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Stephan P. möchte Geleen verlassen

Stephan P., der Hauptverdächtige im Fall der Kneipenschlägerei von Geleen, bei der Fer Loontjens (47) ums Leben kam, ist so schockiert von der negativen Meinung seiner Mitbürger, dass er Geleen verlassen will.
"Er hatte keine Ahnung, dass die Leute so schlecht von ihm dachten", sagte sein Verteidiger Peer Szymkowiak gestern zum Abschluss seines Plädoyers vor dem Landgericht Maastricht. "Es ist seine Loyalität gegenüber Freunden und Familie - die in seiner Erziehung sehr wichtig und in seinem Charakter verankert war -, die ihn dazu veranlasste, nach vorne in das Café zu gehen und sich in einen Streit einzumischen, der bereits im Gange war.

Er will umziehen und wird sich fortan auf seine Frau und seine beiden Töchter konzentrieren." Der 32-jährige P. verdankt seinen berüchtigten Ruf zum Teil einer Verurteilung wegen Totschlags aus dem Jahr 1997, als er acht Jahre für den Schusstod des Geleener Kneipenbesitzers Tonie Kentjens erhielt. Außerdem erwähnen viele Zeugen in der Strafakte mit kaum verhohlener Angst die "Gruppe um Stephan P.", die sich im Geleener Nachtleben ziemlich einschüchternd verhalten soll: "Wenn diese Gruppe da ist, braut sich immer etwas zusammen."

Ein Teil dieser Gruppe wird nun für den Tod von Fer Loontjens verantwortlich gemacht, der am Karnevalssonntag in der Geleener Kneipe 't Vlaegelke so verprügelt wurde, dass er 13 Tage später starb. Die Staatsanwaltschaft hatte vorgestern für sechs Verdächtige Haftstrafen von zwei bis zehn Jahren gefordert, für einen siebten wurde ein Freispruch beantragt.

Stephan P. wurde eine 10-jährige Haftstrafe wegen Mittäterschaft am Totschlag in Aussicht gestellt, aber laut seinem Anwalt Szymkowiak gibt es dafür keine Beweise. Mit Hilfe von Zeugenaussagen versuchte er, das Gericht davon zu überzeugen, dass die tödlichen Verletzungen zugefügt worden sein müssen, bevor P. in den Streit verwickelt wurde. Der Pathologe und Anatom erklärte, dass die Verletzungen höchstwahrscheinlich nicht zugefügt wurden, als das Opfer bereits am Boden lag, während P. erst zu diesem Zeitpunkt in die Schlägerei verwickelt wurde, sagte Szymkowiak: "Er kam als Letzter und ging als Erster." Er bat das Gericht, seinen Mandanten vom Vorwurf der Mittäterschaft am Totschlag freizusprechen und seine Strafe drastisch von den geforderten 10 Jahren zu reduzieren.

Rechtsanwalt Theo Hiddema forderte das Gleiche für seinen Mandanten Gennaro S. (32), gegen den ebenfalls 10 Jahre gefordert wurden, weil er laut der Staatsanwaltschaft der Initiator der ganzen Schlägerei gewesen sein soll. "Was meinen Sie mit Initiator? Es ist mit ihm passiert. Mein Mandant stand gerade an seinem Platz im Café, als Fer wieder hereinkam und ihn angriff, wie Zeugen ausgesagt haben. Erst dann schlägt er Loontjens weg, woraufhin andere das Kommando übernehmen. Fer bekommt knallharte Schläge auf den Kopf, aber nicht von meinem Mandanten. Ein solcher Schlag könnte sehr wohl das tödliche Zischen des Kopfes verursacht haben."

Die Anwälte der meisten anderen Verdächtigen argumentierten gestern vor Gericht, dass ihre Mandanten keinen Anteil an der tödlichen Schlägerei hatten. Die Anwältin Francoise Landerloo von Anthony P. (26) und der Anwalt Serge Weening von Paul S. (22) - gegen diese Verdächtigen wurden zwei Jahre Haft gefordert - baten das Gericht, ihre Mandanten vollständig freizusprechen, da kein Zeuge gesehen habe, dass sie an der Schlägerei beteiligt waren. Anwalt Arthur Vonken von Barry H. (26), gegen den acht Jahre Haft gefordert wurden, argumentierte, dass die einzigen beiden Zeugen, die seinen Mandanten als Beteiligten identifiziert haben, widersprüchliche und daher unzuverlässige Aussagen gemacht haben.

Auch er beantragte Freispruch. Anwalt Jules Heemskerk von Rick D. (22) - acht Jahre gefordert - war der Meinung, dass sein Mandant, der seine Beteiligung an der Tat gestanden hat, auch nicht für den Tod von Fer Loontjens verantwortlich gemacht werden kann und höchstens wegen offener Gewalt verurteilt werden kann. Am 10. November antwortete die Staatsanwältin Anneke Rogier auf das Plädoyer.

Der/die Angeklagte(n) in diesem Fall wird/werden unterstützt von:

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