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T. wegen Kinderpornographie und Schusswaffen verurteilt, obwohl

MAASTRICHT - Wenn der Verdächtige in Sittlichkeitsfällen leugnet, sind die Aussagen von angeblichen Opfern die einzigen legitimen Beweise, aber diese Aussagen allein sind für eine Verurteilung nicht ausreichend. Außerdem muss dann eine "geringe Menge an bestätigenden Beweisen" vorliegen und die gibt es in den PuberEnZo-Fällen nicht, sagte das Gericht.T. wurde jedoch wegen Besitzes von Kinderpornographie und Schusswaffen zu sechs Monaten auf Bewährung und 240 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Er wurde gestern sofort entlassen, nachdem er fast acht Monate in Untersuchungshaft verbracht hatte. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft hat T. seine Stellung als Berater missbraucht. Er soll zwei Jungen im Alter von 11 und 16 Jahren gestreichelt und befummelt haben, als sie ihm von ihren Eltern anvertraut wurden und vorübergehend bei ihm lebten. Sie mussten nackt mit ihm im Bett schlafen und er ließ sie angeblich auch in der Dusche nicht allein. Er soll einen 18-jährigen Jungen vergewaltigt haben, so die Staatsanwaltschaft.

Bei der Anhörung in der Strafsache vor zwei Wochen wurde deutlich, dass sich die Pflegekasse 2005 nach 15 Jahren von T. als Pflegeeltern getrennt hatte, nachdem Gerüchte über die sexuelle Orientierung des Mannes aus Heerlen aufgekommen waren. Seine Motivation, Pflegekinder aufzunehmen, wurde angezweifelt.

T.s Anwalt Serge Weening ist zufrieden: "Ich denke nur, dass das Gericht in diesem Fall ein früheres Urteil hätte fällen können. Dann hätte man den Mandanten früher entlassen." Eine Entschädigung für die acht Monate unrechtmäßiger Inhaftierung wird es nicht geben, da T. ja verurteilt wurde. Ob die Staatsanwaltschaft in Berufung gehen wird, ist noch nicht bekannt.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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