er 14 Tage in Einzelhaft verbringen, weil er im Gefängnis in Sittard zwei Personen ins Gesicht gehustet hatte. Danach soll er das Sicherheitspersonal, das ihn auf sein Verhalten ansprach, beschimpft haben. Laut P. war das Fehlverhalten, für das er bestraft und verlegt wurde, ein außer Kontrolle geratener Scherz (corona).
Sein Anwalt weiß nicht, ob Frenkie P. eine Rückkehr nach Sittard, wo er sich durch den langen Aufenthalt völlig an seine Umgebung und seinen Tagesrhythmus gewöhnt hatte, dauerhaft vergessen kann. Die Abteilung für gerichtliche Institutionen wollte sich aus Gründen des Datenschutzes nicht zu dem Fall äußern.
Es wird erwartet, dass Frenkie P. am 18. August zum ersten Mal seit langer Zeit wieder in der Öffentlichkeit auftaucht. Er hat ein Eilverfahren gegen den Staat eingeleitet. Der Fall sollte am 1. April vor dem Gericht in Den Haag verhandelt werden. Aufgrund der Corona-Krise wurde das Verfahren dann aber nicht durchgeführt. Frenkie P. hat die Erlaubnis erhalten, an diesem Prozess teilzunehmen. Daran haben die jüngsten Entwicklungen nichts geändert, so Rechtsanwalt De Crom.
Letztes Jahr entschied der Beratende Ausschuss für lebenslange Haft, dass P. noch nicht bereit für eine schrittweise Rückkehr in die Gesellschaft sei. Durch das Schnellverfahren versucht er immer noch, einen Weg zu finden, nicht bis zu seinem Tod im Gefängnis bleiben zu müssen. Er möchte ein Gerichtsgutachten zu den angeblichen Mängeln des Neubewertungssystems.
Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:
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