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Antwort im Namen von Thijs H. auf die Pressemitteilung der GGZ Institution Mondriaan

Berichte GGZ-Institution Mondriaan fordert Antwort

Am 16. November 2020 veranstaltete die psychiatrische Einrichtung Mondriaan eine Presseerklärung über den Fall gegen Thijs H. Am 1. Dezember 2020 gab die Tageszeitung de Limburger Achtung zu demselben Thema. Die besagte Pressemitteilung bezieht Stellung gegen die von GGZ Mondriaan wahrgenommene Kritik des Pieter Baan Centre. Der Inhalt dieser gibt der Verteidigung - bestehend aus Mr. Serge Weening und Mr. Job Knoester - Grund zu reagieren.

Mondrian ist nicht neutral

Der Inhalt der besagten Nachricht von GGZ-Institution Mondriaan kann nicht als neutral bezeichnet werden, während dies von einer Behandlungseinrichtung erwartet werden kann. Trotz des Wissens von Mondriaan, dass gegen das Gerichtsurteil zur Verurteilung von Thijs H. Berufung eingelegt wurde, wird argumentiert, dass das Gericht mit einer klaren Begründung stark vom Bericht des Pieter Baan Zentrums abgewichen ist. Im Gegenteil, die Verteidigung ist der Meinung, dass das Gericht das Ziel verfehlt hat. Aus diesem Grund ist Berufung eingelegt worden. Es ist strittig, ob die Erwägungen des Gerichts als eindeutig bezeichnet werden können.

Verteidigung glaubt, dass Mondrian Fäden fallen ließ

Im Übrigen ist die Verteidigung der Ansicht, dass die psychiatrische Anstalt Mondriaan bei der Behandlung von Thijs H. vor den drei lebensgefährlichen Verbrechen, die er unter dem Einfluss einer Psychose begangen hat, schwerwiegende Lücken gemacht hat, was schwerwiegende Folgen hatte. Falls erforderlich, wird dies im Rahmen des Berufungsverfahrens weiter thematisiert werden.

Die psychiatrische Anstalt Mondriaan kann aufgrund der oben erwähnten Haltung bezüglich des nicht widerrufbaren Urteils nicht als unparteiisch angesehen werden. Dies ist nicht nur für Thijs H. besorgniserregend, sondern könnte auch bei anderen (ehemaligen) Patienten Fragen zu den Methoden von Mondriaan aufwerfen.

Verteidigung: Mondrians Verhalten beeinträchtigt ein ordnungsgemäßes Verfahren und die Pflicht zur Vertraulichkeit

Die oben erwähnte Nachricht auf der Website von Mondriaan spricht offen eine offenbar laufende Diskussion zwischen dieser Institution und dem Pieter Baan Centre an. Im letzten Absatz wird angedeutet, dass Mondriaan rechtliche Schritte für den Fall in Erwägung zieht, dass die (zukünftige) öffentliche Kritik am Pieter Baan Centre dies rechtfertigt.

Obwohl man von Fachleuten erwarten kann, dass sie Kritik von Kollegen nicht als Bedrohung, sondern als etwas betrachten, das eine sachliche Diskussion verdient, steht es Mondrian frei, sich ihr nicht zu öffnen. Es ist auch Sache dieser Institution, den Einsatz rechtlicher Mittel gegen Berufskollegen zu erwägen. Es ist jedoch unzulässig, disziplinarisch und möglicherweise sogar strafrechtlich verwerflich, auf dem Hintergrund des Falles eines (ehemaligen) Patienten offen über dessen Fall zu sprechen oder zu korrespondieren, sei es über Nachrichten auf der Website oder über Kontakte mit der Presse oder anderen Personen. Jeder (ehemalige) Patient hat das volle Recht auf Schweigepflicht.

Die in der Öffentlichkeit geäußerte Bemerkung, dass offene Kritik an einer forensischen Untersuchungseinrichtung zu rechtlichen Folgemaßnahmen führen könnte, beeinträchtigt das Recht von Thijs H. auf ein faires Verfahren. Dies setzt nicht nur die Ermittler des Pieter Baan Zentrums unter Druck, sondern kann auch für alle neuen Ermittler gelten. Die inhaltliche Phase des Berufungsverfahrens hat noch nicht begonnen. Wenn die Verhaltensexperten in der Berufung gehört werden oder wenn (neue) Verhaltensexperten beauftragt werden, weitere Untersuchungen durchzuführen, sollten sie sich frei fühlen, ihre Ergebnisse nach bestem Wissen und Gewissen zu präsentieren, was auch Kritik an anderen beinhalten kann und darf.

Am 29. Juni 2020 schickte der Vorstand einen Brief an das Pieter Baan Zentrum. Der Inhalt dieses Schreibens - aus den gleichen Gründen wie oben erwähnt - (war) nach Ansicht der Verteidigung auch eine potenzielle Bedrohung für das Recht auf ein faires Verfahren, das Thijs H. zusteht. Darüber hinaus wurde das Berufsgeheimnis auch dadurch verletzt, dass eine Kopie dieses Briefes - in dem es um die Behandlung von Thijs H. durch Mondriaan geht - an den Staatsanwalt geschickt wurde. Dieser Brief wurde dann von der Staatsanwaltschaft in einer öffentlichen Anhörung verlesen.

Mondrian forderte auf

Im Namen von Thijs H. wurde Mondriaan GGZ-Institution ermahnt, gegenüber forensischen Sachverständigen und/oder forensischen Einrichtungen keine Äußerungen zu machen, die die Freiheit von Thijs H., als Sachverständiger Aussagen zu machen und Untersuchungen durchzuführen, beeinträchtigen könnten. Außerdem wurde betont, dass Mondriaan GGZ-Institution ohne die ausdrückliche Zustimmung von Thijs H. keine Äußerungen in der Öffentlichkeit oder gegenüber anderen über Angelegenheiten machen darf, die direkt oder indirekt die Behandlung von Thijs H. betreffen.

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